Rückbau-Material zum größten Teil wiederverwertbar
Es gibt große Unterschiede bei den Materialien, die bei Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen entstehen. Das trifft auch auf die Kernkraftwerke der EnBW zu. Tatsächlich ist nur ein sehr kleiner Teil des gesamten Materialvolumens radioaktiver Abfall. Hingegen handelt es sich bei einem sehr großen Teil des Materials um Wertstoffe, die recycelt werden können. Diese Wiederverwertung ist sogar gesetzlich gefordert.
Ein entscheidender Faktor ist die sorgfältige Kategorisierung der Materialien, so dass jeder Stoff am Ende dem richtigen, rechtlich vorgeschriebenen Entsorgungspfad zugeführt wird. Hier reicht die Bandbreite vom staatlichen Endlager bis hin zum konventionellen Recycling. Auch bei diesem Gesamtprozess steht Sicherheit an erster Stelle. Er wird darüber hinaus staatlich überwacht.
Die wichtigsten Kategorien im Überblick
Die wichtigste und grundlegendste Unterscheidung ist, ob es sich um radioaktive Abfälle oder um nicht-radioaktive Reststoffe und Abfälle handelt. Die Grafik zeigt die jeweiligen Unterkategorien und dazu ihren Anteil an der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks. Da sich unsere fünf Kernkraftwerke in ihrer Bauweise unterscheiden, gibt es teilweise prozentuale Bandbreiten – jede Anlage ist anders.
Bei den nicht-radioaktiven Reststoffen und Abfällen gibt es zwei wesentliche Kategorien:
- Abfälle mit einer spezifischen Freigabe
Dies sind nicht-radioaktive Abfälle, die überwiegend auf konventionellen Deponien eingelagert werden.
- Wertstoffe und konventionelle Reststoffe
Diese Stoffe können größtenteils wieder in den konventionellen Wertstoffkreislauf überführt werden. Der absolut überwiegende Anteil der Abbau-Massen gehört in diese Kategorie!
Auch bei den radioaktiven Abfällen sind zwei wesentliche Kategorien zu unterscheiden:
- Hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle
Dies sind vor allem abgebrannte Brennelemente, die aus dem Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke stammen, aber kein Abbaumaterial sind. Diese Kategorie ist für den Rückbau deshalb nicht relevant. Die Brennelemente werden sicher verpackt, in die staatlichen Zwischenlager überführt und später in das staatliche Endlager transportiert.
- Schwach- bis mittelradioaktive Abfälle
Dies sind z.B. Betriebsabfälle und Abfälle, die beim Rückbau entstehen. Ein Beispiel ist der Reaktordruckbehälter (RDB) einer Anlage. Hierzu gehören aber auch Abfälle, die nach der Bearbeitung von kontaminierten Reststoffen noch verbleiben
Die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle liegt im Verantwortungsbereich des Staates
Die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle liegt in staatlicher Hand und damit außerhalb des Einflusses der Betreiber der Kernkraftwerke. Diese – darunter auch die EnBW – beteiligen sich jedoch maßgeblich an der Finanzierung der Lagerung und haben hierfür aus ihren entsprechenden Rückstellungen rund 24 Milliarden Euro in den staatlichen „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ eingezahlt. In Zuge dieser Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung sind sowohl die Abfallzwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg als auch die Brennelement-Zwischenlager in Neckarwestheim und Philippsburg von der EnBW an die staatliche BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übergegangen.