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Auf der Gemarkung Neubulach im Landkreis Calw plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu fünf Windenergieanlagen. Dieses Vorhaben wird im Bereich der aktuellen Windenergie-Suchräume des Regionalverbandes Nordschwarzwald geplant. Zwei Windenergieanlagen sind nordwestlich des Ortsteils Martinsmoos und drei weitere Windenergieanlagen sind im infrastrukturell vorbelasteten Bereich der Erddeponie westlich des Ortsteils Oberhaugstett vorgesehen.

Projektdetails

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Darstellung der Spezifikationen für Layoutplanung. Flächenbedarf während der Bauphase ca. 1 – 1,2 ha (je nach Anlage und Zuwegung).

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf der Gemarkung Neubulach einen Windpark mit bis zu 5 Windenergieanlagen. Das Vorhaben befindet sich aktuell im frühen Stadium der Planungen. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für 2026 geplant. Zuvor werden wir artenschutzfachliche Untersuchungen vornehmen und dann noch das Genehmigungsverfahren initiieren.

Visualisierungen

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Windpotential

Insgesamt konnten ausreichend Potenzialflächen ermittelt werden. In der Stadt Neubulach sind einige Flächen für den Ausbau der Windenergie geeignet und sind im Regionalplan des Regionalverbandes Nordschwarzwald als Suchraum für Windenergie vorgesehen. Diese befinden sich in städtischem Eigentum. Durch eine tiefergehende Prüfung können nun Aspekte wie Flugsicherung, Militär und weitere öffentliche Belange einer Überprüfung unterzogen werden.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/Quadratmeter in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur-Einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Karte Windpotential WP Neubulach
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Mögliche Anlagentypen

Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir uns noch nicht auf einen Anlagentyp festgelegt. Es soll sich um eine Binnenlandanlage handeln. Dabei kommen unterschiedliche Hersteller in Frage, wie bspw. Enercon, Vestas, Nordex oder Siemens. Der Rotordurchmesser wird zwischen 160-180m liegen, die Nabenhöhe soll 165-199m betragen und damit wird die Gesamthöhe zwischen 245-290m liegen. Wir planen eine Nennleistung zwischen 5,5-8 MW.

Es ist geplant, nordwestlich von Martinsmoos 2 und bei der Erddeponie 3 Windenergieanlagen (WEA) zu errichten. Die nordwestlichen WEA kommen nach derzeitigem Stand auf eine Gesamtnennleistung von 12 MW und die WEA bei der Erddeponie kommen auf eine Gesamtnennleistung von 18 MW. Der Brutto-Windertrag soll westlich 31.700 MWh und mittig 45.680 MWh betragen.

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(Quelle: BWE)

Schallemission

Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Grenzwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst.

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Schallgutachten
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Schattengutachten

Schattenwurf

Wir stellen sicher, dass die Richtwerte von theor. Maximum (30 h/a) bzw. tatsächlicher Beschattung (8h/a) nicht überschritten werden. Der tägliche Grenzwert für ein betroffenes Gebäude liegt bei 30 Min.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Genehmigung und zum Bau des Windparks in Neubulach. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Projektvorstellung in öffentlicher GR-Sitzung
28.06.2023
Öffentliche Infoveranstaltung in der Turn- und Festhalle
19.09.2023
Zustimmung des Gemeinderats zum Nutzungsvertrag
29.11.2023
Beginn artenschutzfachliche Untersuchungen
2024
Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
2025
Erhalt BImSchG und EEG Ausschreibung
2026
Baubeginn Windpark
2026
Inbetriebnahme Windpark
2027

Mitmach-Modell

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Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Neubulach festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/

Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründete Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Partizipation an den Stromerträgen durch Pachtzahlungen für Flächennutzung

Kommunale Abgabe von 0,2 ct je produzierter KWh

FAQ

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Nach der Inbetriebnahme wird ein Ertragswertgutachten durch einen externen Gutachter erstellt, der auf Basis der voraussichtlichen Kosten und Erlöse den Kaufpreis ermittelt. Dabei wird selbstverständlich auch der EEG-Zuschlag berücksichtigt, da dieser 20 Jahre eine Mindestvergütung garantiert.

Wird bei der unabhängigen Wertermittlung nach Inbetriebnahme die Fördersumme beachtet?
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Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise sind nicht eindeutig bestimmbar und variieren je nach Studie und regionalem Kontext. Einige Untersuchungen weisen auf moderate Wertminderungen hin, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Windkraftanlagen in ländlichen Gebieten. Es ist jedoch wichtig, lokale Marktbedingungen und individuelle Faktoren bei der Bewertung potenzieller Auswirkungen zu berücksichtigen.

Eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2024 analysierte knapp vier Millionen Verkaufsangebote die in der Zeit zwischen 2009 und 2021 auf dem Onlineportal Immoscout24 aufgegeben wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Preise für Immobilien mit mindestens einer Windenergieanlage im Umkreis von ein bis zwei Kilometern im Durchschnitt um 1,8 Prozent niedriger sind als für ein statistisch identisches Objekt ohne WEA in dieser Entfernung. Dieser Effekt nimmt mit zunehmender Entfernung ab und ist ab etwa drei Kilometern nicht mehr nachweisbar. Zudem scheinen die Preiseffekte bei WEA mit höherer Leistung, bei älteren Immobilien und in weniger dicht besiedelten Gebieten größer zu sein.

Im Gegensatz dazu kommt ein Faktencheck der damaligen EnergieAgentur.NRW aus dem Jahr 2017 zu dem Schluss, dass ein direkter Einfluss von WEA auf Immobilienwerte empirisch nicht eindeutig nachweisbar ist. Die Preisbildung von Immobilien werde von zahlreichen Faktoren beeinflusst, darunter Lage, Infrastruktur und demografische Entwicklungen, sodass Preisschwankungen nicht allgemeingültig auf einen einzelnen Faktor wie die Nähe zu Windenergieanlagen zurückgeführt werden könnten.

„Man darf bei der Verteilung der räumlichen Lasten nicht nur auf die Immobilienpreise schauen“, gibt zudem Paul Lehmann vom Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement an der Universität Leipzig zu bedenken. Etwaigen Verlusten bei Immobilienwerten könnten Einnahmen gegenüberstehen: „Wenn eine Gemeinde oder die Bürger eine finanzielle Beteiligung bekommen, dann kann sich das Wohnumfeld durch die Einnahmen durchaus aufwerten“, wird Lehmann im Energie-Atlas Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zitiert.

Haben Windenergieanlagen einen Einfluss auf die Immobilienpreise?
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Es werden zu den im Standortbereich vorkommenden Arten (u. a. windkraftsensible Vogelarten) entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Speziell zum Fledermausschutz erfolgen Detektoruntersuchungen (Ruferfassungen zur Identifikation der vor Ort vorkommenden Fledermausarten) und u. a. bodennahe Erhebungen zur Ermittlung von Wochenstuben (Netzfänge von laktierenden Weibchen) und Habitatbäumen. Je nach Vorkommen von Fledermausarten, welche sich im höheren Bereich der Rotorbewegung oberhalb der Baumwipfel aufhalten könnten, wird behördlicherseits ein Gondelmonitoring und Abschaltalgorithmen in den Nebenbestimmungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verankert.

Wie wird der Artenschutz gewährleitstet, etwa im Falle der Fledermaus?
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In der Detailplanung werden, soweit möglich, die Standorte so gewählt, dass vorhandene Wege für die forstwirt­schaftliche Nutzung, Sturmwurf- oder Kalamitäts­flächen und/oder Rückegassen genutzt werden. Im Rahmen des Genehmigungs­verfahrens wird eine Biotopkartierung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt und nicht vor Ort ausgleichbare Eingriffe im Rahmen der Ökopunkte­verordnung ausgeglichen. Bei der Waldinanspruchnahme wird zwischen dauerhaft und temporär genutzten Flächen differenziert.

Temporär genutzte Flächen werden wieder aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen sowie ökologische Waldumbau­maßnahmen umgesetzt. Dauerhaft gerodete Flächen müssen an anderer Stelle entsprechend neu aufgeforstet werden. Im Rahmen der Waldumwandlungs­genehmigung wird zwischen Baustellenfläche und externer Zuwegung unterschieden. Hiebreife Stämme werden entsprechend vermarktet und der Holzindustrie zur Weiterverarbeitung (z. B. Bau- und Möbelindustrie) zugeführt. In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse und der nationalen Sicherheit mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ergibt sich durch den Betrieb der WEA´s im forstwirtschaftlich genutzten Wald in Neubulach ein deutlich positives Ergebnis. Unter Berücksichtigung der Raumnutzung von windenergie­sensiblen Vogelarten und einem Waldanteil von rund 38 % in BaWü ist die Nutzung von Waldstandorten in BaWü unumgänglich.

Wie ist die Abholzung von Wald im Zuge der Errichtung des Windparkes mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu vereinbaren?
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§6 EEG erlaubt die Zahlung von bis zu 0,2ct/kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anteilig an die Kommunen im Umkreis der Anlagen. Es handelt sich also um zusätzliche Einnahmen der Stadt zu deren freien Verwendung. Analog zur Gewerbesteuer profitieren die Bürger*innen indirekt über die Einnahmen seiner Gemeinde. Als direkte Beteiligung besteht aber die Möglichkeit, dass die Bürger*innen über ein Nachrangdarlehen mit festem Zinssatz vom Windpark profitieren.

Kommen die 0,2 Cent Vergütung (§6 EEG) den Bürger*innen direkt zu Gute oder sind das zusätzliche Einnahmen für die Stadt?
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Der Regionalverband hat die in der Infoveranstaltung präsentierten Standorte als Suchräume für Windenergie vorgesehen. In diesen Suchräumen besteht Planungsrecht für Windenergieanlagen. Alternative Standorte/Suchräume auf Gemarkung Neubulach sind nicht bekannt.

Welche alternativen Standorte gäbe es noch?
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Die Positionierung der Standorte erfolgt innerhalb des Suchverfahrens seitens des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Die Kriterien zur Festlegung von Suchräumen sind beim Regionalverband nachzulesen.

Warum die Positionierung von einem Großteil der Windräder im Ortsgebiet Martinsmoos?
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Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windenergieanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150m Abstand zur WEA liegt der Infraschall unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen. Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen, Vgl. Flyer LUBW Fachpublikation zu Windenergie und Infraschall

Wie wirkt sich der Infraschall aus?
Termine


Aktuell sind keine Termine geplant.

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Präsentation im Gemeinderat Neubulach
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