KKP 2: Kurzzeitige Einschränkung der Löschwasserversorgung
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer Routineprüfung festgestellt, dass in einzelnen Anlagengebäuden die Versorgung mit Löschwasser im Anforderungsfall eingeschränkt gewesen wäre. Als Ursache wurde eine nicht vollständig geöffnete Armatur des Löschwassersystems identifiziert. Nach umgehender vollständiger Öffnung der Armatur stand die Löschwasserversorgung wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die genaue Ursache für die unvollständige Öffnung der Armatur wird noch ermittelt. Bereits nachvollzogen werden konnte, dass die Einschränkung der Löschwasserversorgung nicht länger als zwei Tage bestand.
Im Anforderungsfall hätte die Löschwasserversorgung durch die Öffnung der betroffenen sowie anderer Armaturen kurzfristig hergestellt werden können. Darüber hinaus waren alle redundanten Löschmaßnahmen (u.a. der Einsatz der Werkfeuerwehr) sowie der umfangreiche bauliche Brandschutz jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der im Jahr 2019 endgültig abgeschaltet worden war. Die EnBW Kernkraft GmbH baut die Anlage seit 2020 zurück.