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1523361600000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Notstromaggregat nicht gestartet

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) ist ein Notstromaggregat bei dessen routinemäßiger Überprüfung nicht gestartet. Das Notstromaggregat wurde daraufhin für die Ursachenklärung und anschließende Reparatur freigeschaltet. Die Ursachenklärung dauert aktuell noch an. Die Funktion des defekten Aggregats hat das Reserve-Notstromaggregat übernommen, das umgehend aufgeschaltet wurde.

Notstromaggregate stellen im Anforderungsfall die Stromversorgung der Anlage sicher. Diese Versorgung wäre durch die weiteren redundanten Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. GKN I verfügt insgesamt über vier Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Februar 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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