EnBW senkt Preise bei Gas- und Wärmestromtarifen
Karlsruhe. Die EnBW senkt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Gas und Wärmestrom. Hauptgrund dafür sind Kostenminderungen in der Beschaffung der beiden Energiearten. Beim Gas sinkt der Preis um durchschnittlich
4,5 Prozent. Beim Wärmestrom sind es 4,6 Prozent weniger für Wärmepumpenanwendungen beziehungsweise 5,9 Prozent weniger für Elektrospeicherheizungen mit getrennter Messung. Die monatlichen Grundpreise bleiben in allen Tarifen unverändert. Die entsprechenden Preise in Sonderverträgen für Gas und Wärmestrom ändern sich für die meisten Kund*innen in ähnlichem Umfang.
Zwar liegen die Kosten für die Beschaffung von Gas und Strom an den Energiebörsen nach wie vor auf hohem Niveau im Vergleich zu den Preisen vor Beginn der Energiekrise im Frühjahr 2021 (siehe Grafiken 1 und 2). Insgesamt konnte die EnBW die enormen Kostensteigerungen seitdem aber für ihre Kund*innen abfedern. So liegen die Preise der EnBW in der Grundversorgung beim Gas weiterhin unter dem Marktdurchschnitt (vergleiche Grafik 3).
Die Energiepreise für Privatkund*innen bestehen im Wesentlichen aus drei Teilen: erstens den Steuern, Abgaben und Umlagen, zweitens den Netzentgelten sowie drittens den Kosten für Beschaffung und Vertrieb. Energieunternehmen wie die EnBW können lediglich den dritten Teil des Preises beeinflussen. Die ersten beiden Preisbestandteile sind geregelt und werden von Energieunternehmen durch die Kalkulation des Gesamtpreises pro kWh in Gänze weitergereicht.
Die Gaspreise der EnBW verringern sich maßgeblich aufgrund gesunkener Beschaffungskosten sowie leicht gesunkener Umlagen und Netzentgelte. So kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ab 1. Januar 2024 12,9 Cent0Alle Preise sind gerundete Bruttoangaben und gelten für die Grund- und Ersatzversorgung.. Das sind 0,63 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet dies eine Entlastung von rund 126 Euro im Jahr.
Der angegebene Preis beim Gas enthält den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Künftige Änderungen, die per Gesetz oder Verordnung verabschiedet werden, wird die EnBW selbstverständlich fristgerecht für alle betroffenen Kund*innen berücksichtigen. Gleiches gilt für die gesetzlich geregelte Gaspreisbremse.
Trotz gestiegener Netzentgelte kann die EnBW auch die Wärmestrompreise für einen Großteil ihrer Kund*innen zum 1. Januar 2024 senken. Grund dafür ist maßgeblich die vorausschauende Beschaffung der EnBW.
Haushalte mit Wärmepumpenanwendung und einem Musterjahresverbrauch von 6.500 kWh zahlen ab dem kommenden Jahr im Schnitt 98 Euro weniger im Jahr. Der Preis je kWh beträgt dann 29,39 Cent. Das entspricht einer Reduzierung um 1,51 Cent je kWh.
Für Haushalte mit Elektrospeicherheizung und getrennter Messung0Bei einer getrennten Messung werden die Verbräuche für den Haushaltsstrom und den Wärmestrom mit zwei getrennten Zählern erfasst. Bei einer gemeinsamen Messung geschieht dies über einen Zweitarifzähler mit zwei Zählwerken. Für die getrennte und gemeinsame Messung gelten unterschiedliche Tarife. mit einem Musterjahresverbrauch von 5.200 kWh bedeutet die Preisänderung eine jährliche Ersparnis von etwa 95 Euro. Sowohl im Hochtarif (HT) als auch im Niedertarif (NT) sinken die Kilowattstundenpreise um 1,83 Cent. Die Kilowattstunde kostet dann 30,26 Cent (HT), respektive 26,16 Cent (NT).
Die Wärmestrompreise der EnBW für Haushalte mit Elektrospeicherheizung bei gemeinsamer Messung bleiben unverändert.
Grafik 1
Die Beschaffungskosten beim Gas sind in den vergangenen Monaten zwar gesunken, gleichzeitig bleiben sie sehr volatil und bewegen sich auf einem hohen Niveau im Vergleich zu vor Beginn der Energiekrise im Frühjahr 2021.
Grafik 2
Beim Strom zeichnet sich ein zum Gas vergleichbares Bild: Die seit Sommer 2023 gesunkenen Beschaffungskosten sind weiterhin deutlich höher als im Frühjahr 2021 und damit im Vergleich zu vor Beginn der Energiekrise.
Grafik 3
Die Gaspreise der EnBW liegen aktuell sowie nach der Preisanpassung zum 1. Januar 2024 im unteren Marktmittelfeld.