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Windpark Kahlberg

In Kooperation mit der GAIA mbH hat die EnBW auf dem Gebiet „Kahlberg“ in den Gemeinden Fürth und Grasellenbach im Kreis Bergstraße einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen gebaut. Mit dem Windpark sollen nun rund 13.500 Haushalte versorgt werden. Der Windpark ist im Juni 2018 in Betrieb gegangen.

Projektdetails

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Der Standort für den Windpark befindet sich im Süden Hessens. Das Plangebiet „Kahlberg“ erstreckt sich über die Gemeinden Fürth und Grasellenbach. Das Areal des Windparks Kahlberg liegt östlich zwischen Weschnitz und Hammelbach.

Die Fläche ist im Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ (Teilkarte 3) zum Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2013 hinterlegt.
Das Gebiet mit der Nummer 294 umfasst 76,50 Hektar.

Die Flächen befinden sich im Besitz der Gemeinden Fürth und Grasellenbach.

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Karte zum Planungsgebiet des Windparks Kahlberg
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Kontakt

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Termine

Aktuell gibt es keine geplanten Termine.

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Ausschreibungsverfahren

Im Vorfeld der Vergabe an die EnBW fand ein Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinden und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz statt. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens und eines Kriterienkatalogs, der u.a. die Themen Parkplanung, kommerzielle Aspekte und Beteiligung abdeckte, wurde das für die Gemeinden attraktivste Angebot ermittelt.

Anlagenanzahl & Anlagentyp

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Der Windpark besteht aus fünf Anlagen vom Typ Nordex N131 mit einer Nennleistung von jeweils 3,3 MW, einer Nabenhöhe von 134 Metern und einem Rotordurchmesser von 131 Metern.

Pro Anlage können rund 2.700 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart jede Anlage pro Jahr rund 6.500 Tonnen CO₂ ein.

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Windverhältnisse

Karte Windverhältnisse im Planungsgebiet

Der Windatlas Hessen vom TÜV Süd weist eine Windgeschwindigkeit zwischen 5,75 und 6,5 m/s auf 140 Metern Nabenhöhe aus.

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LiDAR-Windmessung

Von Januar 2016 bis Januar 2017 hat die EnBW eine LiDAR-Messung durchgeführt. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.

Die hochsensible Messtechnik ist in einem kleinen Messcontainer auf einem Autoanhänger untergebracht. Dabei wird die unabhängige Stromversorgung durch eine Methanol-Brennstoffzelle sowie zwei Solar-Panels gewährleistet. Die Vorteile dieser Messmethode gegenüber einem Messmast sind vor allem der rasche Auf- und Abbau sowie der geringe Platzbedarf.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Kahlberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Beschluss interkommunales Windparkprojekt Fürth/Grasellenbach
Juli 2013
Start Ausschreibungsverfahren
Mitte 2014
Bürgerinformationsveranstaltung Fürth
Oktober 2014
Vorstellung im Gemeinderat
Oktober 2014
Bürgerinformationsveranstaltung Grasellenbach
November 2014
Zuschlag EnBW/GAIA
Frühjahr 2015
Infostand Fürther Markt
April 2015
Vertragsunterzeichnung
August 2015
Erstellung Fachgutachten
1/2 Quartal 2016
Antragseinreichung
2. Quartal 2016
Beteiligung Fachbehörden
2. Halbjahr 2016
Genehmigung wurde erteilt
Dezember 2016
Start Baumfällarbeiten
Februar 2017
Start Bau
Mai 2017
Fertigstellung WEA
März 2018
Beginn Bau Kabeltrasse
März/April 2018
Inbetriebnahme der Anlagen
Juni 2018

Projektpartner

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Ein Projekt der GAIA mbH und der EnBW AG

Die EnBW AG und die GAIA mbH haben sich im Zuge der Entwicklung, des Baus und Betriebs von Windenergieanlagen für eine Kooperation in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Teilbereichen von Hessen ausgesprochen. Die beiden Unternehmen bringen dabei ihre Kompetenzen und Netzwerke ein, um bestmöglich Synergien zum Ausbau der Windenergie zu nutzen. Aus diesem Grund haben EnBW und GAIA ein gemeinsames Angebot für den Windpark „Kahlberg“ abgegeben. Im Rahmen der Kooperation wird GAIA die Entwicklung des Windparks übernehmen. Der anschließende Betrieb wird von der EnBW übernommen.

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Die Firma GAIA mbH aus Lambsheim gilt als Pionier der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz. Ihre Kernkompetenzen bilden die Planung und Errichtung von Windenergie- und Solarstromanlagen sowie die Entwicklung nachhaltiger, maßgeschneiderter Energiekonzepte für Unternehmen und Kommunen.

GAIA wurde 1999 als Ingenieurbüro gegründet und beschäftigt heute über 40 Mitarbeiter. Das Unternehmen initiiert Windenergie-Projekte, akquiriert die Standorte, führt alle Planungen durch und errichtet die Anlagen schlüsselfertig. Darüber hinaus bietet GAIA die Betriebsführung (Verwaltung, Wartung und Instandhaltung) von Windenergieanlagen an. Bis heute hat GAIA 100 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von rund 160 Megawatt (MW) realisiert.

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Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 20.000 Mitarbeitern versorgt er rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.

Die EnBW errichtet und betreibt Windkraftanlagen und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ihr Windportfolio auf insgesamt 1000 Megawatt installierte Leistung in Deutschland auszubauen. Im Bereich Onshore sind heute bereits rund 110 Anlagen mit zusammen 190 Megawatt installierter Leistung in Betrieb.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Auch die Belange der Natur werden berücksichtigt. Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Es klärt, ob Umwelt und Windenergie am Kahlberg gemäß des Hessischen Leitfadens für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen vereinbar sind. Untersucht werden unter anderem Brut-, Rast-, und Zugvögel, Fledermausarten sowie etwaige standortspezifische Tierarten aber auch vorhandene Biotope.

Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Natur, betrachtet.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Natur- und Umweltschutz finden Sie im „Faktenpapier Windenergie in Hessen: Natur- und Umweltschutz“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Inwieweit wird das Schutzgut „Natur“ berücksichtigt?

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Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen durchschnittlich 0,3 ha dauerhaft gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt. Um den Rodungsaufwand zusätzlich zu minimieren, werden Windkraftanlagen daher bevorzugt in Waldlichtungen, Sturmwurfflächen oder geringwertigem Waldbestand geplant. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 2.

Müssen Flächen gerodet werden?

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Das Landschaftsbild einer Region wird im Wesentlichen bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und Besiedlung. Es gibt damit sowohl Auskunft über die naturräumlichen Gegebenheiten als auch über gesellschaftliche Entwicklungen und erlaubt neben einer Bestandsaufnahme auch den Blick in die nähere und weitere Vergangenheit. Darüber hinaus identifizieren sich die Bewohner mit der Landschaft, der Umgebung und den Freiräumen für die naturbezogene Erholungsnutzung. Durch Bauwerke wie Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild verändert. Die Wahrnehmung hängt vom Anlagentyp, insbesondere der Form und der Höhe, jedoch auch von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab.

Im Vorfeld hat GAIA im Auftrag von EnBW mit der aktuellen Planung Visualisierungen erstellt. Diese Visualisierungen geben einen ersten Eindruck, inwieweit die Windenergieanlagen einsehbar sind und wie der geplante Windpark aussehen könnte.

Wie wirken sich die Anlagen auf das Landschaftsbild aus?

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Als Infraschall wird tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, welcher alltäglicher Bestandteil der Umwelt ist, bezeichnet. Er wird von natürlichen Quellen wie Wind und Wasser oder technischen Anlagen erzeugt. Der Infraschall, welcher von Windenergieanlagen ausgeht, ist verglichen mit Autos oder Flugzeugen sehr gering. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall Gesundheitsprobleme verursacht.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall finden Sie im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Geht von den Anlagen Infraschall aus?

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Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:

Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 14.

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen (WEA) auf den Wert von Immobilien?

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Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

  • Industriegebiete 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete 50 dB(A)
  • Mischgebiete 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)

Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Es wurde zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Grenzwerte ermittelt werden. Sollte es bei der aktuellen Planung zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen, werden Änderungen beim Parklayout, beim Anlagentyp oder beim Betriebsmodus der Anlagen („schallreduzierter Betrieb“) vorgenommen, bis sichergestellt ist, dass alle Grenzwerte eingehalten sind.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

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Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theoretische Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d.h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.

Die Anlagen werden bei Bedarf mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, werden die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.

Im Rahmen der Genehmigung werden sowohl die Schall- als auch die Schattenwerte abgeprüft und falls Überschreitungen auftreten, entsprechende Auflagen in der Genehmigung hinterlegt.
Info zu Schatten am Beispiel BW: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223896/

Welche Werte gelten für das Thema Schatten?

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Teile der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in bzw. angrenzend an ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III. Um die Belange des Wasserschutzes zu berücksichtigen, wird ein externes hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden das Grundwasservorkommen und die Schutzgebiete im Plangebiet identifiziert und mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Schutzgut Wasser untersucht. Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Wasser, betrachtet.

Inwieweit wird das Schutzgut „Wasser“ berücksichtigt?

Mitmach-Modelle

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.

Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: buergerbeteiligung.enbw.com. Ein konkretes Beteiligungsmodell werden wir nach Erhalt der Genehmigung erarbeiten. Wir werden Sie selbstverständlich an dieser Stelle nochmals darüber informieren.

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