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Windpark Eisenbachhöhen

Mit den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nomborn, Rheinland-Pfalz, hat die EnBW einen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen geschlossen. Geplant sind bis zu sechs Windenergieanlagen (WEA). Über den Windpark können zukünftig rund 15.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Derzeit wird ein Genehmigungsantrag vorbereitet und die Planung überarbeitet. Die Projektdetails schildern einen alten Planungsstand und werden angepasst, sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist.

Projektdetails

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Standorte Windkraftanlagen Windpark Eisenbachhhöhen

Der Standort für den Windpark erstreckt sich über Flächen der Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nomborn südöstlich von Montabaur im Westerwaldkreis. Das Areal mit einer Größe von rund 170 Hektar liegt zwischen Großholbach und Heilberscheid auf den Eisenbachhöhen in einer Höhe von rund 260 – 320 Metern über Normalnull.

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Die aktuelle Fläche ist im Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Montabaur, der seit 2012 rechtskräftig ist, als Fläche K 5 (5a und 5b) hinterlegt.

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Kontakt

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Termine

Aktuell gibt es keine geplanten Termine.

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Standorte Windkraftanlagen Windpark Eisenbachhhöhen
Karte Windverhältnisse Windpark Eisenbachhöhen
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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Derzeit sind sechs Windenergieanlagen geplant. Der konkrete Anlagentyp wird während der Entwicklungsphase festgelegt. Es wird ein Anlagentyp eingesetzt, der dem aktuellen Stand-der-Technik entspricht. Vorgesehen sind Anlagen mit einer Nabenhöhe von rund 140 – 165 Metern, einem Rotordurchmesser von rund 120 – 140 Metern und einer Leistung zwischen 3 und 4 Megawatt (MW). Pro Anlage können rund 2.400 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart jede Anlage pro Jahr rund 5.500 Tonnen CO₂ ein.

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Windverhältnisse

Karte Windverhältnisse Windpark Eisenbachhöhen

Unter anderem mit Hilfe von Wind-und Ertragsdaten des Bestandswindparks Eppenrod südöstlich von Montabaur hat die Fachabteilung der EnBW Berechnungen zu den Windverhältnissen durchgeführt. Die Ergebnisse decken sich mit den Zahlen der Windpotenzialkarte für Rheinland-Pfalz, die vom TÜV Süd erstellt wurde: Der Standort weist eine Windgeschwindigkeit zwischen 5,8 und 6,2 m/s auf 140 Meter Höhe auf.

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Zusätzlich werden im Verlauf des Genehmigungsverfahrens unabhängige Gutachter zur Ermittlung des Windpotentials beauftragt.

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Belange der Natur

Auch die Belange der Natur werden im Rahmen der Planung berücksichtigt: Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben und klärte gemäß des naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz bis zum Frühjahr 2017 die Vereinbarkeit von Umwelt und Windenergie auf den Eisenbachhöhen. Untersucht werden unter anderem windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.

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Visualisierungen

Das Landschaftsbild einer Region wird im Wesentlichen bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und Besiedlung. Es gibt damit sowohl Auskunft über die naturräumlichen Gegebenheiten als auch über gesellschaftliche Entwicklungen und erlaubt neben einer Bestandsaufnahme auch den Blick in die nähere und weitere Vergangenheit. Darüber hinaus identifizieren sich die Bewohner mit der Landschaft, der Umgebung und den Freiräumen für die naturbezogene Erholungsnutzung.

Durch Bauwerke wie Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild verändert. Die Wahrnehmung hängt vom Anlagentyp, insbesondere der Form und der Höhe, jedoch auch von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Eisenbachhöhen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Aufstellung Teilflächennutzungsplan Windenergie
2008 bis 2012
Beginn Ökologische Gutachten
Frühjahr 2016
Vertragsverhandlungen und -abschluss
März 2016
Erste Infoveranstaltung
März 2016
Einreichung eines Antrags auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
März 2017
Rücknahme des Antrags
August 2017
Windmessung (LiDAR) über die Dauer von einem Jahr
2017/2018
Anpassung der Planung und Vorbereitung eines Genehmigungsantrags nach § 4 Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Grundlage des bisherigen Erkenntnisse
2019/2020

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Im Teilflächennutzungsplan Windenergie aus dem Jahr 2012 werden folgende Abstandskriterien und – puffer als Mindestabstände für Siedlungsflächen angesetzt:

Wohn-/ und gemischte Bauflächen
750 m Mindestabstand
Wohnen im Außenbereich
500 m Mindestabstand
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Unter Beachtung der aktuellen Planung sind die Abstände zwischen Windenergieanlage und Bebauung meist noch größer, als im Teilflächennutzungsplan hinterlegt.

Wie weit wird der Windpark von der nächsten Ortschaft entfernt sein?

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Aktuell ist vorgesehen, das Umspannwerk westlich von Montabaur als Netzanschlusspunkt zu nutzen. Ob dies möglich ist, wird die Netzvoranfrage beim örtlichen Netzbetreiber zeigen. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den nächstgelegenen möglichen Einspeisepunkt zu benennen. Sofern die Kapazität im Umspannwerk nicht ausreicht, wird ggf. ein neuer Transformator am bestehenden Umspannwerk ergänzt. Der Bau eines neuen Umspannwerks ist nach heutiger Planung nicht angedacht. Die Verkabelung zwischen den Anlagen und dem Umspannwerk wird unterirdisch realisiert. Es werden keine Freileitungen gebaut.

Wie werden die Anlagen ans Stromnetz angeschlossen?

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Die EnBW hat mit den Ortsgemeinden einen Vertrag abgeschlossen, der zwanzig Jahre Laufzeit hat und zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden kann. Spätestens nach 30 Jahren werden die Anlagen daher wieder zurückgebaut.

Möglich wäre auch ein Repowering, bei dem nach einer gewissen Laufzeit ältere Anlagen durch neue ersetzt werden. Sollte die EnBW ein Repowering durchführen wollen, muss ein neuer Vertrag mit den Gemeinden abgeschlossen werden.

Wann erfolgt der Rückbau der Anlagen?

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Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen ca. 0,5 ha gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt.

Müssen Flächen gerodet werden?

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Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Eingriffe in die Natur auch entsprechend ausgeglichen werden müssen.

Der Umfang, Art und Lage der Ausgleichsflächen wird im Antragsverfahren in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung, festgelegt.

Müssen Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden und welche Flächen sind dafür vorgesehen?

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Die auszubauende Wegbreite wird von den Anlagenherstellern festgelegt. In der Regel wird auf gerader Strecke eine Wegbreite von 4-5 m zzgl. überschwenkbaren Bereich (Bereich, der nicht bewachsen ist) benötigt. Vorhandene Waldwege, welche auch für den Holztransport genutzt werden, reichen in vielen Fällen auf gerader Strecke aus. In Bereichen, in welchen Kurven ausgebaut werden müssen, sind Rodungen wahrscheinlich.

Wenn die WEA nach Ende der Vertragslaufzeit abgebaut werden, werden auch die Wege zurückgebaut. Im Rahmen der Baugenehmigung wird dem Betreiber hierfür eine Rückbauauflage auferlegt. Möchte der Grundstückseigentümer die Wege erhalten, können diese in Absprache mit der Genehmigungsbehörde erhalten werden.

Wird der Wegebau bzw. die Erweiterung von Wegen zurückgebaut?

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Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen kumuliert betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

Industriegebiete
70 dB(A)
Gewerbegebiete
50 dB(A)
Mischgebiete
45 dB(A)
Allgemeine Wohngebiete
40 dB(A)
Reine Wohngebiete
35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser
35 dB(A)

Quelle: Psst! – Informationen zum Thema Lärm – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11087/psst.pdf?command=downloadContent&filename=psst.pdf)

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Im Laufe des Entwicklungsprozesses wird zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Richtwerte ermittelt werden. Sollte es bei der aktuellen Planung zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen, werden Änderungen beim Parklayout, beim Anlagentyp oder beim Betriebsmodus der Windenergieanlagen („schallreduzierter Betrieb“) vorgenommen, bis alle Grenzwerte eingehalten werden.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

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Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theor. Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d. h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.

Die Anlagen werden mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.

Im Rahmen der Genehmigung werden sowohl die Schall- als auch die Schattenwerte abgeprüft und falls Überschreitungen auftreten, entsprechende Auflagen in der Genehmigung hinterlegt.

Info zu Schatten am Beispiel BW: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223896/

Welche Werte gelten für das Thema Schatten?

Mitmach-Modelle

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.

Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: www.enbw.com/buergerbeteiligung. Sobald ein konkretes Beteiligungsmodell erarbeitet ist, werden wir Sie selbstverständlich auch an dieser Stelle nochmals informieren.

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