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EnBW begrüßt Stärkung der Pläne für den Standort Walheim

„Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Zielabweichungsbescheid für geplante Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerkes in Walheim (LK Ludwigsburg)“
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Zumeldung zur Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. Mai 2024

Karlsruhe. Zum heute bekanntgegebenen Bescheid der Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart zum Zielabweichungsverfahren für das geplante Klärschlammheizkraftwerk in Walheim erklärt EnBW-Projektleiter Andreas Pick: „Wir begrüßen es, dass die Raumordnungsbehörde das Vorhaben in Walheim für vereinbar mit den Grundsätzen des Regionalplans – und somit für raumordnerisch vertretbar – hält. Die Behörde würdigt in ihrem Bescheid ausdrücklich die von der EnBW durchgeführte Prüfung von Alternativstandorten. Wir sehen in der Entscheidung daher eine Stärkung unseres Vorhabens, das für Baden-Württemberg insgesamt von Bedeutung ist. Dem Fortgang des parallel laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sehen wir zuversichtlich entgegen.“

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