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| Pressemitteilung

Kernkraftwerk Neckarwestheim: Verwaltungsgerichtshof entscheidet für den weiteren Betrieb von Block GKN II

Sicherer Betrieb der Anlage steht außer Frage und hat für EnBW oberste Priorität // Vorbereitungen für verlängerte Stromproduktion werden fortgesetzt
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Neckarwestheim. Die EnBW begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, eine Klage abzuweisen, die – vereinfacht gesagt – gegen den Betrieb von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) gerichtet war. Das Gericht sieht – wie bereits in seiner Entscheidung im Eilverfahren im April 2022 – keinen Grund, gegen den sicheren und genehmigungskonformen Betrieb von GKN II einzuschreiten und bestätigt damit die Bewertung des baden-württembergischen Umweltministeriums als zuständige Atomaufsichtsbehörde. Die EnBW als Betreiberin der Anlage war in diesem Verfahren als Beigeladene beteiligt.

Es steht außer Frage, dass GKN II stets sicher betrieben wurde und auch weiter sicher betrieben wird. Für die EnBW hat dies oberste Priorität. Die Integrität und Sicherheit der Dampferzeuger, die von den Klägern angezweifelt wurde, ist von der EnBW stets nachgewiesen und belegt worden. Nach umfangreichen Untersuchungen in den letzten Jahren und zuletzt auch wieder während der Revision von GKN II im Juni dieses Jahres wurde dies vom baden-württembergischen Umweltministerium und von den von ihm beauftragten Gutachtern erneut unabhängig überprüft und bestätigt. Auf dieser Grundlage hatte das Umweltministerium auch dem Wiederanfahren der Anlage nach Ende der Revision zugestimmt.

Die EnBW setzt nun unverändert ihre Vorbereitungen für eine Stromproduktion mit GKN II bis zum 15. April 2023 fort, um auf diese Weise einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland zu leisten. Hierfür ist geplant, die Anlage am 31. Dezember 2022 für zwei bis drei Wochen abzufahren, um den Reaktorkern neu zu konfigurieren. Dabei werden die vorhandenen Brennelemente so neu angeordnet, dass nach diesem kurzen Anlagenstillstand eine Stromproduktion von bis zu 1,7 Milliarden Kilowattstunden bis zur endgültigen Abschaltung am 15. April 2023 möglich ist. Die von der Bundesregierung zugunsten der Versorgungssicherheit initiierte Änderung des Atomgesetzes trat am 9. Dezember in Kraft. Ursprünglich sollten die letzten drei deutschen Kernkraftwerke – darunter GKN II – am 31. Dezember 2022 endgültig vom Netz gehen.

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