KKP 1: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einer Routineprüfung festgestellt, dass eine Brandschutztür im ehemaligen Maschinenhaus nicht vollständig schließt. Die Tür gehört zu einem Raum, in dem Material aus dem Abbau der Anlage temporär gelagert wird. Die Tür wurde instandgesetzt.
Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war und ist deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben. Außerdem wird gelagertes Material, sofern es brennbar ist, brandmindernd verpackt.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.