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1634554824000 | Pressemitteilung

EnBW will im Dialog weiter für den Energiestandort Walheim werben, sieht sich aber zu einer rechtlichen Klärung gezwungen

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• Bürger*innen-Rat soll Plattform für öffentlichen Dialog bieten
• Ein Normenkontrollverfahren soll außerdem Klarheit über den vom Gemeinderat angestrebten Bebauungsplan schaffen
• Standort aus Sicht des Unternehmens nicht für Wohnbebauung geeignet
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Visualisierung der geplanten Anlage auf dem Kraftwerksgelände in Walheim (Quelle: EnBW / ARTIS Uli Deck)

Walheim. Im Zuge des geplanten frühzeitigen Ausstiegs aus der Kohle will die EnBW auch den Kraftwerksstandort Heilbronn zunächst auf klimafreundlicheres Gas und später klimaneutral auf Wasserstoff umrüsten. Dadurch entfällt die bisher mögliche Mitverbrennung und Entsorgung von Klärschlamm aus den umliegenden Gemeinden. Vor diesem Hintergrund will die EnBW ihre bestehende Energieinfrastruktur am Standort Walheim nutzen, um dort eine neue, eigenständige Verbrennungsanlage für Klärschlamm zu errichten. Damit würden zugleich Städte und Gemeinden unterstützt, die für die Entsorgung und das spätere Phosphor-Recycling verantwortlich sind.

Nach einem bereits begonnenen Dialog hat der Walheimer Gemeinderat kurzfristig eine baurechtliche Veränderungssperre beschlossen. Sie würde jegliche Planungen des Unternehmens für den eigenen Standort auf Jahre hinaus blockieren. „Das greift nicht nur in den Betrieb unserer Anlagen, sondern auch in unser Eigentum ein. Wir wollen den Dialog mit Gemeinde und Bürgerschaft fortsetzen, sehen uns aber jetzt gezwungen, in einem Normenkontrollverfahren prüfen zu lassen, ob dieser Beschluss rechtens ist. Damit würde auch Rechtssicherheit für die weitere Diskussion geschaffen“, erklärt Andreas Pick, der das Projekt Klärschlammverwertungsanlage (KVA) bei der EnBW verantwortet. Den Antrag hierzu wird das Unternehmen in den kommenden Tagen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einreichen.

„Wenn wir eine regenerative Energiezukunft wollen, müssen wir uns alle gemeinsam anstrengen. Es ist ein Widerspruch, einerseits den Kohleausstieg zu wollen und zu fordern, gleichzeitig aber die hierfür erforderlichen Anlagen abzulehnen – und dazu zählt auch die Klärschlammverwertungsanlage“, sagt Pick. Deswegen möchte das Unternehmen in den kommenden Monaten den Dialog vor Ort fortsetzen und intensivieren. So soll ein Bürger*innen-Rat in die weiteren Überlegungen für den Kraftwerksstandort eingebunden werden. „Wir möchten eine Plattform anbieten, auf der nachvollziehbare Bedenken, wie eine mögliche Geruchsbelästigung, öffentlich diskutiert werden können“, so Pick weiter.

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Visualisierung der geplanten Anlage auf dem Kraftwerksgelände in Walheim (Quelle: EnBW / ARTIS Uli Deck)

Die EnBW hatte im Februar dieses Jahres dem Walheimer Gemeinderat ihre Pläne für die Anlage zur Verwertung von regional anfallenden Klärschlamm vorgestellt. Landesweit werden mehrere solcher Anlagen dringend benötigt. Vor kurzem hat das Gremium jedoch beschlossen, einen Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände aufzustellen und diesen über eine so genannte Veränderungssperre zu sichern. Der Projektleiter bedauert, dass nicht im Vorfeld der Entscheidung das Gespräch mit der EnBW gesucht worden sei, um über die offensichtlich bestehenden Vorbehalte zu sprechen. „Wir haben uns immer für einen offenen, transparenten und dialogorientierten Prozess eingesetzt. Leider verweigert der Walheimer Gemeinderat weitere Gespräche mit uns, beziehungsweise fordert als Bedingung dafür, dass wir unsere Pläne nicht weiterverfolgen.“

Nach Vorstellung des Gemeinderats soll auf dem Areal Wohnbebauung entstehen. „Wir können den Wunsch nach neuem Wohnraum natürlich nachvollziehen. Die Frage ist aber, ob ein Kraftwerksgelände dafür ein geeigneter und sinnvoller Ort ist. Wir meinen, nein. Denn weder der bestehende Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geben eine Nutzung als Gewerbe- oder Wohngebiet her. Der Standort ist dort ausdrücklich als Vorrangfläche für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen ausgewiesen“, erklärt Pick die Position des Unternehmens. Die vom Gemeinderat zugleich beschlossene Veränderungssperre würde zudem auch jegliche andere Weiterentwicklung am Standort verhindern – so könnte dort beispielsweise nicht einmal mehr ein Transformator installiert werden, wenn dies zur Sicherung der regionalen Stromversorgung notwendig würde.

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