Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat auf Flächen des Gemeindegebiets Königsbronn im Landkreis Heidenheim eine Windenergieanlage (WEA) mit 3,5 MW Leistung errichtet. Der Windpark wurde im Februar 2021 in Betrieb genommen.
Der Standort für die Windenergieanlage (WEA) befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Königsbronn im Ortsteil Ochsenberg, Landkreis Heidenheim. Die Fläche liegt nordöstlich der Gemeinde Ochsenberg. Eigentümer ist der Landesbetrieb ForstBW. Wiederum nordöstlich des Standorts befindet sich der Windpark Ochsenberg.
Durch die Änderung des Landesplanungsgesetztes (26. Mai 2012) kann die Regionalplanung nur noch Festlegungen zur Windenergie in Form von Vorranggebieten treffen. Neu ist dabei, dass Städte, Gemeinden und kommunale Planungsträger – auch außerhalb der von der Regionalplanung ausgewiesenen Vorranggebiete – ebenfalls die Windkraftnutzung planerisch steuern können. Somit wird die Planung auf zwei Planungsträger, die Regionalverbände sowie die Städte und Gemeinden, gestützt. Die regionalen Vorranggebiete sind von den Kommunen entsprechend einzubeziehen. Umgekehrt kann auch die Entwicklung der Flächennutzungsplanung (FNP) die Regionalplanung nachträglich beeinflussen.
Grundlage für den Standort der WEA Königsbronn ist das im rechtskräftigen Regionalplan Ostwürttemberg festgelegte Vorranggebiet Nr. 26 (Königsbronn/Ebnat). Zudem hat der Gemeinderat Königsbronn Anfang 2012 beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenenergie aufzustellen. In diesem ist eine Konzentrationszone Windenergie ausgewiesen. Nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der Teilflächennutzungsplan Mitte 2015 rechtskräftig. Die dreieckartige Konzentrationszone wird begrenzt aus Artenschutzgründen (Westen), dem angrenzenden Solarpark Ochsenberg (Süden) und der Grenze des Gemeindegebietes (Osten).
Die Flächenausweisungen in den oben genannten Plänen bilden die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben WEA Königsbronn.
Anlagenanzahl & Anlagentyp
Es wurde eine Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 mit 3,5 MW Leistung errichtet. Die Nabenhöhe beträgt 160 Meter, der Rotordurchmesser 138 Meter. Ursprünglich war eine Anlage vom Typ Senvion 3.6M140, Rotordurchmesser 140 Meter, Nabenhöhe 160 Meter und 3,6 MW Leistung vorgesehen. Nach der Insolvenz des Herstellers Senvion musste auf einen anderen Anlagentyp umgeplant werden. Aufgrund der zu berücksichtigenden Restriktionen – notwendige Abstände zu Anlagen eines angrenzenden Windparks – waren die Standorte außerdem im Planungsprozess im zweiten Halbjahr 2016 angepasst worden: Das führte zum Wegfall von zunächst geplanten weiteren Anlagen.
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Windverhältnisse
Die Fläche des Vorranggebiets bzw. der Konzentrationszone Windenergie stellt sich mit Blick auf das Windpotential als gut geeignet dar. Auf Nabenhöhe der WEA ist eine Windgeschwindigkeit von 6,1 m/s zu erwarten. Die Ergebnisse zur Windgeschwindigkeit basieren auf der Berechnung eines unabhängigen Windgutachters unter Berücksichtigung von Ertragsdaten bestehender Windparks in der Umgebung. Eine Windmessung wurde am Standort aufgrund der guten Datenlage bestehender Anlagen nicht durchgeführt.
Die Belange von Mensch und Umwelt
Bevor die WEA Königsbronn genehmigt wurde, waren zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob die WEA im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt wurden, wurde mit dem Landratsamt Heidenheim im Rahmen einer Vorantragskonferenz abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie zum Beispiel Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten .
Abstände der WEA zur Wohnbebauung
Die nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Abstandsempfehlungen von mindestens 700 Metern zu Siedlungs- und Wohngebieten werden eingehalten. Die Abstände zu bewohnten Gebieten sind für die Anlage generell größer als 1.000 Meter.
Naturschutzrechtliche Belange
Die naturschutzrechtlichen Belange wurden durch den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zusammengefasst. Außerdem wurden eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und eine spezielle artenschutzrechtliche Bewertung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) durchgeführt.
Für das Windenergieprojekt Königsbronn sind insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die für die WEA Königsbronn gerodet werden müssen, an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden.
Schallimmissionen und Schattenwurf
Weitere Gutachten zu den Themen Schall und Schattenwurf wurden dem Genehmigungsantrag ebenfalls beigefügt. In beiden Fällen ist die EnBW als Investor verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu Schall und Schattenwurf einzuhalten, da sonst keine Genehmigung ausgestellt wird. Alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenimmissionen werden eingehalten.
Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf die Schallimmission, welche von einer Windkraftanlage ausgeht, die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Für die Nacht gelten folgende Richtwerte:
- Reines Wohngebiet: 35 dB(A)
- Allgemeines Wohngebiet: 40 dB (A)
- Mischgebiet: 45 dB (A)
- Gewerbegebiet: 50 dB (A)
- Industriegebiet: 70 dB (A)
Wie hoch die Schallimmissionen eines Windparks an den ausgewählten Immissionsorten sind, wird im Vorfeld über eine Schallprognose bestimmt. Gerechnet wird mit dem maximalen Schallleistungspegel der WEA, zu dem Unsicherheiten addiert werden. Die einzelnen Schallquellen aller WEA (Vorbelastung und Zusatzbelastung) überlagern sich zu einem resultierenden Schalldruckpegel (Gesamtbelastung), der für die jeweiligen Immissionsorte zu bewerten ist. Eine Karte zur Schallprognose für die Windenergieanlage Königsbronn finden Sie hier.
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung so genannten Schattenschlag, der im Gegensatz zum normalen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist. Damit unterliegt sie, wie der Schall, ebenfalls den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für diesen periodischen Schattenwurf gelten daher auch strenge, einzuhaltende Grenzwerte. Führt die Schattenwurfprognose zu Überschreitungen dieser Grenzwerte, muss die WEA mit einer Abschaltautomatik ausgestattet werden. Sie sorgt dafür, dass periodischer Schattenwurf maximal 8 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag an einem Immissionsort auftritt. Einen Auszug aus dem Schattenwurfgutachten zur Windenergieanlage Königsbronn finden Sie hier.
Zuwegung
Die Zuwegung zum Windenergieprojekt Königsbronn-Ochsenberg ist gut realisierbar. Es werden bestehende asphaltierte Wege ausgebaut.
Netzanbindung
Im Süden des Planungsgebiets befindet sich das Umspannwerk Aufhausen, für das eine Netzanschlusszusage der Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH (NGO) vorliegt. Die Stromableitung ist mit einer gemeinsamen Trasse des PV-Parks Königsbronn verbunden.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau der Windenergieanlage Königsbronn. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Erste Vorstellung der Planungen im Gemeinderat Königsbronn
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Februar 2013
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Nutzungsvertrag mit ForstBW abgeschlossen
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April 2016
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Durchführung ökologischer Gutachten
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Februar 2016 bis Anfang 2017
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Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eingereicht
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Juli 2017
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Informationsveranstaltung mit Standortbesichtigung in Ochsenberg
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September 2017
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Gemeinderat Königsbronn stimmt dem Projekt zu
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März 2018
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Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Heidenheim
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Juli 2018
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Zuschlagserteilung durch die Bundesnetzagentur für das Projekt
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August 2018
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Beginn Rodungsarbeiten
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Herbst 2018
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Einreichung Involvenzantrag WEA-Hersteller Senvion
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April 2019
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Umplanung auf anderen WEA-Typen
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Sommer 2019
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Aktualisierung der Genehmigungsunterlagen für die BImSch-Genehmigung
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Herbst 2019
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Erteilung der Änderungsanzeige der BImSch-Genehmigung
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Dezember 2019
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Aktualisierung der Baugenehmigung
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Februar 2020
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Errichtung der WEA
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Sommer 2020
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Inbetriebnahme
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Februar 2021
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