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Windpark Burladingen

Auf der Gemarkung der Stadt Burladingen im Zollernalbkreis plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu zehn Anlagen. Das Planungsgebiet teilt sich in drei Teilgebiete, welche sich sowohl nordöstlich als auch südlich der Stadt Burladingen befinden.

Projektdetails

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Drei Gebiete wurden im Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Burladingen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Das Projekt teilt sich in die drei Teilgebiete Telle, Ringelstein und Küche auf. Das Teilgebiet Telle befindet sich zwischen den Ortschaften Stetten und Melchingen und bietet Raum für zwei Windenergieanlagen. Das Teilgebiet Ringelstein befindet sich nördlich der Stadt Burladingen und westlich der Ortschaft Ringingen und bietet Raum für drei Windenergieanlagen. Das Teilgebiet Küche befindet sich südlich der Stadt Burladingen und östlich des Weilers Küche und bietet Raum für fünf Windenergieanlagen.

Die Abstände zu den nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauungen betragen circa einen Kilometer.

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurde im Juli 2023 eingereicht. Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich Anfang 2024, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ist eine Inbetriebnahme des Windparks im Jahr 2026 geplant.

Weitere Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Windpark finden Sie hier oder im Downloadbereich auf dieser Seite.

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Sie finden die Karte in einer höheren Auflösung rechts im Downloadbereich (pdf).

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Anlagenanzahl und Anlagentyp

Für die Standorte sind derzeit insgesamt zehn Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 vorgesehen. Die Gesamtleistung des Windparks beträgt 56 Megawatt (MW). Die geplanten Windenergieanlagen haben pro Anlage eine Nennleistung von je 5,6 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nabenhöhe von 166 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 56 MW.

Die technischen Daten der geplanten Anlagen:

Hersteller
Vestas
Mast
Hybridturm (Stahlbeton + Stahl)
Rotordurchmesser
162 m
Nabenhöhe
166 m
Gesamthöhe bis Flügelspitze
247 m
Fundamenttiefe
ca. 3 Meter
Nennleistung
5,6 MW – bei 10 Anlagen 56 MW
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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW im Teilgebiet Küche über mehr als ein Jahr Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch. Des Weiteren wurde gleichzeitig eine über vier Monate andauernde Messung im Teilgebiet Ringelstein durchgeführt.

Nach Abschluss der Windmessung Ende des Jahres 2019 wurden die Messdaten von einem externen Fachgutachter ausgewertet. Gemäß dieses Gutachtens sieht die EnBW in allen Teilgebieten ein sehr gutes Potenzial zur Erzeugung von klimafreundlichem Strom.

Die LiDAR-Technologie („Light Detection and ranging“) hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben der Messung durch Messmasten dem aktuellen Stand der Technik. Beim Fernerkundungsverfahren mittels LiDAR werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit, sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit, sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

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Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung

Der Windpark Burladingen wird mit den geplanten 10 Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zur klimaschonenden Stromversorgung leisten.Wir gehen von einer jährlichen Stromerzeugung für ca. 40.000 Haushalte aus. Burladingen besitzt mit ca. 12.000 Einwohnern etwa 6.000 Haushalte. Somit kann der Windpark rechnerisch etwa 34.000 weitere Haushalte rund um Burladingen mit klimaschonendem Strom versorgen.

(Je Haushalt wird hier ein jährlicher Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden angenommen)

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Zollernalbkreis bei der sogenannten Vorantragskonferenz im Jahr 2019 abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel.

Der Anschluss ist an einem Hochspannungsmast zwischen der Bundesstraße 32 und der Bahnlinie (östlich Stadtgebiet Burladingen) geplant. Hierzu wird eine Umspannstation errichtet. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von circa fünf Kilometer vom Standort Teile, drei Kilometer vom Standort Ringelstein sowie 0,5 Kilometer vom Standort Küche.

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Kontakt

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Termine

Frage-Antwort-Aktion zum Windpark Burladingen:
Vom 23.05. bis 06.06.2022 konnten Sie uns per E-Mail Ihre Fragen zum Windparkprojekt Burladingen zukommen lassen.

Die interessantesten Fragen und Antworten haben wir weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht.

Antworten auf die interessantesten Fragen aus der Frage-Antwort-Aktion zum Windpark Burladingen

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Für das Genehmigungsverfahren werden Schallberechnungen angefertigt. Für diese Berechnungen wurde zunächst der jeweils lauteste Betriebszustand der einzelnen Windenergieanlagen untersucht. Außerdem wird bei den Berechnungen beim Zustand der Atmosphäre und der Windrichtung jeweils von Werten ausgegangen, nach denen die Schallausbreitung maximal ist. Auch bereits vorhandene Vorbelastungen werden eingerechnet (z. B. Industrieanlagen). Mit dieser Methode ist sichergestellt, dass auch in den ungünstigsten Fällen, die Richtwerte eingehalten werden.

Sollte im Ergebnis der Untersuchung ein Richtwert überschritten werden, so wird der Anlagenbetrieb so lange reduziert, bis der Richtwert eingehalten wird. Somit werden die Anwohner zuverlässig geschützt.

Wie wird mit dem Schall der Windenergieanlagen umgegangen?

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Für das Genehmigungsverfahren werden Schattenberechnungen angefertigt. Bei der Berechnung der bewegten Schatten der Rotoren auf Häuser wird zunächst vom theoretisch ungünstigsten Fall ausgegangen, wonach der Himmel immer wolkenlos ist. Da dieser Fall (keine Bewölkung) in der Realität jedoch nicht eintritt, ist unter Einbeziehung der Witterung und Bewölkung maximal ein bewegter Schattenwurf von 8 Stunden pro Jahr zulässig.

Sollte dieser Wert überschritten werden, so wird die Windenergieanlage ausgeschalten. Somit ist sichergestellt, dass für jeden Anwohner die Grenzwerte eingehalten werden.

Wie wird mit dem Schattenwurf der Windenergieanlagen umgegangen?

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Bei den Planungen der Standorte haben wir darauf geachtet, das vorhandene und bereits gut ausgebaute Wegenetz zu nutzen. So liegen die Standorte möglichst nahe an den bestehenden Wegen. Die Breite dieser Wege reicht in den meisten Fällen für die Transporte aus und muss bei geradem Verlauf ca. 4,5 Meter betragen. Vor allem in Kurvenbereichen wird eine Verbreiterung der Wege stattfinden. Nach Errichtung der Windenergieanlagen werden die Wege und Kurven wieder auf das notwendige Minimum zurückgebaut. Eine Zufahrt für Servicefahrzeuge in der Größe eines kleinen LKW (7,5 t) muss dauerhaft gewährleistet sein.

Sollte der Tausch einer größeren Komponente notwendig werden, so werden Kurvenbereiche und Wege nach Bedarf wieder erweitert. Welche Wegeverbreiterungen dauerhaft verbleiben, wird in einem separaten Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Zollernalbkreis geprüft.

Wie werden die Wege und Zufahrten zum Windpark gestaltet?

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Mit der Stadt Burladingen haben wir vereinbart, eine Bürgerbeteiligung anzubieten. Welches Beteiligungsmodell das richtige für die Bürger von Burladingen ist, wird zu gegebener Zeit noch abgesprochen. Rund um die Inbetriebnahme des Windparks ist der richtige Zeitpunkt dafür. Hier ist dann sichergestellt, dass der Windpark seinen geplanten Betrieb aufnimmt und das dann richtige Beteiligungsmodell gewählt werden kann.

Wir sehen mehrere Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung: So könnten sich Bürger indirekt über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und fester Laufzeit oder aber direkt mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen. Auch ein vergünstigter Stromtarif ist eine der Möglichkeiten. Der Stromtarif wird einen Abschlag auf einen EnBW Ökostromtarif gewähren.

Wird es eine Bürgerbeteiligung geben?

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Bereits 2021 haben wir verschiedene Fotosimulationen (Visualisierungen) von verschiedenen Blickwinkeln in Burladingen dargestellt. Die Fotostandorte haben wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung Burladingen ausgewählt, sodass möglichst auf dem gesamten Stadtgebiet und den Teilorten Fotopunkte verteilt sind. Somit bekommen alle Anwohner einen Eindruck vom Windpark aus einem Blickwinkel nahe ihres Wohnortes.

Sie können die gesamte Präsentation vom März 2021 mit allen Darstellungen auch auf unserer Projekt-Homepage herunterladen.

Gibt es schon Fotosimulationen von den Windenergieanlagen?

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Grundsätzlich entstehen Beeinträchtigungen bei der Jagd nur während der Bauphase des Windparks und ggf. noch im ersten Betriebsjahr. Im normalen Betrieb sind keine Einschränkungen zu erwarten. Die EnBW sieht eine Entschädigungszahlung für diese Zeiten an die Jagdpächter vor.

Konkret kann dies besprochen werde, sobald die Genehmigung, der Bau und der Betrieb der Windenergieanlagen feststeht.

Wird es eine Entschädigung für die Jagdpächter geben?

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Die genauen Koordinaten der einzelnen Windenergieanlagen sind Teil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Zollernalbkreis. Diesem Verfahren können wir nicht vorgreifen und können daher die exakten Koordinaten heute leider noch nicht nennen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden diese selbstverständlich veröffentlicht.

Wie lauten die Standortkoordinaten der Windenergieanlagen?

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Die umfangreichen Untersuchungen zu Tier- und Pflanzenarten sind Bestandteil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Zollernalbkreis. Diesem Verfahren können wir nicht vorgreifen und können daher die Ergebnisse vorab leider noch nicht nennen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden diese aber selbstverständlich veröffentlicht.

Wir sehen derzeit keine Konflikte, die die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen verhindern würden.

Gibt es schon Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Pflanzen und Tieren?

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Burladingen Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Interessenbekundungsverfahren der Stadt Burladingen
2017
Zuschlag EnBW
2018
Beginn Windmessung
Mitte 2018
Abschluss Windmessung
Ende 2019
Vertragsunterzeichnung Stadt Burladingen / EnBW
Anfang 2020
Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen
4. Quartal 2020
Einreichung Genehmigungsantrag
Juli 2023
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
1. Halbjahr 2024
Zuschlag EEG-Ausschreibung
2024
Voraussichtlicher Baubeginn
1. Quartal 2025
Voraussichtliche Inbetriebnahme
2026

Planungen zum Windpark Burladingen in der Öffentlichkeit

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2019
  • Pressebericht zur Windmessung am Standort Burladingen
  • Presseberichte sowie Informationen im Gemeindeblatt zur Vorantragskonferenz beim Landratsamt Zollernalbkreis.
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2020
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – EnBW stellt Projektstand vor – nachfolgender Pressebericht
  • Presseberichte zum Windpark in Bezug zum Naturschutz
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2021
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – Stadt Burladingen berichtet über Planungsstand des Windparks - nachfolgender Pressebericht
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – EnBW stellt Projektstand vor und zeigt Fotosimulationen – nachfolgender Pressebericht
  • Presseberichte zum Scoping-Verfahren beim Landratsamt Zollernalbkreis – umliegende Gemeinden geben Stellungnahmen ab
  • Zeitungs-Interview mit EnBW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Bezug zum Windparkprojekt Burladingen
  • Pressebericht zum aktuellen Stand der Planungen
  • Pressebericht zu Sitzung im Landratsamt Zollernalbkreis – Genehmigungsvorbereitende Maßnahmen
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2022
  • Öffentlichkeitsbeteiligung durch EnBW von 130.000 Bürgern umliegender Gemeinden. Fragen und Antworten wurden auf der Projekthomepage veröffentlicht. – Presseberichte folgen
  • Flächennutzungsplan wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung in Bezug zur Windkraft erneut behandelt – Presseberichte
  • Presseberichte zum Stand der Planungen des Windparks Burladingen
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2023
  • Pressebericht zur Windkraft in der Region Neckar Alb – Windpark Burladingen Bestandteil der Berichterstattung
  • Diverse Presseberichte zum offiziellen Beginn des Genehmigungsverfahrens zum Windpark Burladingen
  • Presseberichte zum Stand des Genehmigungsverfahrens
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