Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant in der Hansestadt Gardelegen ein zukunftsweisendes Energieprojekt, das erneuerbare Energien, Wasserstoff und Infrastruktur mit Dekarbonisierung und regionaler Wertschöpfung verbindet. Einen optimalen Projektverlauf vorausgesetzt, könnte das Vorhaben bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden und ab dann sowohl die Ortschaften als auch die Bewohner der Region direkt von dem Projekt profitieren.
Unser Konzept
Kernbestandteil des Vorhabens sind ein Onshore-Windpark und ein Elektrolyseur, in dem mit Hilfe des erneuerbaren Stroms grüner Wasserstoff hergestellt wird. Dieser kann dann sowohl regionalen Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden als auch über eine Anschlussleitung an das Wasserstoff-Kernnetz anderen Verbrauchern, z.B. in der Industrie in Sachsen-Anhalt zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus ist denkbar, die Abwärme des Elektrolyseurs über ein lokales Wärmenetz zur teilweisen Dekarbonisierung des privaten und industriellen Wärmebedarfs in Gardelegen zu verwenden. Hierfür kann ggf. die Wärmepumpetechnologie zum Einsatz gebracht werden, um den Wirkungsgrad zu erhöhen und eine Versorgung auch in Zeiten in denen der Elektrolyseur nicht betrieben wird, zu gewährleisten.
Windpark
Das Projekt befindet sich noch in der Vorprüfungsphase. Die konkreten Standorte sowie die Anlagentypen werden in den kommenden Planungsphasen erarbeitet. Dabei fließen Informationen aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammen. Am Ende des Planungsprozesses steht ein unter Berücksichtigung relevanter Belange (z.B. Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz, Forstwirtschaft, uvm.) optimiertes Windparklayout. Die finale Anzahl der Windenergieanlagen wird dabei von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Unser Ziel ist es, die Standorte so zu planen, dass sowohl die technischen als auch alle gesetzlichen Anforderungen, wie Schallgrenzwerte, eingehalten werden. Das beinhaltet auch ausreichende Vorsorgeabstände zu den nächstliegenden zusammenhängenden Wohnbebauungen.
Wind im Wald
Der größte Teil des Windparks befindet sich im Kiefernforst zwischen Breitenfeld und Solpke. Was bei einigen Bürgern zunächst Bedenken verursachen mag, ist bei näherer und fachlicher Auseinandersetzung durchaus vorteilhaft für Wald und Wild, Eigentümer und Waldbesucher:
Flächennutzung
Je ca. 44ha kann eine Windenergieanlage errichtet werden. Stehen die Anlagen zu dicht beieinander, kommt es zu Turbulenzen, die Ertrag und Lebenserwartung der Anlage mindern.
Das Fundament einer Anlage hat je nach Anlagentyp einen Radius von ca. 12m und ist im Mittel 2,5m stark, und ca. 1m tief im Erdreich. Das Fundament ist die einzig wirklich versiegelt Fläche. Üblicherweise wir das Fundament mit dem Erdaushub überdeckt, sodass hier eine Wiese entstehen kann. Das Fundament muss bei Rückbau der Anlage vollständig entfernt werden.
Neben dem Fundament liegt die Kranstellfläche, die mit Schotter befestigt ist. Diese Fläche ist für die Errichtung der Anlage aber auch für notwendige Wartungsarbeiten oder Reparaturen notwendig. Sie hat eine Größe von bis zu 3.000m² und muss für die Dauer des Betriebs der Windenergieanlage freigehalten werden. Nach dem Rückbau wird die Fläche wieder aufgeforstet.
Die zweitgrößte Fläche ist die Fläche für den Kranausleger. Auf dieser Fläche wird der Kran montiert, bevor er aufgerichtet wird. Diese Fläche ist nicht befestigt, muss aber freigehalten werden. Die Wiese, die auf dieser Fläche entsteht schafft insbesondere in monokulturellen Wäldern wie den Hellebergen ein zusätzliches Nahrungshabitat für Insekten und Niederwild.
Die Zuwegung erfolgt bevorzugt über bestehende Wege. Das Wegenetz im Forst zwischen Breitenfeld und Solpke ist sehr dicht, so dass kaum neue Wege angelegt werden müssen. Manche bestehenden Wege müssen ertüchtigt werden. Wege für einen Windpark werden mit Schotter errichtet und nicht asphaltiert. Die notwendige Breite beträgt 4,5m, um mit den Transportfahrzeigen an die Baustelle zu gelangen.
In Kurven müssen Überschwenkbereiche freigehalten werden. Für den Fall, dass eine 90° Kurve zwingend erforderlich ist, ist dafür ein Überschwenkbereich von maximal 3.000m² zu berücksichtigen. Diese Fläche wird zu einer Lichtung im Wald und muss von Baumbewuchs freigehalten werden.
In der Summe gibt es nach dem Bau mehr Wald als zuvor. Jede Rodung muss in der Regel dreifach kompensiert werden, jeder Baum, der entnommen wird, wird mehrfach ersetzt.
Brandschutz
Der Kiefernforst in den Helleberge ist fast monokulturell. Die Brandgefahr gegenüber einem Mischwald ist deutlich höher. Insbesondere in längeren Trockenperioden, die häufiger werden, steigt das Risiko eines Waldbrandes.
Windenergie im Wald reduziert direkt oder indirekt dieses Risiko durch drei Punkte:
Wild
Der Forst in den Hellbergen ist ein Habitat für Schalenwild wie Reh, Rot- und Schwarzwild. Während der Bauphase von 12 bis 18 Monaten kommt es vor allem tagsüber um die Baustelle einer Anlage und auf den Anfahrtswegen zu Lärmbeeinträchtigungen, die das Wild verscheuchen können.
In den benachbarten Wäldern des Bundesforstes zwischen Berge und Zichtau wird diese Beeinträchtigung nicht gelangen. Zu erwarten ist ein zeitweiser Rückzug des Wildes in diesen Forst.
Nach der Bauphase erobert sich das Wild den Forst wieder zurück. So wie Wild sich an den Autoverkehr adaptiert hat und neben befahrenen Straßen äst, so gewöhnt es sich auch an Windenergieanlagen. Vielfältigere Flächen sind jetzt aber entstanden. Wo früher reiner Kiefernforst dominierte, gibt es jetzt Stellenweise Lichtungen von bis zu 3.000m², die neue Habitate schaffen. Niederwild wie Rebhühner und Fasanen werden hier neuen Lebensraum finden. Der Bestand an Insekten durch die neu entstandenen Wiesen nimmt zu, weshalb auch der Bestand an Vögeln zunehmen wird.
Mikroklima
Trockenperioden können durch den Klimawandel intensiver und anhaltender werden. Umso wichtiger ist es, Voraussetzungen zu schaffen, die sich positiv auf das Mikroklima im Wald auswirken.
Der Waldumbau leistet dazu einen Beitrag. Ein höherer Anteil an Laubbäumen führt zu höherer Luftfeuchtigkeit im Wald. Rodungen für die Errichtung von Windenergieanlagen müssen kompensiert werde. Der Bebauungsplan für einen Windpark bietet ebenfalls die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Umweltbehörde Art und Ort der Wiederaufforstung festzulegen. Dadurch lässt sich der Waldumbau mit der Errichtung von Windkraftanlagen verbinden und steuern.
Wo Windkraftanlagen errichtet werden, entstehen auch Lichtungen. Ca. 1,3% der Forstfläche werden um die Anlagen dauerhaft vom Baumbewuchs freigehalten. Auf diesen Flächen entstehen neue Habitate und neue Lebensräume für eine höhere Artenvielfalt. Allerdings sind diese Lichtungen nicht beschattet. Durch kann Luftfeuchtigkeit und die Feuchtigkeit der oberen Bodenschicht reduziert sein.
Wie sich das Vorhaben insgesamt auf den Forst zwischen Breitenfeld und Solpke auswirkt, hängt insbesondere vom Umfang des Waldumbaus ab.
Waldumbau
Das Landeswaldgesetz in Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass jeder m² der gerodet wird, an anderer Stelle mindestens in gleicher Größe wieder aufgeforstet werden muss – und zwar als höherwertiger Mischwald. Werden Windkraftanlagen in einem Forst errichtet, nimmt in Summe die Waldfläche zu.
Über den Bebauungsplan kann die Stadt Gardelegen regeln, wo aufgeforstet wird und ob auch andere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Vernässung bestimmter Flächen mit dem Vorhaben verbunden werden. Etwa 4.000m² werden beim Bau einer Anlage temporär entnommen, d.h. nach der Bauphase werden in der Regel an gleicher Stelle neue Bäume aufgeforstet. Andere Flächen müssen dauerhaft freigehalten werden. Die Aufforstung findet dann auf anderen Flächen statt.
Warum Windenergie und Wasserstoff in der Altmark?
Die Antwort ist ganz einfach: Gerade hier in der Altmark sind die Voraussetzungen für die Verknüpfung von Windenergie und Wasserstoff besonders gut. Zum einen verfügt die Region über ausreichend Flächen, um auch einen größeren Windpark realisieren zu können. Das ist besonders wichtig, um Skalierungseffekte zu erreichen und erneuerbaren Strom damit besonders günstig zu erzeugen. Daraus kann wiederum Wasserstoff zu konkurrenzfähigen Preisen bereitgestellt werden.
Der zweite Vorteil der Altmark liegt in der vorhandenen Gasinfrastruktur, die redundante Leitungen aufweist und damit die Möglichkeit einer kostengünstigen Umnutzung einer der Röhren für den H₂-Transport bietet. Gleichzeitig wird durch die lokale Elektrolyse ein Anschluss der Region an das deutschlandweite Wasserstoff-Kernnetz möglich gemacht.
Indikativer Projektzeitplan
Vorteile für Anwohner und Gemeinde
Anwohner können von diesem zukunftsweisenden Projekt gleich doppelt profitieren: Zum einen indirekt über die durch das Landesbeteiligungsgesetz geregelte Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen des Windparks. Bei den festgesetzten 6.000 € pro Megawatt (MW) Anlagenleistung entspricht das bei heutigen Windkraftanlagen etwa 43.000 € pro errichtete Anlage. Darüber hinaus bietet die EnBW noch eine freiwillige Strompreisgutschrift in Höhe von 250 € pro Haushalt und Jahr an, wodurch die Anwohner von dem in ihrer Region produzierten grünen Strom auch direkt profitieren können.