Der Aufsichtsrat der EnBW AG
Zusammen mehr bewirken
Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich zu beraten und zu überwachen. Die Mitglieder unseres nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch besetzten Aufsichtsrats stehen dem Vorstand daher mit ihrer fachlichen Expertise und ihren diversen Kompetenzprofilen beratend und überwachend zur Seite. Zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und zur Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet.
Weitere Informationen zum Ort und der Funktion der Aufsichtsratsmitglieder erhalten Sie unter dem folgenden Link: EnBW Geschäftsbericht 2024.
Aufsichtsratsmitglieder
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Stand: 15.04.2025
Ständige Ausschüsse des EnBW-Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse.
Der Aufsichtsrat hat als ständige Ausschüsse einen Personalausschuss, einen Finanz-, Investitions- und Nachhaltigkeitsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vermittlungsausschuss eingerichtet. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind nachfolgend dargestellt.
Der Personalausschuss beschließt über die Anstellungsverträge der vom Aufsichtsrat bestellten Vorstandsmitglieder, über die Festsetzung ihrer Jahresvergütung und über die Gewährung von Krediten an die Mitglieder des Vorstands. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Stefanie Bürkle
- Stefan Paul Hamm
- Joachim Rudolf
Der Finanz-, Investitions- und Nachhaltigkeitsausschuss ist zuständig für die Vorberatung von Investitionsentscheidungen. Falls in eilbedürftigen Fällen eine Aufsichtsratssitzung nicht mit beschlussfähiger Mehrheit stattfinden kann, werden Investitionsentscheidungen dem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen. Der Ausschuss bereitet außerdem die Aufsichtsratssitzung zur Jahresplanung vor. Diesbezüglich hat er keine Beschlussfunktion. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Dr. Dietrich Birk
- Stefanie Bürkle
- Stefan Paul Hamm
- Joachim Rudolf
- Dr. Bernd-Michael Zinow
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung. Der Ausschuss bereitet außerdem die Aufsichtsratssitzung zum Jahresabschluss (Bilanzsitzung) vor. Diesbezüglich hat er keine Beschlussfunktion. Der Ausschuss tagt bei Bedarf. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Vorsitz im Prüfungsausschuss wird nicht vom Aufsichtsratsvorsitzenden und nicht von einem ehemaligen Vorstandsmitglied der Gesellschaft geführt.
Mitglieder:
- Gunda Röstel (Vorsitzende)
- Michaela Kräutter
- Dr. Hubert Lienhard
- Bernad Lukacin
- Dr. Wolf-Rüdiger Michel
- Thorsten Pfirmann
- Heiner Scheffold
- Ulrike Weindel
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Außerdem fasst er anstelle der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats die Beschlüsse nach § 32 Mitbestimmungsgesetz. Der Ausschuss tagt für die Erarbeitung der Kandidatenvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung und ansonsten bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Dr. Dietrich Birk
- Stefanie Bürkle
- Dr. Wolf-Rüdiger Michel
- Gunda Röstel
Der Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Personalvorschläge, wenn die für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden ist. Die Einrichtung des Ausschusses ist durch das Mitbestimmungsgesetz vorgeschrieben. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Lutz Feldmann (Vorsitzender)
- Dr. Danyal Bayaz
- Achim Binder
- Klarissa Lerp
Der Digitalisierungsausschuss befasst sich mit Maßnahmen und Projekten der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen im Bereich der Digitalisierung, sofern diese für die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich aus den Projekten oder Maßnahmen erhebliche Änderungen für ein bestehendes Geschäftsmodell oder neue Geschäftsmodelle ergeben, die von herausgehobener Bedeutung für die Gesellschaft sind oder eine solche Bedeutung entwickeln können, wenn sich grundsätzliche Fragen zum Einsatz von Technologien ergeben, die sich maßgeblich auf das bestehende Geschäft auswirken bzw. auswirken können (u. a. Folgenabschätzung bei Digitalisierungstechnologien) oder wenn sich erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Organisation ergeben bzw. ergeben können. Der Ausschuss tagt bei Bedarf.
Mitglieder:
- Marika Lulay (Vorsitzende)
- Christina Ledong
- Dr. Hubert Lienhard
- Bernad Lukacin
- Harald Sievers
- Ulrike Weindel