Erst, wenn all diese Maßnahmen umgesetzt sind und trotzdem der erzeugte Strom für ein prognostiziertes Zeitfenster nicht ausreicht, um den Verbrauch zu decken, können sie eine „rollierende Abschaltung“ auslösen, auch „Brownout“ genannt. Das heißt, dass Netzbetreiber bestimmte Versorgungsgruppen nacheinander geplant, kontrolliert und zeitlich-befristet vom Netz nehmen. Besonders wichtig sind hier die Stichwörter „kontrolliert“ und „geplant“, denn ein Brownout ist nicht mit einem „Blackout“ gleichzusetzen, bei welchem die Stromversorgung großflächig und unvorhergesehen zusammenbricht. Der Brownout dient als Werkzeug, um einem Blackout entgegenzuwirken, indem der Verbrauch an die aktuelle – zu geringe – Erzeugung angepasst wird. Grundsätzlich ist eine Strommangellage im kommenden Winter unwahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Unabhängig davon üben die Netzbetreiber diesen Prozess seit Jahren regelmäßig gemeinsam mit den benachbarten Netzbetreibern.
Von einem Blackout spricht man bei einem unvorhergesehen großflächigen, längerfristigen Ausfall der Stromversorgung, etwa wenn große Teile des europäischen Verbundsystems betroffen sind. Das kann dann passieren, wenn Erzeugung und Verbrauch großräumig ungleich verteilt sind und zusätzlich schwere Störungen an wichtigen Knotenpunkten im Übertragungsnetz auftreten. Dagegen erfolgt ein Brownout geplant, kontrolliert und zeitlich befristet, wenn die Prognosen zeigen, dass zu einem bestimmten Zeitraum Strommangel ist. In diesem Fall sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, den Verbrauch zu reduzieren, indem sie Industriebetriebe oder ganze Stadtviertel abschalten. Auf diese Weise ist es möglich, den Strommangel technisch zu beherrschen. Damit kann ein großflächiger Blackout vermieden werden. Dieses kontrollierte Vorgehen unterscheidet den Brownout vom Blackout, bei dem unvorhergesehen und unkontrollierbar Netzelemente ausfallen.
Wie kann ich mich über die aktuelle Versorgungslage auf dem Laufenden halten?
Informationen zur aktuellen Versorgungslage finden Sie unter anderem über diese nachfolgenden Quellen:
- via Rundfunk und Fernsehen
- auf der Internetseite Warnmeldungen in der Übersicht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Warn-App „NINA“
- über die Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg
- auf der Internetseite des Übertragungsnetzbetreibers Transnet BW bzw. auf dessen Informationsseite 'Warum das Licht nicht ausgeht'
Eine Strommangellage besteht dann, wenn alle vorhandenen Anlagen zur Stromerzeugung – von Kernenergie über Kohle und Gas bis hin zu Windkraft und Photovoltaik für einen bestimmten Zeitraum nicht genug Strom erzeugen, um den Verbrauch zu decken. Ob es in diesem Winter zu einer Strommangellage und damit zu einem Brownout kommt, hängt also unter anderem davon ab, welche Kraftwerkskapazitäten in Europa zur Verfügung stehen und ob diese den Gesamtbedarf decken können. In Deutschland werden zudem etwa 14 Prozent des Stroms in den Netzen mithilfe von Gas erzeugt, da Gaskraftwerke sehr flexibel sind und sich besonders gut dafür eignen, Einspeisungen aus erneuerbaren Energien auszugleichen. Kommt es also zu einem Gasmangel, kann dieser auch einen zeitlich begrenzten Strommangel auslösen.
Bei einer rollierenden Abschaltung nehmen Netzbetreiber bestimmte Gemeinden oder Stadtteile - so genannte Abschaltgruppen - nacheinander für eine begrenzte Zeit vom Netz, um Kapazität und Bedarf auszugleichen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (VDE FNN) empfehlen hierbei eine Abschaltdauer von 90 Minuten, um die Folgen für Haushalte und Unternehmen zu begrenzen. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens tauen zum Beispiel Gefrierfächer noch nicht ab und Notstromaggregate können diesen Zeitraum überbrücken. Die Empfehlung ist nicht verpflichtend, aber viele Netzbetreiber, darunter die EnBW-Tochter Netze BW, haben sie in ihrem Prozess übernommen. Nach Ablauf der Zeit wird der Strom wieder zugeschaltet und die nächste Abschaltgruppe wird vom Netz genommen. Der Prozess gleicht die Bilanz zwischen Erzeugung und Verbrauch aus und stabilisiert so das Netz. Der Brownout wird beendet, wenn sich die Versorgungssituation beruhigt hat.
Sollte die rollierende Abschaltung entgegen den Prognosen eintreffen, können Bürger*innen sich bei ihrem jeweils zuständigen Netzbetreiber (auf Ihrer Stromrechnung genannt) informieren.
Netzkunden der EnBW-Tochter Netze BW können unter www.stromabschaltungen-bawue.de erfahren, ob sie von der rollierenden Anschaltung betroffen sind und wann die entsprechende Region vom Netz genommen wird. Die Seite wird live geschaltet, sobald der Prozess startet und alle notwendigen Informationen vorliegen. Auch Institutionen wie Krankenhäuser können von der Versorgungsunterbrechung betroffen sein, da Netzbetreiber nur ganze Netzgruppen ein- und ausschalten können. Liegt also ein Krankenhaus in einer Abschaltgruppe, wird auch dieses kurzzeitig vom Netz genommen. Krankenhäuser sind jedoch, anders als Privathaushalte, verpflichtet, sich mit Notstromaggregaten abzusichern um die Versorgung von Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.