Ladende-E-Autos in einer Tiefgarage

Lade­infrastruktur für Immobilien

Elektromo­bilität als Vorteil für Ihre Liegen­schaft nutzen

Sie möchten wissen, wie die Umsetzung einer Elektro­mobilitäts­lösung für Sie als Hausverwalter oder Immobilien­besitzer im Detail aussieht? Hier werden Sie fündig!

Anhand dieser Kriterien empfehlen wir Ihnen Art und Ausstattung der Ladepunkte:

  • Größe der Liegenschaft bzw. Anzahl der Stellplätze
  • Lage der Liegenschaft
  • Nutzerkreis der Liegenschaft

Kleine Liegenschaften mit weniger als 20 Stellplätzen

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Hier sind Ladepunkte für Wand- oder Boden­montage in der Regel ausreichend. Je nach Einsatzort (z.B. Tiefgarage) kann der Zugang geregelt werden und eine Abrechnungsfunktion bereitgestellt werden.

Große Liegenschaften mit mehr als 20 Stellplätzen

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Neben den Ladepunkten wird ein Last­manage­ment installiert, um die Netz­anschluss­kosten gering zu halten und gleichbleibend hohen Ladekomfort zu bieten. Ein zentrales Zugangs­system reduziert weiter Aufwände.

Liegenschaften mit Mieter- und Besucherparkplätzen

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Wenn die Ladelösung neben den Bewohnern auch der Öffent­lichkeit zur Verfügung stehen soll, kann der Zugang über EnBW mobility+ geregelt werden. Ihre Ladepunkte können auch ins EnBW HyperNetz aufgenommen werden.

Geschäftsleute draußen vor einem E-Auto

Das Rundum-sorglos-Paket für Unternehmen

Für Unternehmen mit Elektro-Flotten bieten wir ein Komplettpaket, mit dem Mitarbeiter bequem laden können und Sie dabei den Überblick behalten. Die Portal­lösung ermöglicht eine korrekte Abrechnung und verwaltet Flotten­verbrauch, Lade­karten und Mitarbeiter.

Mehr zu EnBW mobility+ Business erfahren

Auswahl der Ladetechnik

Welche Wallbox darf es sein?

Mit einer Wallbox lassen sich Elektrofahrzeuge schnell und bequem laden. Wir bieten Ihnen Modelle zur Wand- oder Bodenmontage mit einer Ladel­eistung von mindestens 11 Kilowatt (kW). Übrigens: Über eine Wallbox laden Anwohner nicht nur effizienter, sondern auch sicherer als über eine herkömmliche Schuko-Steckdose.

Das Kilowatt macht den Unterschied

KEBA Wallbox Produktbild

Je nach Lage und Nutzerkreis empfehlen wir Wallboxen mit unterschiedlichen Ladeleistungen. Bei einem personi­fizierten Parkplatz, beispielsweise in einer Tiefgarage, reichen 11 kW in der Regel aus. Das gilt auch für den Fall, dass Sie mehrere Ladepunkte installieren möchten.

Soll die Lade­möglichkeit auch von Besuchern genutzt werden können, empfehlen wir eine Lade­leistung von 22 kW. So stellen Sie eine kurze Lade­dauer sicher, auch wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Für eine Ladel­eistung von 11 kW wird ein Dreh­strom­anschluss mit 400 V benötigt, das ist vergleichbar mit der Strom­leitung eines Elektro­herds. Ein Techniker überprüft vor der Montage einer Wallbox die vorhandene Aus­stattung und die vorgelagerte Elektro­installation. Gegebenenfalls erneuert oder ertüchtigt er Schalt- und Zähler­schrank sowie Leitungen.

Wer darf laden?

Sie entscheiden, wer an Ihrem Ladepunkt sein Elektrofahrzeug laden kann und wer nicht. Wählen Sie einfach eine Wallbox mit Zugangs­berechtigung. Befindet sich die Wallbox in einem abschließ­baren Bereich, zum Beispiel in einer Garage oder hinter einer Schranke, können Sie darauf verzichten.

Anschlusskonzepte & Ausbaupfade

Ob die Leistung Ihres Haus­anschlusses für die Installation einer Lade­infrastruktur ausreichend ist, hängt sowohl von der Anzahl der Haushalte als auch von der Aus­stattung der elek­trischen Anlage ab. Sollte eine Erweiterung notwendig sein, hilft ein Elektro­fachbetrieb weiter. Dieser klärt für Sie auch alle Details mit dem Netz­betreiber. Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel auch Bau­kosten für das vorgelagerte Leitungs­netz anfallen können. Je nach Aufwand müssen Sie daher für eine Erweiterung mit Kosten von mehreren tausend Euro rechnen.

Hausanschlusses erweitern: Diese Möglichkeiten haben Sie

Schematische Darstellung eines Direkten Hausanschlusses.

Direkte Anbindung an bestehende Zähler

Bei Liegen­schaften, bei denen die Park­plätze fest den Wohn­einheiten zugeordnet sind, kann die Wall­box direkt über den eigenen Strom­kreis der Wohn­einheit angebunden werden. Diese Lösung ist technisch günstig, da sich eine gesonderte Abrechnung erübrigt. Leider wirkt sich eine direkte Anbindung oftmals nachteilig auf die Erfüllung der Bedingungen für die Förderung aus.

Schematische Darstellung eines gesonderten Hausanschlusses.

Anbindung mit gesonderten Hauptzählern

Bei dieser Variante wird für jede Wallbox ein eigener Haupt­zähler gesetzt. Sie ist somit ebenfalls für Objekte mit fest zugeordneten Park­plätzen interessant. Die Abrechnung gegenüber dem Nutzer erfolgt direkt über den jeweils gewählten Strom­anbieter. Damit kann jeder Nutzer individuell seine Wallbox und seinen Ladetarif auswählen.

In der Praxis zeigen sich bei dieser Anbindungs­form allerdings auch Nach­teile, zum Beispiel hinsichtlich der Größe des Zähler­schranks. Dieser muss deutlich mehr Zähler aufnehmen. Ist kein Platz vorhanden, muss er erweitert oder sogar neu installiert werden. Bei einem Mieter­wechsel muss es ein Leer­stands­management auch für die Wallboxen geben.

Schematische Darstellung eines gemeinsamen Hausanschlusses.

Anbindung an einem gemeinsamen Hauptzähler mit Submetering

Bei dieser Anbindung wird für den Lade­strom ein gesonderter Zähler gesetzt, an dem alle Wall­boxen angeschlossen werden. Damit ist die Variante vor allem dann relevant, wenn es keine fest zu­geordneten Stell­plätze gibt.

Die Abrechnung erfolgt über das Sub­metering eines Dienst­leisters, und zwar über eine einfache Zugangs­berechtigung mit einer Lade-Karte oder -App. So können nicht nur Bewohner, sondern auch Besucher laden und gesondert abgerechnet werden. Für die spezi­fische Abrechnung und gegebenen­falls auch für die Einrich­tung des angebundenen Backends können zu­sätzliche Kosten anfallen.

Ausbaupfade berücksichtigen

Wenn Sie eine Immobilie mit Ladeinfra­struktur ausstatten wollen, müssen Sie nicht direkt mit einem Gesamtausbau starten. Zwar nimmt die E-Mobilität in Deutschland nun immer mehr Fahrt auf, bis auf allen Parkplätzen ein Elektro­fahrzeug geladen wird, wird es aber noch dauern. Wir empfehlen deshalb, zwei bis drei Jahre in die Zukunft zu planen, wenn einzelne Stellplätze ausgerüstet werden oder die Hausanschluss­leistung erweitert wird. Bauen Sie Leitungstechnik aus oder verlegen Leerrohre, sollten Sie den Bedarf in sieben bis zehn Jahren skizzieren.

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Taschenrechner und Euromünzen

Förderungen und Vergünstigungen

Wichtiger Hinweis: Zurzeit ist das Fördervolumen der KfW ausgeschöpft. Eine Erhöhung ist aktuell nicht beschlossen, erscheint aber wahrscheinlich.

Die wichtigste Förder­möglichkeit für private Eigentümer, Mieter und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEGs) ist die Förderung der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau, kurz KfW-Förderung 440. Sie verspricht einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden.

Damit die Bedingungen für eine Förderung erfüllt werden, muss unter anderem die Lade­technik neu und netzdienlich – beziehungsweise steuerbar – sein. Außerdem muss der Ladepunkt Ökostrom beziehen und eine Lade­leistung von 11 kW aufweisen. Die Kosten für Anschaffung und Installation müssen über 900 Euro liegen. Ganz wichtig: Die Förderung muss vor dem Kauf beantragt werden.

Ergänzend zur KfW bieten auch Länder und Netz­betreiber Förderungen an. Viele Energie­lieferanten stellen auch beim Abschluss eines Ladet­arifes eine Gutschrift aus. Sie möchten mehr zu den Fördermöglichkeiten wissen? Wir beraten Sie gerne!

Wichtige rechtliche Aspekte

Den rechtlichen Rahmen zur Installation von Lade­infra­struktur im Mehr­familienhaus bilden das Bürgerliche Gesetz­buch (BGB), das Wohnungs­eigentums­gesetz (WEMoG) und das Gebäude-Elektro­mobilitäts­infra­struktur-Gesetz (GEIG).

Die Vorgaben im Überblick:

Ikonografische Darstellung eines Paragraphs
  • Der Wohnungs­eigentümer hat ein Anrecht auf die Umsetzung einer Lade­lösung, solange die Rechte und Interessen der anderen Eigentümer nicht beschnitten werden.
  • Es besteht der Anspruch eines Eigentümers auf eine Ladelösung, aber kein Anspruch auf eine bestimmte Lösung.
  • Die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) bestimmt im Rahmen einer einfachen Mehrheit, welche Ladelösung wie eingebaut wird.
  • Der Beschluss legt fest, ob der Eigen­tümer seine Lösung selbst bezahlt (Beschluss zur „Gestattung“) oder die Kosten voll­ständig oder teilweise geteilt werden.
  • Eine Kostenteilung benötigt eine 2/3 Mehrheit der Stimmen und eine einfache Mehrheit der Mit­eigentümer­anteile.
  • Der Mieter selbst hat ebenfalls einen Rechts­anspruch auf eine Lade­lösung. Die Kosten werden gemäß den Verein­barungen im Miet­vertrag aufgeteilt. Trägt der Vermieter die Kosten allein, kann er die Miete erhöhen (Moderni­sierungs­miet­erhöhung).

Wir empfehlen WEGs unbedingt, schon vor dem Einbau des ersten Lade­punktes einen Beschluss zu fassen, wie die Kosten­teilung der Lade­infrastruktur erfolgen soll. Der Hinter­grund ist, dass die Kosten für die ersten zwei bis drei Ladepunkte in der Regel günstig sind. Sie können dann aber über­proportional steigen, wenn ein Last­management benötigt wird und/oder eine höhere Haus­anschluss­leistung.

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