Grund- und Ersatzversorgung Gas
Ersatzversorgung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag (mit registrierender Lastgangmessung, Niederdruck)
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Erdgasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Im EnWG ist sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.
Grundversorger ist danach jeweils das Erdgasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist somit in der Rolle des Grundversorgers ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.
Wenn Sie in Niederdruck beliefert werden, Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt und Sie keinen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten haben, „fallen“ Sie als Industriekunde in die Ersatzversorgung.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz zu den Bestimmungen der Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl I. S. 2391, 2396), einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen" der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zur GasGVV vom 1. April 2024, an.
Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzfolgeversorgung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag (Lastgangmessung, Niederdrucknetz)
Sollte der örtliche Netzbetreiber keine gültige Anmeldung zur Netznutzung von einem vom Kunden gewählten Lieferanten erhalten und sollte der Kunde nach Beendigung der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie entnehmen, kommt zwischen dem Kunden und der EnBW ein Erdgasliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Konditionen Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) (bis 30.04.2024)
Preisstand 1. April 2024 | Netto ohne Energiesteuer | Netto inklusive Energiesteuer | Brutto |
---|---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 13,30 | 13,85 | 16,48 |
Leistungspreis (Euro/kW/Jahr) | 30,56 | 36,37 | |
Grundpreis (Euro/Monat) | 316,67 | 376,84 |
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Die Energiesteuer beträgt derzeit 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto).
Konditionen Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) (ab 01.05.2024)
Preisstand 1. Mai 2024 | Netto ohne Energiesteuer | Netto inklusive Energiesteuer | Brutto |
---|---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 9,39 | 9,94 | 11,83 |
Leistungspreis (Euro/kW/Jahr) | 28,06 | 33,39 | |
Grundpreis (Euro/Monat) | 216,67 | 257,84 |
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Die Energiesteuer beträgt derzeit 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto).
Ersatzbelieferung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag (ab 1,5 Mio. kWh/Jahr im Mittel-/Hochdruck)
Wollen Sie Erdgas mit einer registrierenden Lastgangmessung aus dem Mittel-/Hochdruckdrucknetz entnehmen, und sind die Voraussetzungen der Ersatzversorgung nicht erfüllt, dann gibt es die Möglichkeit der Ersatzbelieferung durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Die Ersatzbelieferung setzt den Abschluss eines Ersatzbelieferungsvertrags und auf Verlangen der EnBW die Leistung einer Vorauszahlung voraus.
Konditionen Ersatzbelieferung für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) (bis 30.04.2024)
Preisstand 1. April 2024 | Netto ohne Energiesteuer | Netto inklusive Energiesteuer | Brutto |
---|---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 13,30 | 13,85 | 16,48 |
Leistungspreis (Euro/kW/Jahr) | 30,56 | 36,37 | |
Grundpreis (Euro/Monat) | 316,67 | 376,84 |
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Die Energiesteuer beträgt derzeit 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto).
Konditionen Ersatzbelieferung für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) (ab 01.05.2024)
Preisstand 1. Mai 2024 | Netto ohne Energiesteuer | Netto inklusive Energiesteuer | Brutto |
---|---|---|---|
Arbeitspreis (Cent/kWh) | 9,39 | 9,94 | 11,83 |
Leistungspreis (Euro/kW/Jahr) | 28,06 | 33,39 | |
Grundpreis (Euro/Monat) | 216,67 | 257,84 |
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Die Energiesteuer beträgt derzeit 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto).
Zusätzliche Informationen
Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) haben in der Regel eine Leistung von über 500 kWh/a bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh. Diese Abnahmewerte treten in der Regel nur bei gewerblichen oder industriellen Abnahmeverhältnissen auf.
Das Abrechnungsjahr beginnt am 1. Januar eines Jahres, endet am 31. Dezember dieses Jahres und orientiert sich am Gastag. Dieser beginnt um 6:00 Uhr des Tages und endet um 6:00 Uhr des Folgetages.
Liegt keine Leistungsmessung vor, wird an Stelle der oben genannten in Anspruch genommenen Leistung die maximal übertragbare Gasleistung des installierten Erdgaszählers in kW(Hs) zugrunde gelegt. Hierzu wird der maximal zulässige Volumendurchfluss laut Typenschild dieses Zählers (Qmax ) in m3/h entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685 in die abzurechnende Leistung in kW(Hs) umgerechnet.
Downloads und Informationen
Preise der letzten 6 Monate für die Ersatzversorgung Gas
Stand 1. April 2024
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Gas
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Gas
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
Sicherheitsdatenblatt der EnBW
Stand 29.07.2022
Datenschutzinformationen
Datenschutzinformationen im Zusammenhang mit Ihrer Energiebelieferung (Stand April 2024).
Ihr Ansprechpartner zum Thema Ersatzversorgung, Ersatzfolgeversorgung und Ersatzbelieferung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
ServiceCenter_B2B@enbw.com