Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ersatzfolgeversorgung für Industriekunden ohne Stromlieferungsvertrag (Lastgangmessung, Niederspannungsnetz)
Sollte der örtliche Netzbetreiber keine gültige Anmeldung zur Netznutzung von einem vom Kunden gewählten Lieferanten erhalten und sollte der Kunde nach Beendigung der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie entnehmen, kommt zwischen dem Kunden und der EnBW ein Stromliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung (bis 30.04.2024)
Preisstand 1. Februar 2023 | Netto | Brutto | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis HT und NT | Cent/kWh | 35,49 | 42,23 |
Jahresleistungspreis* | €/kW | 20,11 | 23,93 |
Grundpreis | €/Jahr | 1.409,32 | 1.677,09 |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung (ab 01.05.2024)
Preisstand 1. Mai 2024 | Netto | Brutto | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis HT und NT | Cent/kWh | 31,42 | 37,39 |
Jahresleistungspreis* | €/kW | 25,47 | 30,31 |
Grundpreis | €/Jahr | 1.411,23 | 1.679,36 |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Preise für die Ersatzbelieferung mit 1/4h-Lastgangmessung (bis 30.04.2024)
Preisstand 1. Februar 2023 | Netto | Brutto | |
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Arbeitspreis HT und NT | Cent/kWh | 35,49 | 42,23 |
Jahresleistungspreis* | €/kW | 20,11 | 23,93 |
Grundpreis | €/Jahr | 1.409,32 | 1.677,09 |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Preise für die Ersatzbelieferung mit 1/4h-Lastgangmessung (ab 01.05.2024)
Preisstand 1. Mai 2024 | Netto | Brutto | |
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Arbeitspreis HT und NT | Cent/kWh | 31,42 | 37,39 |
Jahresleistungspreis* | €/kW | 25,47 | 30,31 |
Grundpreis | €/Jahr | 1.411,23 | 1.679,36 |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Downloads und Informationen
Preise der letzten 6 Monate für die Ersatzversorgung Strom
Stand 1. Februar 2023
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
EnBW Stromkennzeichnungsblatt
Woher stammt der Strom der EnBW? Hier informieren wir Sie über unsere Energiequellen und die Auswirkungen unserer Stromerzeugung auf die Umwelt. Die Grafik zeigt die Werte der EnBW im Vergleich zu den Durchschnittswerten in Deutschland.
Datenschutzinformationen
Datenschutzinformationen im Zusammenhang mit Ihrer Energiebelieferung (Stand April 2024).
Ihr Ansprechpartner zum Thema Ersatzversorgung, Ersatzfolgeversorgung und Ersatzbelieferung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
ServiceCenter_B2B@enbw.com