In der Gemeinde Schalksmühle im Märkischen Kreis, Nordrhein-Westfalen, plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Anlagen. Aufgrund sehr guter Windverhältnisse kann der Windpark zukünftig rein rechnerisch über 10.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen. Somit können theoretisch alle Haushalte der Gemeinde Schalksmühle mit erneuerbarem Strom aus dem Windpark versorgt werden.
Der geplante Standort befindet sich im südlichen Gebiet der Gemeinde Schalksmühle, nördlich der Ortschaft Halverscheid auf dem Worthberg. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen befinden sich in einem Waldgebiet, das derzeit forstlich genutzt wird.
Die Planungen für den Windpark basieren auf § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Anlagenanzahl und Anlagentyp
Für den Windpark Schalksmühle sind drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas vorgesehen: Zwei Anlagen vom
Typ V 136 mit einer Nabenhöhe von 132 Metern, einem Rotordurchmesser von 136 Metern und je 3,6 MW Leistung. Außerdem eine Anlage vom Typ V 150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Nennleistung von 5,6 MW. Die Gesamtleistung des Windparks beträgt somit 12,8 MW.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen, misst die EnBW derzeit mittels eines LiDAR-Messgeräts über einen Zeitraum von 12 Monaten das Windaufkommen in der Region.
Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.
Die hochsensible Messtechnik ist in einem kleinen Messcontainer auf einem Autoanhänger untergebracht. Dabei wird die unabhängige Stromversorgung durch eine Methanol-Brennstoffzelle sowie zwei Solar-Panels gewährleistet. Die Vorteile dieser Messmethode gegenüber einem Messmast sind vor allem der rasche Auf- und Abbau sowie der geringe Platzbedarf.
Erste Auswertungen der Messungen am Standort Schalksmühle decken sich mit den Erwartungen, die sich aufgrund vorliegender Daten von Bestandsanlagen in der näheren Umgebung und aufgrund der Angaben im Windatlas von Nordrhein-Westfalen ergeben.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Märkischer Kreis abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.
Am Worthberg und Umgebung wurde der Bestand dort vorkommender Tier- und Pflanzenarten betrachtet und Schall- und Schattenanalysen erstellt.
Artenschutz und Umwelt
Die umfangreichen Erhebungen zum Artenschutz wurden im Jahr 2018 durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgten nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landratsamts Märkischer Kreis. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsantrags und beinhalten u.a. folgende Erkenntnisse über die Flora und Fauna:
- Greifvogelarten, wie der Rotmilan, sind in den offenen Landschaftsbereichen um Halverscheid und nordöstlich von Schalksmühle heimisch. Entsprechend ihrer Lebensweise finden sie hier bessere Jagdbedingungen als in den waldbestandenen Höhenzügen auf und rund um den Worthberg.
- Das im Steinbruch Arenritt bekannte Brutvorkommen des Uhus konnte durch den Gutachter im Jahr 2018 nachgewiesen werden. Das Vorkommen der Art liegt jedoch nicht innerhalb des „maximal möglichen Einwirkungsbereichs um die geplanten WEA“. Die bevorzugten Nahrungshabitate des Uhus sind vom Brutplatz im Steinbruch Arenritt aus ohne eine Durchquerung des geplanten Windparks auf dem Worthberg zu erreichen. Das nähere Umfeld des geplanten Windparks selbst ist komplett bewaldet und demnach nicht als primäres Nahrungshabitat für den Uhu zu bewerten.
- Das Vorkommen von Fledermäusen ist in allen Waldgebieten Nordrhein-Westfalens zu erwarten und auch auf dem Worthberg konnten mehrere Fledermausarten nachgewiesen werden. Um einen Konflikt während des Windparkbetriebs ausschließen zu können, ist in den ersten Betriebsjahren ein Gondelmonitoring vorgesehen. Bei diesem Monitoring wird die Aktivität der Fledermäuse auf Rotorhöhe erfasst und so das Kollissionsrisiko ermittelt. Selbstverständlich gelten für den Zeitraum dieser betriebsbegleitenden Erhebungen, die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschriebenen Abschaltbedingungen.
Die Ergebnisse der natur- und artenschutzfachlichen Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde, die den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und Maßnahmen ableitet, die für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Schalksmühle durchzuführen sind.
Daneben wurden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen.
Schallimmissionen
Für Windenergieanlagen, wie auch für andere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen, gelten die Schallimmissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). An einem repräsentativen Immissionsort darf die Schallimmission beispielsweise in einem reinen Wohngebiet 35 dB (A) in der Nacht nicht überschreiten. Außerdem gelten folgende Richtwerte (nachts):
- Mischgebiet 45 dB (A)
- Gewerbegebiet 50 dB (A)
- Industriegebiet 70 dB (A)
Wie hoch die Schallemissionen eines Windparks sind, wird über eine Schallprognose in einem Gutachten bestimmt. Bei potentiellen Überschreitungen der Grenzwerte wird die relevante Anlage in einem schallreduzierten Modus gefahren, oder im Zweifel komplett abgeschaltet.
Schattenwurf
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung einen bewegten Schatten, den so genannten periodischen Schattenwurf, der im Gegensatz zum statischen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist. Damit unterliegt der Schattenwurf wie auch die Schallemissionen den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Für den Schattenwurf gelten daher folgende Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen.
Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt.
Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von geplanten Windenergieanlagen verhält, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch maximal mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch maximal möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. 8 Stunden tatsächlichem Schattenwurf.
Optische Wirkung
Außerdem wurden Untersuchungen zur optischen Wirkung der geplanten Windkraftanlagen auf direkt angrenzende Wohngebäude durchgeführt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden zwei Anlagen in ihrer Gesamthöhe, ihrem Rotordurchmesser, sowie der Nabenhöhe bereits reduziert, um einer möglichen optischen Bedrängung der ursprünglich geplanten Anlagen vorzubeugen.
Netzanbindung
Der mit dem regionalen Netzbetreiber abgestimmte, gesamtwirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt ist das Umspannwerk in Schalksmühle. Die Anbindung des Windparks wird über Erdkabel erfolgen.
Kontakt
Termine
Derzeit stehen keine Termine an
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Schalksmühle. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Zeitschiene
Vorstellung des Projekts bei Gemeindeverwaltung Schalksmühle
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September 2017
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Standortbegehung Forst
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November 2017
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Abschluss Nutzungsverträge Grundstückseigentümer
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1. Halbjahr 2018
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Auftaktgespräch Landratsamt Märkischer Kreis
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Februar 2018
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Start der Umweltuntersuchungen
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Februar 2018
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Einreichung des Antrags auf Vorbescheid
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Juni 2018
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Windmessung
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Seit Oktober 2018
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Untersuchung der optischen Wirkung
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Q1 2019
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Projektvorstellung im Gemeinderat Schalksmühle
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Mai 2019
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Projektvorstellung bei der Stadt Halver
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Juli 2019
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Einreichung des Genehmigungsantrags nach BImSchG
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Oktober 2019
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Scopingtermin
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Februar 2020
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Auslegung Antragsunterlagen
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Juli 2020
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Erörterungstermin
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September 2020
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Erhalt Plangenehmigung zur Verlegung eines Siepens
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Dezember 2020
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Visualisierungen
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Beteiligung der Bürger und Kommunen an. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.