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Windpark Oppenau/Lautenbach

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant auf Flächen der Gemeinde Lautenbach und der Stadt Oppenau im Ortenaukreis die Errichtung eines Windparks mit 4 Windenergieanlagen (WEA). Mit dem Windpark sollen zukünftig rund 8.500 Haushalte mit Strom versorgt werden können. Das Auftaktgespräch mit dem Landratsamt Ortenaukreis hat am 26.03.2014 und die Vorantragskonferenz beim Landratsamt Ortenaukreis am 30.07.2014 stattgefunden. Im Juli wurde der Antrags auf BImsch-Genehmigung für die zwei WEA auf Lautenbacher Gemarkung eingereicht.

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Projektdetails

Die Stadt Oppenau gehört zum Gemeindeverwaltungsverband (GVV) „Oberes Renchtal“. In dessen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Gebiet um den Eselskopf als Sondergebiet „Windenergie“ ausgewiesen.

Die Gemeinde Lautenbach ist an die Verwaltungsgemeinschaft „Oberkirch-Renchen-Lautenbach“ angeschlossen. Hier ist der Kutschenkopf im FNP als Sondergebiet „Windenergie“ ausgewiesen. Dieser FNP ist seit Januar 2015 in der Offenlage.

Das Areal des „Windparks Oppenau/Lautenbach I“ befindet sich auf einer Waldfläche und liegt nördlich der Ortslage von Oppenau, westlich von Lautenbach und südlich der Ortslage von Ottenhöfen im Schwarzwald. Westlich des Windparks verläuft die B28, südlich die L92 und östlich die K5370 und B500.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Unsere Planung sieht die Errichtung von vier WEA des Typs Vestas V126 mit je 3,3 MW Leistung vor. Der Rotordurchmesser der Anlagen beträgt 126m und die Nabenhöhe 137m.

Da aktuell die planungsrechtlichen Voraussetzungen nur auf Lautenbacher Gemarkung gegeben sind, wurde im Juli für die zwei WEA auf dieser Gemarkung der BImSchG-Antrag eingereicht. Auf der Gemarkung Oppenau sind diese Voraussetzungen noch nicht gegeben, weshalb die Antragsstellung für die restlichen beiden WEA zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

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Windmessung

Die LiDAR-Windmessung (Light detection and ranging) ist eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung. Außerdem können mit LiDAR Fernmessungen atmosphärischer Parameter durchgeführt werden. Für die Messungen werden Laserstrahlen verwendet. Im aktuellen Fall wird das LiDAR-Verfahren zur Messung der Windgeschwindigkeiten vor Ort genutzt.

Erste Ergebnisse der Windmessung ergaben: Im Planungsgebiet erwarten wir durchschnittliche, mittlere Windgeschwindigkeiten von 5,8 m/s – 5,9 m/s. Weitere Messungen sind für Herbst 2015 geplant.

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LiDAR-Windmessung vor Ort
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Netzanbindung

Der für den Windpark Oppenau/Lautenbach geeignete Netzanschlusspunkt im örtlichen 20-kV-Mittelspannungsnetz liegt etwa 3 km Luftlinie südlich des geplanten Windparks in Lautenbach-Hubacker. Hierzu liegt uns seitens der syna GmbH eine FGW TR8 entsprechende Netzanschlusszusage vor.

Die elektrische Energie wird von den Windkraftanlagen per Erdkabel mit einer Nennspannung von 20-kV zum genannten Netzverknüpfungspunkt transportiert. Die Netzeinspeisung erfolgt über eine Übergabestation am Verknüpfungspunkt.

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Gutachten

Bei der Standortfixierung wurde darauf geachtet, mit möglichst wenigen Belangen in Konflikt zu geraten. So werden z.B.

  • Mindestabstände bzgl. Schall- und Schattenemissionen eingehalten
  • Mindestabstände zur Bebauungsstruktur eingehalten
  • Naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt
  • der Eingriff in die benachbarten Landschaftsschutzgebiete so gering wie möglich gehalten
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Naturschutzfachliche Untersuchung

Immissionsschutz

Die immissionsschutzrechtlichen Gutachten im Hinblick auf Schall und Schattenwurf werden von einem externen Gutachter (Deutsche WindGuard Consulting GmbH) erstellt.

Die immissionsschutzrechtlichen Gutachten liegen uns zwischenzeitlich vor und sind im Downloadbereich einsehbar. Zum Thema Schall ergaben die gutachterlichen Prognosen keine Überschreitungen. Größtenteils werden die vorgegebenen Richtwerte sogar weit unterschritten. Lediglich beim Schattenwurf kommt es an 3 von 13 Immissionsstandorten zu Überschreitungen. Die Anlagen sollen jedoch mit Abschaltautomatiken ausgestattet werden, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

Natur- und Landschaftsschutz

Für die Umweltgutachten wurde das Gutachterbüro Gutschker-Dongus beauftragt. Die Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Eine Zusammenfassung aller Gutachten folgt, sobald diese vorliegen.

Weitere Informationen zu den Gutachten finden Sie bei den Downloads.

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MitMach-Modelle

Weitere Informationen zu unseren MitMach-Modellen finden Sie demnächst auf dieser Seite.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Jede Windenergieanlage muss gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dazu schreibt der Gesetzgeber zahlreiche und umfangreiche Untersuchungen vor. Auch Träger öffentlicher Belange, z. B. Nachbarkommunen oder Umwelt- und Luftfahrtbehörden, werden zur Stellungnahme aufgefordert. Erst wenn sämtliche Anforderungen zur Zufriedenheit abgehandelt sind – oft ergeben sich daraus strenge Auflagen – ist eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz möglich. Bestimmte, im Bescheid vorgegebene, Auflagen sind noch vor Baubeginn zu erfüllen.

Werden die Windenergieanlagen in jedem Fall errichtet, da diese in einem Vorranggebiet geplant sind?

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Wildtiere sind lernfähig und akzeptieren Windenergieanlagen schnell als neue „natürliche“ Objekte in ihrem Lebensraum, sodass nach der Bauphase keine langfristigen Einschränkungen bei der Jagd zu erwarten sind.

Gewöhnt sich das Wild an die Anlagen im Wald?

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