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Jedes Bauwerk – ob Wohngebäude oder Industrieanlage – stellt einen Eingriff in die Landschaft dar und wirkt sich auf die unmittelbaren Nachbarn aus. Das gilt auch für Windenergieanlagen. Deshalb spielt der Schutz von Mensch und Natur eine Schlüsselrolle bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb unserer Windparks.

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Fachgutachten

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In unserem Video erklärt Michael Soukup, Teamleiter Projektentwicklung Onshore, wie die EnBW ihre Windenergieprojekte plant und welche Rolle Fachgutachten dabei spielen.
Ohne Prüfung kein Windpark

Generell dürfen Windenergieanlagen ausschließlich auf Flächen gebaut werden, die vom Raumplanungsrecht des Bundes und der Länder dafür ausgewiesen sind. Bereits die Regionalplanung des Landes und die Flächennutzungspläne der Gemeinden weisen nur solche Gebiete für Windenergie aus, die andere Schutzgüter nicht beeinträchtigen. Tabuzonen sind beispielsweise Naturschutzräume, Flugrouten des Luftverkehrs, Wasserschutzgebiete und andere Schutzräume.

Die Windenergieplaner*innen der EnBW ziehen nur Standorte in Betracht, die in rechtssicher ausgewiesenen Gebieten liegen. Zusätzlich zu den Windverhältnissen prüfen sie frühzeitig auch immissionsschutzrechtliche Aspekte wie Schall und Schattenwurf.

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Fledermaus-Ausgleichsquartier
Ökologische Gutachten

Bei ihrer Standortanalyse untersuchen die Windexpert*innen, ob einem Windenergieprojekt weitere Restriktionen (etwa der Abstand zu Siedlungen oder Aspekte des Artenschutzes) entgegenstehen. Die Projektentwickler*innen müssen zahlreiche Fachgutachten bei externen Expert*innen – oft aus dem Bereich Biologie – einholen. So wird sichergestellt, dass das Windparkvorhaben mit Umwelt, Mensch und Natur verträglich ist.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt werden müssen, legt die zuständige Genehmigungs- bzw. Fachbehörde fest. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten. Fachgutachten können unter anderem vorsehen, dass für Fledermäuse Ausgleichsquartiere angelegt werden. Hier ein Beispiel aus unserem Windpark Winterbach-Goldboden.

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Natur bewahren und Lebensqualität sichern

Zahlreiche Fachgutachten stellen sicher, dass Mensch, Fauna und Flora geschützt werden. Denn Windenergieanlagen dürfen nur dort entstehen, wo Arten- und Naturschutz dies zulassen. Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls weniger Windenergieanlagen gebaut werden als geplant.

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Artenschutz

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Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen und Co.

Südlich der Gemeinde Winterbach im Remstal bei Stuttgart liegt der EnBW-Windpark Goldboden-Winterbach. Schon während der Planungsphase fanden Biolog*innen mit aufwändigen Methoden heraus: Auf dem Windparkgelände gibt es Fledermausarten und Amphibien, die unter besonderem Schutz stehen. Welche Maßnahmen die EnBW während der Bauphase ergriffen hat, um diese Tiere zu schützen, erklären der EnBW-Mitarbeiter Tobias Borde und der Landschaftsökologe Alexander Warsow, der als unabhängiger Gutachter unsere Schutzmaßnahmen überprüft.

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Zwergfledermaus
Die Tierwelt dokumentieren und schützen

Nur wenige Landstriche sind in Bezug auf die Tierwelt so gut untersucht wie Gebiete, in denen man Windenergieanlagen plant. Für besonders bedrohte Arten ist genau festgelegt, wie ihr Vorkommen zu dokumentieren ist. Fledermäuse beispielsweise werden mit einem sogenannten Batcorder aufgespürt. Dieser „Fledermausdetektor“ zeichnet die Ultraschalllaute der Tiere auf. Anhand dieser Laute können Expert*innen die einzelnen Arten mithilfe modernster Analyse-Software voneinander unterscheiden.

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Netzfänge und Fernmessung

Nachts gehen die Biolog*innen auf Jagd. Mit Fangnetzen und ein wenig Glück gelingt es ihnen, einzelne Vertreter der verschiedenen Spezies einzufangen. Dies unterstützt die Ergebnisse, die der Batcorder geliefert hat. Einige der Tiere, die ins Netz gehen, werden mit Sendern ausgestattet. So kann man ihr Quartier lokalisieren und auch ihre Jagdrouten verfolgen.

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Ausgleichsmaßnahmen

Streuobstwiesen prägen unsere Kulturlandschaft und sorgen für Biodiversität. Für ihren Erhalt setzt sich die EnBW mit ihren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ein.
Eingriffe in die Natur kompensieren

Strom aus Windenergie schont das Klima. Durch ökologische Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen lässt sich der Nutzen für die Umwelt zusätzlich steigern.

Um eine über 100 Meter hohe Windenergieanlage zu errichten, werden große Bauteile transportiert und im Boden verankert. Für das Fundament der Anlage und den Kran werden Flächen versiegelt. Um zum Bauplatz und später zur Anlage zu gelangen, werden Anlieferungswege angelegt. Das geht nicht ohne Eingriffe in die Natur. Diese Eingriffe setzen wir so naturschonend wie möglich um und sorgen zusätzlich für Ausgleich. Dabei stimmen wir uns direkt mit den betroffenen Gemeinden und Behörden ab. So können wir drängende ökologische Anliegen berücksichtigen und Maßnahmen entwickeln, die zu den örtlichen Gegebenheiten passen: Wir forsten gefällte Bäume an anderer Stelle wieder auf, legen Streuobstwiesen an, sanieren die auf der schwäbischen Alb typischen Teiche („Hülen“) oder rekultivieren sogar ein altes Munitionsdepot der Bundeswehr.