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Windpark Rosenberg Süd

Östlich der Gemeinde Rosenberg und westlich der Stadt Ellwangen plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH im Ostalbkreis einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Zwei der drei geplanten Windenergieanlagen des Windparks sind im September 2017 in Betrieb gegangen.

Projektdetails

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Der für den Windpark vorgesehene Standort liegt zwischen den Ortsteilen Hinterbrand der Gemeinde Rosenberg und dem Ortsteil Altmannsrot der Stadt Ellwangen. Die Fläche bietet grundsätzlich Platz für vier Windkraftanlagen. Auf eine Anlage verzichtet die EnBW allerdings mit Blick auf die Belange des Naturschutzes. Der geplante Windpark liegt direkt nördlich eines bereits bestehenden Windparks mit fünf Windenergieanlagen. Der Standort liegt in einem Waldgebiet. Eigentümer ist der landeseigene Betrieb ForstBW, mit dem die EnBW 2015 einen Pachtvertrag abgeschlossen hat.

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Standortkarte

Sie finden die Karte in einer höheren Auflösung im rechten Downloadbereich.


Die genauen Standorte der Windkraftanlagen sowie deren Abstände zu einzelnen Ortsteilen sind in der Standortkarte abgebildet.

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Die Windkraftanlagen werden auf einer Fläche geplant, die im Regionalplan des Regionalverbands Ostwürttemberg als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen ist. Zusammen mit dem südlich bestehenden Windpark handelt es sich um das Vorranggebiet Nr. 8 mit der Bezeichnung „Rosenberg Süd“. Der Windpark Rosenberg Süd wird auf der nördlichen Teilfläche des Vorranggebiets geplant. Die Fläche ist außerdem im Flächennutzungsplan der VVW Ellwangen als Konzentrationszone K5.2 ausgewiesen. Das Vorranggebiet und die Konzentrationszone sind die planungsrechtlichen Grundlagen für das Windkraftprojekt Rosenberg Süd.

Anlagenanzahl & Anlagentyp

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Am Standort sind drei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 131 mit einer Leistung von je 3,3 Megawatt (MW) geplant. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern, eine Nabenhöhe von 164 Metern und damit eine Gesamthöhe von 230 Metern.

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Windverhältnisse

Der Regionalplan weist für den Standort auf 140 Meter Höhe über Grund eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,5 – 6,0 m/s aus. Ein Windertragsgutachten des zertifizierten Gutachters GEO-NET Umweltconsulting GmBH hat auf 164 Meter Nabenhöhe eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s ermittelt. Die Prognose basiert auf Windmessungen an den Standorten Adelmannsfelden und Bühlertann sowie auf den Betriebsdaten von Bestandsanlagen im direkten Umfeld der Fläche. Mit diesen ermittelten Werten weist der für den Windpark Rosenberg Süd vorgesehene Standort eine sehr gute Eignung für die Nutzung von Windenergie auf.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark Rosenberg Süd genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob der Windpark die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur erfüllt. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Ostalbkreis im Rahmen eines Termins Anfang 2015 abgestimmt und festgelegt.

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Untersuchungen zu Schallimmissionen

Umfangreiche Untersuchungen zu den Emmissionen der Anlagen sind bei Windenergieprojekten inzwischen Standard. Namentlich sind das so genannte Schall und Schattenwurfprognosen. In beiden Fällen ist die EnBW als Investor verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu Schall und Schattenwurf einzuhalten, da sonst keine Genehmigung ausgestellt wird. Aufgrund der Ergebnisse aus den Schallgutachten wurde das Layout des Windparks Rosenberg Süd daher so angepasst, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.

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Untersuchungen zum Schattenwurf

Werden an relevanten Immissionspunkten die Richtwerte für Schattenwurf überschritten, wird die betreffende Windenergieanlage bei Sonnenschein über eine Abschaltautomatik zu den jeweiligen Uhrzeiten abgeschaltet. Das trifft zum einen zu, wenn an einem Tag mehr als 30 Minuten Schattenwurf an einem Immissionspunkt auftreten. Außerdem werden Windkraftanlagen abgeschaltet, wenn ein maximales jährliches Kontingent von 8 Stunden an Schattenwurf auf einen Immissionsort gefallen ist.

An einigen Immissionsorten in Griesweiler, Hinterbrand und Matzengehren werden alle Richtwerte eingehalten.

Am Immissionsort Griesweiler 2/1, Altmannsrot 42, Hinterbrand 19 und Hinterbrand 9 wird der Immissionsrichtwert für die maximal mögliche Beschattungsdauer überschritten. Die geplanten Windkraftanlagen werden hier über eine Abschaltautomatik gesteuert, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. An den Immissionspunkten Neuler und Schönberger Hof 1 wird der Richtwert bereits durch die bestehenden Windkraftanlagen überschritten. Sobald an diesen Punkten Schattenwurf entsteht, wird die verursachende Windkraftanlage daher abgeschaltet.

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Untersuchungen zum Naturschutz

Neben den Gutachten zu Emissionen der Windkraftanlagen sind auch immer naturschutzfachliche Gutachten Standard. Für das Windenergieprojekt Rosenberg Süd sind daher insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die für den Windpark Rosenberg Süd gerodet werden müssen, an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden.

Die Erhebungen für die naturschutzfachlichen Gutachten, insbesondere die Kartierungen zum Vogel- und Fledermausvorkommen sind im August 2016 abgeschlossen worden.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Rosenberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Ausschreibung Gebiet durch ForstBW
März 2014
Pachtvertrag mit ForstBW
Januar 2015
Fertigstellung ökologische Gutachten
August 2016
Genehmigungsantrag eingereicht
30. August 2016
Erhalt BImSch-Genehmigung
27. Dezember 2016
Abschluss der Rodungsarbeiten
28.02.2017
Beginn der Wegebauarbeiten
Ende März 2017
Beginn der Fundamentbauarbeiten
Mai 2017
Inbetriebnahme des Windparks
September 2017

Mitmach-Modelle

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen.

Für das Windkraftprojekt Rosenberg Süd wird in Absprache mit den beteiligten Kommunen das folgende Beteiligungsmodell angeboten:

Bürgerbeteiligung über ein Nachrangdarlehen

Die Projektgesellschaft vor Ort fungiert dabei als Darlehensnehmer. Die Investition erfolgt über ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang (mit eigenkapitalähnlicher Haftung).

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Bürger finanzieren ihren Windpark mit

Grundidee: Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau

  • Investitionen über ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang (EK-ähnliches Risiko)
  • Kleinteilige Beteiligung möglich
  • Feste Laufzeit und Verzinsung
  • Bequeme und einfache Zeichnung via Online-Plattform: www.buergerbeteiligung.enbw.com
  • Umfangreiche Online-Informationsbereitstellung über den Projektfortschritt im Vorfeld und während der Laufzeit

Nähere Informationen folgen Ende 2016.

Ein zweites Modell sieht vor, auch Unternehmen (Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften etc.) die Möglichkeit zu geben, sich am Windpark Rosenberg Süd zu beteiligen.

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Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Grundidee: Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründeten Projektgesellschaft.

  • Maximale Beteiligungsoption im Rahmen der Partnerschaft von 49,9 Prozent
  • Indirekte Bürgerbeteiligung über eine Bürgerenergiegenossenschaft* möglich
  • EnBW trägt das alleinge Projektentwicklungs- und Baurisiko
  • EnBW übernimmt die langfristige Betriebsführung, Instandhaltung und Direktvermarktung

*Eingetragene Genossenschaften, die einen genossenschaftlichen Förderzweck und somit auch künftig nicht primär Investmentzwecke verfolgen.

Ihre Konditionen im Überblick*
  • Festzins: 2,5 % p.a.
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Einlagenhöhe: mind. 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro

* Unverbindliche Angabe, Zins orientiert sich am aktuellen Zinsumfeld zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots

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