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Windpark Kraichtal

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant im Stadtgebiet Kraichtal im Landkreis Karlsruhe Windenergieanlagen. Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist für das Jahr 2028 geplant.

Das Projekt auf einen Blick

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Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit Windenergieanlagen auf kommunalen Waldflächen der Stadt Kraichtal. Es werden zwei Projekte in den vorläufig festgesetzten Vorranggebieten auf den Gemarkungen Unteröwisheim, Münzesheim und Oberacker geplant. Theoretisch können innerhalb der zwei Planungsgebiete insgesamt zehn Windenergieanlagen realisiert werden. Auf den kommunalen Waldflächen innerhalb der Planungsgebiete sind acht Windenergieanlagen möglich. Das Projekt befindet sich noch in der Vorprüfungsphase. Die konkreten Standorte sowie die Anlagentypen werden nun in den kommenden Planungsphasen erarbeitet. Dabei fließen Informationen aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammen. Am Ende des Planungsprozesses steht ein unter Berücksichtigung aller Belange (z.B. Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz, Forstwirtschaft, uvm) optimiertes Windparklayout.

Die finale Anzahl der Windenergieanlagen ist von vielen Faktoren abhängig. Entscheidend ist hier auch die abschließende Flächenausweisung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Unser Ziel ist es, die Standorte so zu planen, dass sowohl die technischen als auch alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Jedes Windparkprojekt durchläuft ein umfassendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, um die Menschen, Wild- und Nutztiere, die Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Windenergieanlagen nicht nur effizient, sondern auch verträglich sind.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotenzials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur-Einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

Das Projekt im Detail

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für Windenergieanlagen entscheiden. Darüber hinaus ist die sogenannte Windhöffigkeit ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes.

Der Windatlas Baden-Württemberg, der im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass die Projektfläche in Kraichtal über eine gute Windhöffigkeit verfügt.

Zur Verifizierung der Daten des Windatlas plant die EnBW eine Windmessung in Kraichtal. Die Planung und Umsetzung der Windenergieprojekte können wir dadurch auf einer soliden Datenbasis vorantreiben und so einen Beitrag zur Energiewende leisten.

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Im Einklang mit Mensch und Umwelt

Bei der Planung der Windenergieanlagen auf den kommunalen Flächen der Stadt Kraichtal setzen wir uns dafür ein, dass unser Vorhaben Hand in Hand mit den Interessen der Anwohner*innen und dem Schutz der Umwelt einhergeht. Dies ist für uns ein zentrales Anliegen und ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung der Projekte.

In Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe, als zuständige Genehmigungsbehörde, werden Art und Umfang der Untersuchungen festgelegt, um auf alle Besonderheiten der Planungsgebiete einzugehen. Dies umfasst nicht nur eine ökologische Bewertung, sondern auch detaillierte Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf. Mitunter sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um alle Aspekte der zwei Projekte zu beleuchten.

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Schall

Die folgenden Immissionsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dürfen nicht überschritten werden.

Immissionsrichtwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Urbane Gebiete: 45 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe geprüft.

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Schattenwurf

Für den von Windenergieanlagen verursachten Schattenwurf gibt es klare Vorgaben. Sobald es zu einer Überschreitung der Richtwerte der zulässigen Schattenwurfdauer von 30 Minuten am Tag oder von acht Stunden im Jahr kommt, werden die Anlagen abgeschaltet. Dazu werden entsprechende Sensoren an den Windenergieanlagen verbaut.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung, zum Genehmigungsprozess und Bau der beiden Windparkprojekte in Kraichtal:

Projektvorbereitung und Flächensicherung
Seit 2024
Fachspezifische Untersuchungen
Im Jahr 2025
Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen und Beginn des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Im Jahr 2025/2026
Erhalt immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Zuschlag EEG-Ausschreibung
Im Jahr 2026
Voraussichtlicher Baubeginn
Im Jahr 2026/2027
Voraussichtliche Inbetriebnahme
Im Jahr 2028

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger*innen bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Kraichtal festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner
Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründete Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt
Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau.

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§6 EEG)

Die Chance: Die Kommune erhält Pachtzahlungen für die Flächennutzung sowie eine kommunale Abgabe nach §6 EEG von 0,2 ct je produzierter kWh

FAQ

(Wald)Standort

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Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit kommen für Windkraftanlagen nicht in Frage. Das Bundesamt für Naturschutz schließt Wälder mit altem Baumbestand, mit Bodenschutzfunktion oder Flächen mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen aus.

Welche Waldflächen werden für den Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen?

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Für ein Windparkgebiet werden viele Aspekte geprüft, basierend auf einer sorgfältigen Potenzialanalyse. Diese beinhaltet raumplanerische, topografische und windtechnische Gesichtspunkte sowie den Natur- und Artenschutz als auch die Infrastruktur.

Nach welchen Kriterien werden Windparkgebiete ausgewählt?

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Die EnBW plant in Kraichtal derzeit ausschließlich auf kommunalen Flächen. Die Stadt Kraichtal besitzt keine Flächen, welche sich in einem vorläufig festgesetzten Vorranggebiet und zugleich im Offenland befinden.

Warum werden die Anlagen im Wald geplant und nicht im Offenland?

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Gemäß Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechts sind Projektträger von Windparks dazu verpflichtet, Beeinträchtigungen der Natur und Umwelt möglichst zu vermeiden. Ist eine Vermeidung nicht möglich, sind Maßnahmen durchzuführen, die den Eingriff adäquat kompensieren. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Ausgleichsmaßnahmen müssen gleichartig (z. B. Grünland für Grünland) und am Eingriffsort selbst umgesetzt werden. Ersatzmaßnahmen hingegen sind gleichwertig (z. B. Streuobstwiese für Grünland) und im betroffenen Naturraum (in näherer Umgebung) umzusetzen. Dabei werden nur solche Maß nahmen realisiert, die auf Grundlage der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt sind und beispielsweise Populationen bestimmter Arten stärken bzw. Lebensräume aufwerten. Natürlich umfasst der Schutz des Naturhaushaltes auch die im jeweiligen Gebiet beheimateten Tierarten.

Akzeptiert die zuständige Naturschutzbehörde die Vorschläge von Projektentwicklern und/oder Fachgutachtern, sind diese verbindlich umzusetzen. Stellt ein Windpark eine „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ dar, die nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden kann, sehen das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder Ersatzzahlungen vor (BWE, Klima- und Naturschutz mit Windenergie, 2019).

Wie findet der Ausgleich von Windenergieanlagen statt?

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Das hängt von der Regionalplanung ab. In Kraichtal sind derzeit neun Vorranggebiete vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein vorläufig festgesetzt. In jedem Vorranggebiet kann, je nach Größe des Vorranggebiets, eine bestimmte Anzahl von Windenergieanlagen errichtet werden. Die EnBW konzentriert sich derzeit auf die Planung von Windenergieanlagen in drei vorläufig festgesetzten Vorranggebieten auf kummunalen Flächen. Auf diesen Flächen sind aktuell sechs bis acht Windenergieanlagen geplant.

Wie viele Windenergieanlagen können in Kraichtal errichtet werden?

Sonstiges

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Die Visualisierungen werden derzeit überarbeitet. Es werden neue Fotostandorte in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Kraichtal ausgewählt, sodass möglichst auf dem gesamten Stadtgebiet und den Teilorten Fotopunkte verteilt sind. Somit bekommen alle Anwohner einen Eindruck vom Windpark aus einem Blickwinkel nahe ihres Wohnortes.

Gibt es schon Fotosimulationen von den Windenergieanlagen?

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Der naturverträgliche Ausbau Erneuerbarer Energie genießt bei uns absolute Priorität. Der Netzausbau ist genauso unverzichtbar wie der Ausbau der Erzeugungskapazitäten, weshalb wir beide Vorhaben parallel verfolgen.

Warum werden weiterhin neue Windenergieanlagen in der Natur errichtet und warum wird das Stromnetz nicht ausgebaut, damit bestehende Anlagen effizienter betrieben werden können?

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Wir gehen davon aus, dass sich an den verbindlichen Pariser Klimazielen und den sich daraus ergebenden Erfordernissen beim Ausbau Erneuerbarer Energien (sowie Netze, Speicher, Flexibilitäten etc.) nichts ändern wird. Deutschland und die EU haben sich auf den Weg zur Klimaneutralität begeben, dessen Dynamik – so zeigt auch der globale Vergleich – nicht sinnvoll umkehrbar und auch nicht wünschenswert ist. An Spekulationen zu den Auswirkungen zukünftiger Wahlergebnisse beteiligen wird uns nicht, weisen aber darauf hin, dass bei der Planung insbesondere dezentrale EE-Projekte wie Wind- und Solarparks im Wesentlichen die kommunale bzw. die Landesebene maßgeblich ist.

Wird der Ausbau Erneuerbarer Energien weiter verfolgt, wenn sich die Regierung neu zusammensetzt?

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Kleine Partikel von Rotorblättern können aufgrund von Umwelteinflüssen abgetragen werden. Daher werden die Rotorblätter regelmäßig gewartet. Die abgetragenen Mengen sind gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik (Reifen, Asphalt, etc.) vernachlässigbar gering und zudem nicht giftiger. Flügel von Windkraftanlagen bestehen zu einem großen Teil aus Faserverbundstoffen. Zum Schutz gegen die Erosion sind die vorderen Flügelkanten allerdings mit Folien und Lacken beschichtet. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt. Die Beschichtungsmaterialien aus Folien und Lacken werden in verschiedenen Forschungsprojekten immer weiter optimiert.

Wie ist der Abrieb an den Rotorblättern zu bewerten?

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Welches Beteiligungsmodell das richtige für die Bürger von Kraichtal ist, wird zu gegebener Zeit noch abgesprochen. Rund um die Inbetriebnahme des Windparks ist der richtige Zeitpunkt dafür. Hier ist dann sichergestellt, dass der Windpark seinen geplanten Betrieb aufnimmt und das dann richtige Beteiligungsmodell gewählt werden kann.

Wir sehen mehrere Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung: So könnten sich Bürger indirekt über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und fester Laufzeit oder aber direkt mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen.

Wird es eine Bürgerbeteiligung geben?

Artenschutz

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Windenergieanlagen werden gemäß Bundes-Immissionsschutzgestz im vereinfachten Verfahren genehmigt. Diese Verfahrensart sieht eine öffentliche Bekanntmachung für Gutachten nicht vor.

Werden im Rahmen der Genehmigung erstellte Gutachten öffentlich bekannt gegeben?

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Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren.

Zum einen gibt es die Eingriffsregelung (§§ 14ff BNatSchG). Sie sorgt dafür, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen/Lebensräumen für Tiere auszugleichen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen sind bspw. Rodungen und Versiegelungen. Für Wald geschieht dies z. B. durch Ersatzaufforstung von Ackerflächen oder eben durch aufwertende Waldumbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung vermeidet also generell den Verlust von Lebensraum.

Zum anderen gibt es zusätzlich den Besonderen Artenschutz (§§ 44f BNatSchG). Er schützt noch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle der Eingriffsregelung die besonders und streng geschützten Arten, zu denen bspw. alle in Europa heimischen Vogel- und Fledermausarten zählen. Bei diesen Arten darf nicht nur der Lebensraum nicht beeinträchtigt werden, sondern der Artenschutz schützt diese Arten auch auf Individuenebene vor relevanten Tötungsrisiken oder der Zerstörung ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Ein umfassender Schutz dieser Arten ist also rein rechtlich/gesetzlich bereits gewährleistet. Gerade bei der Windenergie geht man aber auf untergesetzlicher Ebene über diesen zwingenden Schutz hinaus und hat die Maßstäbe restriktiver gesetzt als bei anderen Vorhabentypen (wie z.B. Straßen).

Wie werden naturschutzfachliche Belange in der Planung berücksichtigt?

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Vögel: Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl für ganz Deutschland „zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus. Die ist im Vergleich zu den 18 Millionen Vögeln, die aufgrund von Kollisionen mit Glas sterben gering. Trotzdem kümmert sich die Branche. Zum Schutz der Tiere halten Planer von Windparks hohe artenschutzrechtliche Vorgaben ein.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Mit den gängigen Bewertungsverfahren wird beurteilt, ob die prognostizierten Auswirkungen des Windparks einen artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung darstellen. Das heißt, es wird geprüft, ob das Kollisionsrisiko eines Vogels so hoch ist, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer Windenergieanlage zu Tode kommt. Ist dies der Fall, so werden Maßnahmen festgelegt. Das können gezielte Abschaltungen der Anlage sein (meist Bewirtschaftungsabschaltung, also Abschaltung bei Pflügen, Ernte oder Mahd auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen, weil solche Ereignisse für Greifvögel sehr attraktiv sind (sie fressen die durch die Bewirtschaftung getöteten und „hochgepflügten“ Kleinsäuger etc.) Es kann auch zu längeren Abschaltungen kommen, die als phänologische Abschaltungen bezeichnet werden. Diese werden über einen Zeitraum von 6 Wochen zu Zeiten durchgeführt, in denen die betreffende Art besonders aktiv ist (bspw. Balzzeit, Brutzeit, Aufzuchtzeit). Man kann auch die Flächen um die WEA unattraktiver gestalten, bspw. durch Pflanzen von Sträuchern (unattraktive Mastfußgestaltung) oder abseits des Windparks Flächen attraktiver gestalten (Ablenkflächen). Zusätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope und Lebensräume für bedrohte Arten.

Fledermäuse: Es erfolgt eine pauschale vorsorgliche Abschaltung auf der Grundlage des artenschutzrechtlichen Worst-Case-Ansatzes. Dabei wird davon ausgegangen, dass Fledermäuse am Standort aktiv sind und ein relevantes Tötungsrisiko durch die Aktivität im Rotorbereich besteht. Die Abschaltung erfolgt in der Regel vom 01.04. bis 31.10. von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, sofern die Windgeschwindigkeit unter 6 m/s und die Temperatur über 10 °C liegt und es nicht regnet. Fledermäuse fliegen bei Wind, Kälte und Regen nicht im freien Luftraum und damit im Gefahrenbereich. Im Betrieb wird dann, wenn man als Betreiber diese Abschaltung reduzieren will, eine akustische Erfassung in Höhe der Nabe der Anlage durchgeführt. Dazu wird ein Loch in den Boden der Gondel gebohrt und ein akustisches Aufzeichnungsgerät installiert. Je nach Ergebnis der Untersuchung und Korrelation mit den meteorologischen Parametern kann dann die Abschaltung von der vorsorglichen pauschalen Abschaltung auf eine standortangepasste Abschaltung geändert werden.

Wildtiere: Forschungsprojekt der Hochschule Hannover besagt, dass keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch Reh, Feldhase oder Fuchs festzutellen war. Auch der Nahbereich der Anlagen wurde weiterhin genutzt. Generell – auch in anderen Regionen – haben Windenergieanlagen keine derartig zerschneidende Wirkung auf den Lebensraum von Wildtieren wie Verkehrswege. Daher sind für die am Boden wandernden Arten wie Wildkatze, Luchs oder Reh keine Barrierewirkungen anzunehmen. Eindeutig störend wirken dagegen menschliche Aktivitäten während der Bauphase. Weil sich während der Bauphase die Reize häufig räumlich, zeitlich und in ihrer Intensität verändern, ist eine Gewöhnung in dieser Zeit nur schwer möglich. Größere Arten, die auch eine größere Raumnutzung haben, können das Gebiet zeitweise meiden, kehren aber in der Regel einige Zeit, nachdem die Störung beendet ist, wieder ins Gebiet zurück. Ziel sollte es daher immer sein, die Bauzeit auf ein Minimum zu verkürzen und in Zeiträume zu legen, zu denen die Störung am geringsten ist.

Wie wirken sich Windenergieanlagen auf Vögel und Wirbeltiere aus?

Bau und Rückbau

Die Nutzungslebensdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel mehr als 25 Jahre.

Wie sind die Laufzeiten von modernen Anlagen?

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Der Rückbau der Anlagen wird gesetzlich durch die Rückbauverpflichtung gemäß § 35 BauGB erfasst. Jede Anlage (inkl. Fundament) ist nach endgültiger Nutzungsaufgabe vollständig zurückzubauen und angefallene Bodenverunreinigungen und Versiegelungen sind zu beseitigen. Dies wird auch in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als Nebenbestimmung aufgeführt.

Wir als EnBW sind für den Rückbau verantwortlich und werden die Anlagen zum gegebenen Zeitpunkt vollständig zurückbauen und die ehemaligen Standorte renaturieren.

Wie wird der Rückbau von Windenergieanlagen geregelt und wer ist hierfür verantwortlich?

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Die Tiefe des Betonfundaments ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit. Derzeit können noch keine genauen Angaben gemacht werden, da die Beprobung des Bodens noch nicht durchgeführt wurde.

Wie tief reicht das Betonfundament?

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Das kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Falls nach dem Lebenszyklus der Windenergieanlagen weiterhin Windenergieanlagen benötigt werden, würden die Anlagen womöglich repowered werden. Das würde bedeuten, dass - nach aktueller Gesetzeslage - ein neues immissionsschutzrechtliches Genehmgigungsverfahren durchgeführt werden müsse. Ansonsten würden die Anlagen vollständig, inklusive des Fundaments, zurückgebaut werden und die ehemaligen Standorte würden renaturiert werden.

Was passiert nach dem Lebenszyklus einer Windenergieanlage?

Ertrag

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Die Ertragsprognose und Auslastung der Windenergieanlagen wird anhand gemessener oder vorhandener Daten bestimmt. Hierbei werden bereits Verluste berücksichtigt. Im weiteren Verlauf wird eine Windmessung über ein Jahr am Standort durchgeführt, um die Daten zu verifizieren.

Wie wird die Auslastung eines Windrades berechnet?

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Acht Windenergieanlagen würden auf den kommunalen Flächen der Stadt Kraichtal ca. 115 GW Strom pro Jahr produzieren. Beim durchschnittlichen Stromverbrauch eines Haushalts von 3.500 kWh pro Jahr könnten mit acht Windenergieanlagen etwa 30.000 Haushalte pro Jahr versorgt werden.

Wie hoch wird der Ertrag prognostiziert?

Termine & Kontakt

Termine

Derzeit gibt es keine aktuellen Termine.

Kontakt

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