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Der Standort für den Windpark Vöhl befindet sich in Nordhessen nordöstlich von der Gemeinde Vöhl auf einer Höhe von rund 370 bis 390 Metern über NN. Die Fläche für den Windpark Vöhl ist als Windvorranggebiet KB-84 im „Teilregionalplan Energie“ zum Regionalplan Nordhessen aus dem Jahr 2017 ausgewiesen.

Projektdetails

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Darstellung der Spezifikationen für die Layoutplanung.
Darstellung der Spezifikationen für die Layoutplanung.

Für den Windpark Vöhl sind drei Anlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 R0 5,56 MW genehmigt. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 166,6 Meter und einen Rotordurchmesser von 160 Meter. Der Windpark Vöhl hat eine Gesamtleistung von 16,7 MW. Somit können jedes Jahr bis zu 12.000 Haushalte (bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Haushalt und Jahr) mit erneuerbar produziertem Strom versorgt werden.

Visualisierungen

Windverhältnisse

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Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen, misst die EnBW mittels eines LiDAR-Messgeräts über einen Zeitraum von 12 Monaten das Windaufkommen in der Region.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.

Die hochsensible Messtechnik ist in einem kleinen Messcontainer auf einem Autoanhänger untergebracht. Dabei wird die unabhängige Stromversorgung durch eine Methanol-Brennstoffzelle sowie zwei Solar-Panels gewährleistet. Die Vorteile dieser Messmethode gegenüber einem Messmast sind vor allem der rasche Auf- und Abbau sowie der geringe Platzbedarf.

Die Auswertungen der Windmessung am Standort Vöhl deckt sich mit den Erwartungen, die sich aufgrund vorliegender Daten von Bestandsanlagen in der näheren Umgebung und aufgrund der Angaben im Windatlas von Hessen ergeben.

Lokale Wertschöpfung

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Um die lokale Wertschöpfung auf kommunaler Seite zu vergrößern, bieten wir eine Vergütung nach § 6 EEG an, so bekommen Kommunen im Umkreis von 2,5 km um die jeweilige Windenergieanlage 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. Zudem kann die Standortkommune für die Beanspruchung kommunaler Flächen wie beispielsweise Wege (für Kabelverlegung oder Transporte/Wegenutzung) entsprechende Entschädigungsentgelte geltend machen. Auch kommen der Standortkommune Gewerbesteuerzahlungen zugute.

Um die lokale Wirtschaft zu fördern, berücksichtigen wir selbstverständlich lokale Unternehmen und ortsansässige Anbieter bei der öffentlichen Ausschreibung und der Vergabe einzelner Gewerke, so zum Beispiel beim Leitungs- und Kabelbau, bei der Ausführung der Infrastruktur (Zuwegung).

Aus vergaberechtlichen Gründen sind wir allerdings nicht in der Lage, lokale Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen zu Unternehmerleistungen zu bevorzugen.

Naturschutzrechtliche Belange

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Die umfangreichen Erhebungen zum Artenschutz wurden im Jahr 2021 durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgten nach den Vorgaben des Landes Hessen und im engen Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsantrags und beinhalten Erkenntnisse über die Flora und Fauna vor Ort.

Das Vorkommen von Fledermäusen ist in diesem Bereich zu erwarten. Um einen Konflikt während des Windparkbetriebs ausschließen zu können, ist in den ersten Betriebsjahren ein Gondelmonitoring vorgesehen. Bei diesem Monitoring wird die Aktivität der Fledermäuse auf Rotorhöhe erfasst und so das Kollissionsrisiko ermittelt. Selbstverständlich gelten für den Zeitraum dieser betriebsbegleitenden Erhebungen, die vom Land Hessen vorgeschriebenen Abschaltbedingungen.

Die Ergebnisse der natur- und artenschutzfachlichen Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde, die den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und Maßnahmen ableitet, die für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Vöhl durchzuführen sind.

Daneben wurden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen.

Schallimmissionen

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Für Windenergieanlagen, wie auch für andere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen, gelten die Schallimmissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). An einem repräsentativen Immissionsort darf die Schallimmission beispielsweise in einem reinen Wohngebiet 35 dB (A) in der Nacht nicht überschreiten.

Außerdem gelten nachts folgende Richtwerte:

  • Mischgebiet: 45 dB (A)
  • Gewerbegebiet: 50 dB (A)
  • Industriegebiet: 70 dB (A)

Wie hoch die Schallemissionen eines Windparks sind, wird über eine Schallprognose in einem Gutachten bestimmt. Bei potenziellen Überschreitungen der Grenzwerte wird die relevante Anlage in einem schallreduzierten Modus gefahren, oder im Zweifel komplett abgeschaltet.

Um zu ermitteln, ob die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden, wählt der Gutachter verschiedene Repräsentative Immissionsorte aus. Ebenso wird im Gutachten eine mögliche Vorbelastung des Gebietes berücksichtigt. Laut Schallgutachten werden sowohl nachts als auch tagsüber keine über die Grenzwerte hinausgehenden Schalimmissionen prognostiziert.

Schattenwurf

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Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung einen bewegten Schatten, den so genannten periodischen Schattenwurf, der im Gegensatz zum statischen Schatten eines stehenden Objekts, zum Beispiel des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist. Damit unterliegt der Schattenwurf wie auch die Schallemissionen den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Für den Schattenwurf gelten daher folgende Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (zum Beispiel Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. acht Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen acht Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen.

Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt. Dies geschieht automatisch durch eine Schattenabschalteinrichtung in der Windenergieanlage.

Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von geplanten Windenergieanlagen verhält, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch maximal mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch maximal möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. acht Stunden tatsächlichem Schattenwurf.

Netzanbindung

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Der mit dem regionalen Netzbetreiber abgestimmte Netzverknüpfungspunkt ist ein eigens für den Windpark zu errichtendes Umspannwerk. Dieses wird auf dem Gebiet der Stadt Waldeck auf der Gemarkung Nieder-Werbe errichtet. Die Anbindung des Windparks an das Umspannwerk wird über ein Erdkabel erfolgen.

Projekttagebuch

Zeitschiene

Planungsgebiet wurde als Vorranggebiet KB 84 im Teilregionalplan Energie ausgewiesen
2017
Durchführung der Umweltuntersuchungen
2021
Windmessung
2022 - 2023
Flächensicherung für alle Windenergieanlagen ist abgeschlossen
2023
Der Windpark hat eine BImSchG Genehmigung erhalten
Q4/2023
Teilnahme an der EEG-Ausschreibung
Q1/2024
EEG-Zuschlag für den Windpark Vöhl erhalten
Q1/2024
Beginn der Tiefbauarbeiten
Q3/2024
Geplante Inbetriebnahme
Q4/2025

Mitmach-Modell

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung der Bürgerbeteiligungsmodelle wird unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab. Eine Übersicht über die möglichen Bürgerbeteiligungsmodelle finden Sie im Download Bereich.

Über unsere Homepage zum Thema Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren. Sobald es ein konkretes Beteiligungsmodell zum Windpark Vöhl gibt, werden wir Sie selbstverständlich auch an dieser Stelle nochmals informieren.

Termine

01.03.2024: Bürgerinformationsveranstaltung Vöhl

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

E-Mail:

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