GKN II: Geringfügige Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Abwasseraufbereitung
Im abgeschalteten Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung eine geringfügige Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Aufbereitung von Abwässern festgestellt. Das System hat für die Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung und wird nur bei Bedarf genutzt. Die betroffenen Rohrleitungsstellen werden ausgetauscht. Die Ursachenklärung dauert noch an. Die Rohrleitung befindet sich in einem Bereich, in dem technische Vorkehrungen standardmäßig dafür sorgen, dass auftretende Leckagen gezielt zurückgehalten werden und nicht in die Umgebung gelangen können.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im April 2023 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit Mai 2023 im Rückbau.