Eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus – so blinken Windkraftanlagen in der Regel nachts. Und zwar ständig. Das war bislang so vorgeschrieben, denn Windräder gelten für den Luftverkehr als Hindernisse. Neue gesetzliche Bestimmungen und innovative Technologien beenden jetzt die dauerhafte Beleuchtung der Windkraftanlagen in Deutschland. Seit Beginn diesen Jahres müssen alle Windräder, die höher als 100 Meter sind, mit einer sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein. Dadurch bleiben die Lichter der Windräder die meiste Zeit ausgeschaltet, Einzige Ausnahme: Es nähert sich ein Flugobjekt, das im Radius von sechs Kilometern rund um eine Windkraftanlage niedriger als ungefähr 600 Meter fliegt. Dann gehen die auf den Gondeln oder an den Türmen montierten Blinklichter als Hinderniskennzeichnung an, bis das Flugobjekt einen Radius von rund sechs Kilometern wieder verlassen hat oder höher fliegt.
Mit der sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) sollen Lichtemissionen im nächtlichen Landschaftsbild vermieden und auf diese Weise einen sichtbarer Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen geleistet werden. Denn viele Anwohner*innen störten sich am nächtlichen Dauerblinken der für Deutschlands Energieversorgung so wichtigen Windräder.
Auch bei den Windrädern der EnBW bleiben die roten Lichter nun aus. Dafür stattet ein externes Unternehmen die Bestandsanlagen sowie alle zukünftig gebauten Windkraftanlagen mit einem BNK-System aus. Als Ortungs- und Warnsystem ermittelt die Detektionstechnologie die Positionen von Flugobjekten – und aktiviert die jeweils angebundenen Leuchtfeuer der Windkraftanlagen nur dann, wenn sich Objekte im kritischen Luftraum bewegen. Spezielle Sensoren empfangen die Transpondersignale aus Luftfahrzeugen. Das sind die Signale, die etwa auch Fluglotsen die Höhe und Position von Flugzeugen auf ihrem Radarschirm anzeigen. „Diese räumlichen Daten helfen dann dabei, die nächtliche Hinderniskennzeichnung nur im tatsächlichen Bedarfsfall zu aktivieren“, erklärt Din Hodja, Manager Betrieb Wind Onshore bei der EnBW.
Das heißt in der Praxis: In vielen ländlichen Regionen gehen die roten Blinklichter an Windkraftanlagen der EnBW nachts vermutlich kaum noch an, weil nur selten Flugobjekte in den Luftraum sechs Kilometer rund um den Windpark eindringen. Und im Bedarfsfall brennt das Leuchtfeuer allenfalls jeweils wenige Minuten. Das permanente Blinken während der Nacht gehört jedenfalls schon sehr bald der Vergangenheit an.
Aus Sicherheitsgründen ist jedes BNK-System, das bei der EnBW zum Einsatz kommen wird, mit zwei Empfängermodulen und zwei Antennen ausgestattet. So funktioniert das Detektionssystem auch noch bei einem technischen Ausfall einer der Komponenten zuverlässig. In einem Windpark reicht es aus, wenn eine Windkraftanlage über das Luftraum-Detektionssystem verfügt. Ein zentraler Transponderempfänger sendet die Signale zum Blinken einfach an die anderen Anlagen – oder sogar zu benachbarten Windparks. Pilot*innen sind dann gewarnt, wenn sie sich Windkraftanlagen nähern, ohne dass diese dafür die ganze Nacht leuchten müssen.