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| Pressemitteilung

EnBW erhält zweite und letzte Genehmigung für den Rückbau von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg

Rückbau von vier der fünf Kernkraftwerke in Baden-Württemberg komplett genehmigt
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Philippsburg. Die EnBW erreicht einen weiteren großen Meilenstein bei der Umsetzung ihrer Rückbaustrategie: Heute (Freitag, 31. Juli 2020) hat die EnBW vom Umweltministerium Baden-Württemberg die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block 1 des Kernkraft­werks Philippsburg (KKP 1) erhalten. KKP 1 ist damit das vierte der insgesamt fünf baden-württembergischen Kernkraftwerke, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt ist. Denn zuvor hatte die EnBW bereits für das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), für den Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) sowie für den Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) diesen Status erwirkt. Alle vier genannten Anlagen befinden sich schon in unterschiedlichen Stadien des Rückbaus. Ausstehend ist allein noch die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für den noch laufenden Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II), die die EnBW im Jahr 2016 beantragt hat.

„Der Erhalt der zweiten und damit letzten Abbaugenehmigung für KKP 1 zeigt erneut, dass wir unsere Ziele beim Rückbau der Kernkraftwerke in Taten umsetzen. Im Jahr 2012 hatten wir in unserer Rückbaustrategie festgelegt, den Abbau unserer Kernkraftwerke sicher, konsequent und zügig umsetzen zu wollen. Weil das nur auf der Grundlage von Genehmigungen machbar ist, haben wir großen Aufwand in die mehrjährigen Genehmigungsverfahren gesteckt. Deshalb freuen wir über den heutigen Erhalt der letzten Abbaugenehmigung für KKP 1, die gleichzeitig die vorletzte insgesamt ist“, erläutert Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte.

Rückbau von KKP 1 konnte bereits 2017 beginnen und macht gute Fortschritte

Der Block 1 in Philippsburg ist seit dem Jahr 2011 endgültig abgeschaltet. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte die EnBW im Jahr 2013 beantragt und im Jahr 2017 erhalten. Bereits in diesem ersten Genehmigungsverfahren hatte die EnBW die Konzeption für den gesamten Abbau der Anlage und die hierfür geplanten Maßnahmen ausführlich beschrieben. Die Beantragung der einzelnen Abbauumfänge hatte das Unternehmen auf zwei Schritte aufgeteilt. Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung umfasst unter anderem den Abbau des sogenannten Biologischen Schilds sowie des Brennelementlagerbeckens. Beim Biologischen Schild handelt es sich um die massive Betonstruktur, die den Reaktordruck­behälter umgibt.

Der seit 2017 laufende Rückbau von KKP 1 macht unterdessen gute Fortschritte. So wurden im Reaktorgebäude die Beton-Abschirmriegel sowie der Deckel des Reaktordruckbehälters (RDB) zerlegt. Ausbau und Zerlegung der Einbauten des RDBs wurden – fernbedient unter Wasser – bereits abgeschlossen. Die Demontage der Betonhülle des Sicherheitsbehälters, der früher den RDB umgeben hat, stellt einen aktuellen Schwerpunkt der Arbeiten im Reaktorgebäude dar. Außerdem läuft dort fortlaufend die Entfernung von Pumpen, Rohrleitungen, Kabeltrassen und elektrischen Einrichtungen. Im Maschinenhaus wurde u.a. der Generator ausgebaut – eine Komponente, deren Einzelteile zusammen über 500 Tonnen wiegen. Demontiert wurden darüber hinaus die Gehäuse der beiden Niederdruckturbinen sowie große Teile der Turbinen selbst. Die EnBW rechnet damit, dass der Rückbau von KKP 1 im atomrechtlichen Rahmen etwa 10 bis 15 Jahre dauern wird, gerechnet ab dem Beginn im Jahr 2017.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden

Die EnBW hatte im Dezember 2017 die zweite Abbaugenehmigung für KKP 1 beim Umweltministerium Baden-Württemberg beantragt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatte das Ministerium im Jahr 2019 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einem Erörterungstermin im Oktober 2019 abgeschlossen.

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