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Windenergieanlage Veringenstadt

Östlich der Stadt Veringenstadt, Landkreis Sigmaringen, plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 3,4 Megawatt (MW). Der geplante Standort liegt im Waldgebiet "Bol/Alter Hau".

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Projektdetails

Standort der Windenergieanlage Veringenstadt

Veringenstadt ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Laucherttal. „Zur Steuerung der Windenergienutzung im Gebiet des GVV“ hat der Verband im Mai 2012 entschieden, den Teilflächennutzungsplan „Windkraft 2022“ zu erarbeiten und die Öffentlichkeit im Juni 2013 beteiligt. In der Fassung vom Juni 2015 hatte er den Planentwurf von September bis Oktober öffentlich ausgelegt. Der räumliche Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Städte Gammertingen, Hettingen und Veringenstadt sowie die Gemeinde Neufra.

Der Standort der geplanten Windenergieanlage liegt innerhalb der Konzentrationszone 4 des Teilflächennutzungsplan "Windkraft 2022" des Gemeindeverbandes Laucherttal. Er ist am 27. Juli 2017 vom Landratsamt Sigmaringen genehmigt worden. Damit liegt dieser Standort östlich von Veringenstadt innerhalb der von der Stadt ausgewiesenen Vorranggebietsfläche.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Geplant ist eine Windenergieanlage des Typs Senvion 3,4M140 mit einer Leistung von 3,4 MW. Die Nabenhöhe beträgt 160 Meter, der Rotordurchmesser 140 Meter. Sie kann rechnerisch rund 2.500 Haushalte mit Energie versorgen.

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Kontakt

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Termine

Derzeit stehen keine Termine an.

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Windverhältnisse

Der Standort verfügt über ein gutes Potential zur Nutzung der Windenergie. Das wurde schon bei den Messungen von August 2015 bis August 2016 im Gewann Buchäcker (Stadt Gammertingen) deutlich. Da es sich in der Region um ein sogenanntes komplexes Gelände handelt, d.h. die potentiellen Anlagenstandorte eingebettet sind in eine hügelige, manchmal sogar bergige Landschaftsform, hat die EnBW von Dezember 2015 bis Ende März 2016 zusätzlich eine Windmessung über eine LiDAR-Anlage durchgeführt. Denn komplexe Geländestrukturen beeinflussen je nach atmosphärischen Bedingungen lokal die Strömungsverhältnisse. Für eine realistische Berechnung der Ausbreitung müssen diese Effekte berücksichtigt werden.

Die Auswertung der Ergebnisse durch den beim TÜV Süd akkreditierten Windgutachter ergibt eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von über 6m/s in einer Höhe von 160 Metern.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

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Beispiel einer LiDAR-Windmessung vor Ort
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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark Veringenstadt genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht.

In Abstimmung mit dem Landratsamt Sigmaringen ist im Rahmen einer Vorantragskonferenz darüber entschieden worden, welche und wie viele Untersuchungen von Februar bis Dezember 2016 durchzuführen waren. Neben den Gutachten zum Windaufkommen waren es avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso wie Fledermaus-, Schall- und Schattenwurfgutachten sowie Visualisierungsgutachten und Sichtverschattungsanalysen. Aufgrund dieser Gutachten wurden die Planungen für den Standort geändert und entsprechend der zu berücksichtigenden Restriktionen angepasst: Für den Standort sind jetzt nicht mehr, wie ursprünglich geplant drei, sondern nur noch eine Windenergieanlage vorgesehen.

Durch den Einbau einer Schattenwurfabschaltung ist zudem sichergestellt, dass kein unzulässiger Schattenwurf an den umliegenden Wohngebieten auftritt. Durch den Einbau eines entsprechenden Moduls werden Betriebszeitenbeschränkungen eingehalten, die Rücksicht nehmen auf Fledermäuse.

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Netzanbindung

Die über die Windenergieanlage erzeugte Energie kann über eine in rund 300 Meter Entfernung liegende Freileitung eingespeist werden. Zu diesem Netzverknüpfungspunkt wird von der Windenergieanlage aus ein Erdkabel gelegt.

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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau der Windenergieanlage Veringenstadt. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Zustimmung des Gemeinderats zur Unterzeichnung eines Nutzungsvertrags
Oktober 2015
Eigentümerversammlung
November 2015
Einreichung Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorabbescheid
Anfang 2016
Ökologische Gutachten
Februar 2016 bis Dezember 2016
Einreichung Genehmigungsantrag
Juni 2018
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
Februar 2020
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MitMach-Modelle

Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Veringenstadt festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Zahlreiche Studien belegen, dass ein dauerhafter Wertverlust nicht durch Windenergieanlagen verursacht ist. Maßgebliche Gründe, die den Wert beeinflussen, sind vielmehr in ökonomischen und demografischen Einflüssen zu sehen.

Wird der Wert meiner Immobilie durch die Errichtung der Windenergieanlagen beeinträchtigt?

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Aufgrund kontinuierlicher aerodynamischer Verbesserung verursachen moderne Windenergieanlagen nur noch moderate Betriebsgeräusche. Bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung), d.h. bei hohem Windaufkommen, liegen die Geräuschemissionen an der Nabe bei rund 106 dB (A). Mit zunehmender Entfernung baut sich der Schall jedoch ab, so dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.

Wie laut sind Windenergieanlagen in der Regel? Werden die strengen Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten?

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Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen ausgeht, Gesundheitsprobleme verursacht. Der Betrieb von Windenergieanlagen ist jedoch mit einem hörbaren Betriebsgeräusch verbunden, das bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Bei richtiger Planung und mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gehen von Windenergieanlagen keine erheblichen Geräuschbelästigungen aus. Die WHO empfiehlt hier die nächtliche Einhaltung eines Außenpegels von 40 dB(A).

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall inklusive der wissenschaftlichen Studie „Tieffrequente Geräuschemissionen inkl. Infraschall von Windenergieanlagen und anderen Quellen“ finden Sie auf den Internetseiten der LUBW.

LUBW
LUBW Infraschall

Welche Auswirkungen hat der Infraschall von Windkraftanlagen auf den Menschen?

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