Im Gebiet der Stadt Pattensen in der Region Hannover plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit einer Gesamtleistung von ca 24 MW. Der Standort befindet sich südlich des bestehenden EnBW-Windparks Schulenburg II mit drei Anlagen. Die Planungen zum Windpark Schulenburg III durch die EnBW haben im Jahr 2015 begonnen.
Projektdetails
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf der Gemarkung Schulenburg den Windpark Schulenburg III mit bis zu 4 Windenergieanlagen. Weitere Informationen zum dazugehörigen Windpark Schulenburg IV finden Sie auf der jeweiligen Projektwebsite.
Der Standort des geplanten Windparks befindet sich südwestlich der Ortschaft Schulenburg in der Region Hannover unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Hildesheim. Die Fläche liegt nördlich des Adenser Berges auf derzeit bewirtschafteten Ackerflächen. Die konkreten Standorte der einzelnen Windenergieanlagen werden noch festgelegt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell in der so genannten „Genehmigungsphase“. Das bedeutet, dass das Vorhaben bei den zuständigen Behörden zur Prüfung vorliegt. Wir erwarten einen Erhalt der Genehmigung im Sommer 2025. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für 2026 geplant. Im Jahr 2027 soll der Windpark voraussichtlich in Betrieb genommen werden
Anlagenanzahl und Anlagentyp
Wir planen den Windpark mit bis zu 4 Windenergieanlagen des Herstellers Enercon. Der Rotordurchmesser wird voraussichtlich bei bis zu 175 m liegen, die Nabenhöhe soll bis zu 162 m betragen. Damit wird die Gesamthöhe maximal rund 250 m erreichen. Die Nennleistung pro Anlage beträgt bis zu 6,3 MW. Die gesamte installierte Nennleistung des Windparks wird bei circa 24 MW Leistung liegen. Aufgrund des Windpotentials kann der Stromverbrauch von ca. 13.000 Haushalte durch den Windpark gedeckt werden.
Um den Netzanschluss der Windenergieanlagen zur gewährleisten, wird für die Windparks Schulenburg III und Schulenburg IV ein eigenes Umspannwerk nordöstlich von Mittelrode errichtet. Die EnBW prüft zurzeit die Kombination mit einem Batteriespeicher, um eine bestmögliche Nutzung des erzeugbaren Windstroms zu garantieren.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor der Windpark Schulenburg III genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob die WEA im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur stehen. Neben den Gutachten zum Denkmalschutz und zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie zum Beispiel Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten.
Schallemission
Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Grenzwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodus verändert bzw. angepasst werden.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Genehmigung und zum Bau des Windparks Schulenburg III. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Errichtung des bestehenden Windparks Schulenburg II
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Juni 2010
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Einreichung des Genehmigungsantrags
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Oktober 2024
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Genehmigungserhalt
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Vorauss. Q2/2025
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Erhalt der Förderberechtigung nach EEG
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Vorauss. Q3/2025
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Baustart
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Vorauss. Q3/2026
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Zeitpunkt der Inbetriebnahme
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Vorauss. Q3/2027
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Mitmach-Modell
Mitmach-Modell
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen.
Die konkrete Ausgestaltung beim Windpark Schulenburg III wird derzeit erarbeitet. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben des Niedersächsischen Bürgerbeteiligungsgesetzes (NWindPVBetG). Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.
Termine & Kontakte
Die häufigsten Fragen (FAQ)
Die Windbranche erlebte in den beiden letzten Jahrzehnten eine starke Weiterentwicklung. Die Materialien haben sich verändert und die Konstruktionen. Hatten wir früher starre Gebilde, ist heute die Gondel am Mast drehbar gelagert. Auf diese Weise stehen die Rotoren immer im Wind. Da die einzelnen Rotorblätter um ihre Längsachse verstellbar sind, kann die Drehzahl auch bei wechselnden Windgeschwindigkeiten weitgehend konstant gehalten werden. Ganz grob kann man sagen, dass sich die Nennleistung der Windkraftanlagen durch den technischen Fortschritt und die baulichen Innovationen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Windenergieanlagen können Windparks inzwischen sanft angefahren und abgeschaltet werden. Hierdurch kann Windenergie als wichtiger Baustein in einem Energieversorgungssystem eingesetzt werden, in dem der Anteil der fluktuierenden Erzeugung weiter steigen wird.
Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise sind nicht eindeutig bestimmbar und variieren je nach Studie und regionalem Kontext. Einige Untersuchungen weisen auf moderate Wertminderungen hin, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Windkraftanlagen in ländlichen Gebieten. Es ist jedoch wichtig, lokale Marktbedingungen und individuelle Faktoren bei der Bewertung potenzieller Auswirkungen zu berücksichtigen.
Eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2024 analysierte knapp vier Millionen Verkaufsangebote die in der Zeit zwischen 2009 und 2021 auf dem Onlineportal Immoscout24 aufgegeben wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Preise für Immobilien mit mindestens einer Windenergieanlage im Umkreis von ein bis zwei Kilometern im Durchschnitt um 1,8 Prozent niedriger sind als für ein statistisch identisches Objekt ohne WEA in dieser Entfernung. Dieser Effekt nimmt mit zunehmender Entfernung ab und ist ab etwa drei Kilometern nicht mehr nachweisbar. Zudem scheinen die Preiseffekte bei WEA mit höherer Leistung, bei älteren Immobilien und in weniger dicht besiedelten Gebieten größer zu sein.
Im Gegensatz dazu kommt ein Faktencheck der damaligen EnergieAgentur.NRW aus dem Jahr 2017 zu dem Schluss, dass ein direkter Einfluss von WEA auf Immobilienwerte empirisch nicht eindeutig nachweisbar ist. Die Preisbildung von Immobilien werde von zahlreichen Faktoren beeinflusst, darunter Lage, Infrastruktur und demografische Entwicklungen, sodass Preisschwankungen nicht allgemeingültig auf einen einzelnen Faktor wie die Nähe zu Windenergieanlagen zurückgeführt werden könnten.
„Man darf bei der Verteilung der räumlichen Lasten nicht nur auf die Immobilienpreise schauen“, gibt zudem Paul Lehmann vom Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement an der Universität Leipzig zu bedenken. Etwaigen Verlusten bei Immobilienwerten könnten Einnahmen gegenüberstehen: „Wenn eine Gemeinde oder die Bürger eine finanzielle Beteiligung bekommen, dann kann sich das Wohnumfeld durch die Einnahmen durchaus aufwerten“, wird Lehmann im Energie-Atlas Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zitiert.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird Windenergieanlagen nur bauen, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Windmessungen sind dabei ein wesentlicher Baustein, um zu klären, ob der Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet ist. Dazu wird i.d.R. ein Windmessmast errichtet, mit dem die Windgeschwindigkeit auf verschiedenen Messebenen gemessen wird. Zusätzlich werden Windrichtung, Turbulenz, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Dichte aufgezeichnet. Am Ende dieses Untersuchungsprozesses werden die Rohdaten an zwei unabhängige und zertifizierte Windgutachter weitergegeben, die die Daten überprüfen, auswerten und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vornehmen.
Deutschland hat seit 30 Jahren Erfahrungen mit der Windenergie. An den Standortgemeinden gibt es keinen einzigen Hinweis auf vermehrt auftretende Gesundheitsschäden. Das ist auch an der Akzeptanz der Windkraftanlagen erkennbar: In den Regionen, die die größte Erfahrung mit Windkraft haben, ist die Zustimmung am höchsten.
Windenergieanlagen unterliegen dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die EnBW errichtet und betreibt ihre Anlagen so, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen.
Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind grundsätzlich schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering.
Zu diesem Ergebnis ist auch die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) gekommen. Bisherige Zwischenergebnisse des Messprojekts „Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ zeigen, dass der Infraschallpegel in der Umgebung von Windkraftanlagen bereits im Nahbereich zwischen 150 und 300 Metern deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Festgestellt wurde auch, dass sich beim Einschalten einer in 700 Metern Abstand befindlichen Windenergieanlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert erhöht. Der Infraschall wird dann im Wesentlichen vom Wind selbst erzeugt und nicht vom Betrieb der Anlage.
„Die bisherigen Untersuchungen der LUBW belegen, dass das Thema Infraschall dem Ausbau der Windkraft nicht entgegen steht“, so Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller.
Quelle: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
Generell muss zwischen hörbarem Schall und tieffrequentem, also nichthörbarem, Infraschall unterschieden werden.
In unmittelbarer Umgebung von Windrädern kann man im laufenden Betrieb das „Rauschen“ der Rotoren hören. Die Schallabstrahlung einer Windenergieanlage ist nicht konstant, sondern stark von der Drehzahl des Rotors und weiterer rotierender Bauteile abhängig. Die Schallemissionen ändern sich daher mit Windgeschwindigkeit und Windrichtung.
Der immissionsrelevante Schalleistungspegel (nahezu maximaler Schalleistungspegel) einer WEA wird nach der FGW-Richtlinie (Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien) bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s vermessen. Im Gutachten wird dann von einer ungehinderten Schallausbreitung im flachen Gelände ausgegangen. In der Realität ist eine solche ungehinderte Schallausbreitung kaum anzutreffen und bildet somit den „Worst-Case“ ab.
Erreichen die Windenergieanlagen ihre Nennleistung und damit die maximale Geräuschimmission sind auch die windinduzierten Umgebungsgeräusche an den Immissionsstandorten lauter und überdecken i.d.R. die Anlagengeräusche.
Für die Schallprognose bei Windenergieanlagen wird vom ungünstigsten Fall ausgegangen der sich bei der lautesten Nachtstunde bei Mitwindbedingungen,10 °C Temp. und 70 % Luftfeuchte ergibt.
Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm müssen je nach Gebietsklassifizierung Richtwerte eingehalten werden. Die folgende Tabelle zeigt die Immissionsrichtwerte je Nutzungsgebiet. Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
Gebietsnutzung
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Immissionsrichtwert tags in [dB(a)]
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Immissionswert nachts in [dB(a)]]
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Gebietsnutzung
Gewerbegebiet
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Immissionsrichtwert tags in [dB(a)]
65
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Immissionswert nachts in [dB(a)]]
50
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Gebietsnutzung
Mischgebiet
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Immissionsrichtwert tags in [dB(a)]
60
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Immissionswert nachts in [dB(a)]]
45
|
Gebietsnutzung
allgemeines Wohngebiet
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Immissionsrichtwert tags in [dB(a)]
55
|
Immissionswert nachts in [dB(a)]]
40
|
Gebietsnutzung
reines Wohngebiet
|
Immissionsrichtwert tags in [dB(a)]
50
|
Immissionswert nachts in [dB(a)]]
35
|
Um welche Gebietsnutzung es sich im Einzelfall handelt, legt der Bebauungsplan fest. Infraschall liegt definitionsgemäß zwischen 0,1 und 20 Hz (Herz), tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz.
Der Schattenwurf wird bereits im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Dabei bewertet ein unabhängiger Gutachter den Standort bei Sonnenschein. Deutschlandweit gelten gesetzliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Der Schattenwurf durch Windenergieanlagen auf Wohnhäuser sollte demnach jeweils nicht mehr als 30 Std./Jahr und 30 Min./Tag betragen. Bei den Werten handelt es sich um theoretische Größen. In der Praxis scheint die Sonne jedoch nicht so häufig, wie in der theoretischen Betrachtung. Daher treten bei „normalen“ Bedingungen tatsächliche Belastungen von nur rund einem Viertel der theoretisch berechneten Größen auf.
Im Falle einer prognostizierten Überschreitung der o.g. Immissionsrichtwerte können die Anlagen mit einer sonnenstands- und wetterabhängigen Schattenwurfregelung ausgerüstet werden. Sie schalten sich dann bei einer Überschreitung automatisch ab.
Standardmäßig erkennt jede Anlage aufgrund einer schlechteren Aerodynamik, ob sich Eis an den Rotorblättern gebildet hat, da dann die Leistungskennlinie der Anlage vom Standard abweicht. Weisen sowohl die meteorologischen Messwerte als auch die veränderte Leistungskennlinie der Windenergieanlage auf Eisbildung hin, schaltet die Anlage automatisch ab. Sie kann erst wieder vor Ort durch den Parkbetreuer gestartet werden, wenn dieser per Sichtprüfung die Eisfreiheit festgestellt hat.
Ein Eisabwurf von laufenden Anlagen ist durch die installierte Eis-Sensorik ausgeschlossen. An stehenden Anlagen kann sich ähnlich wie bei Straßenlaternen Raureif bilden der sich dann von den Rotorblättern lösen kann.
Die EnBW gibt projektspezifisch folgende Gutachten in Auftrag. Einige dieser Gutachten sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Wind-/Ertragsgutachten
- Avifaunistisches Gutachten (Gutachten, bei dem Verhaltensmuster gefährdeter Vogelarten betrachtet werden)
- Faunistische Gutachten (Gutachten, bei dem Verhaltensmuster gefährdeter Tierarten betrachtet werden)
- Fledermausgutachten
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Flora,- Fauna,-Habitat-Verträglichkeitsprüfung mit Vorprüfung
- Visualisierungsgutachten / Sichtverschattungsanalyse (Begutachtung der Anlagen in Bezug auf das Landschaftsbild)
- Umweltverträglichkeits-Vorprüfung / UVS – Studie (falls benötigt)
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
- Schallgutachten
- Schattenwurfgutachten
- Turbulenzgutachten
- Standsicherheitsnachweis
- Eiswurfgutachten
- Boden- / Baugrundgutachten
- Angaben zum Brand- und Arbeitsschutz
- Archäologisches Gutachten/Baubegleitung
- Ökologische Baubegleitung
Tiere wie etwa Reh, Fuchs und Hase werden durch die Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt. Zu diesem Ergebnis kam eine dreijährige Studie der Hochschule Hannover . Vor der Genehmigung eines Windparks müssen umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am möglichen Standort erstellt werden. So führen spezialisierte Gutachter eine Beurteilung der Fauna vor Ort durch. In regelmäßigen Begehungen analysieren sie das Areal. Bereits im Vorfeld der Planungen werden die Abstände zu besonders schützenswerten Flächen wie Vogel- oder Naturschutzgebieten berücksichtigt. Dies gilt auch für Fledermäuse und den Roten Milan. Bei gefährdeten Fledermaus-Arten erteilt die Genehmigungsbehörde oftmals die Auflage, dass die Anlagen zu bestimmten Nachtzeiten ausgeschaltet werden müssen. In den Zugzeiten betroffener Zugvögel werden die Anlagen auch tagsüber abgeschaltet.
Die dezentrale Energieerzeugung ist eines der erklärten Ziele zur Energiewende. Weil es sinnvoll ist, möglichst viel Strom dort zu erzeugen, wo er gebraucht wird. Das erhöht die Versorgungssicherheit und minimiert den Ausbau von Transportleitungen.