Mehr Wertstoffe – weniger Abfälle
Zugunsten eines effizienten und nachhaltigen Rückbaus hat die EnBW in Neckarwestheim und Philippsburg jeweils ein Reststoffbearbeitungszentrum errichtet. Bei der Reststoffbearbeitung wird ein bestimmter Teil (siehe unten) des abgebauten Materials von der daran anhaftenden Radioaktivität befreit. Das erhöht den Anteil der Wertstoffe und reduziert gleichzeitig das Volumen der radioaktiven Abfälle auf ein Minimum. Damit folgen wir der Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, möglichst viele Wertstoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Ein weiterer Vorteil der Einrichtungen ist, dass rückbaubedingte Transporte deutlich reduziert werden können. Die Reststoffbearbeitung lohnt sich also – auch wenn sie nur für einen kleinen Teil der gesamten Abbaumasse eines Kernkraftwerks sinnvoll und notwendig ist. Die Bearbeitung ist damit Teil des Rückbauprozesses.
Beide nahezu baugleichen Reststoffbearbeitungszentren werden von der Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH (GNR) betrieben. Sie ist ein hundertprozentiges EnBW-Unternehmen mit rund 150 Mitarbeiter*innen.
Nur bei einem sehr kleinen Teil der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks handelt es sich um radioaktive Reststoffe. Diese wiederum können entweder kontaminiert oder aktiviert sein. Von Kontamination spricht man, wenn einem Reststoff die Radioaktivität lediglich von außen in Form von radioaktiven Partikeln anhaftet. Mit den entsprechenden Verfahren können diese Partikel so weit entfernt und separiert werden, dass das dann verbleibende Material – nach entsprechenden Freigaben und unter stetiger behördlicher Kontrolle – am Ende wieder bedenkenlos dem konventionellen Wertstoffkreislauf zugeführt werden kann. Für die abgetrennten Partikel gilt hingegen der für radioaktiven Abfall definierte Entsorgungsweg.
Im Unterschied zu kontaminiertem Material gibt es auch sogenannte aktivierte Bauteile und Reststoffe – zum Beispiel aus dem Bereich des Reaktordruckbehälters. Bei diesem Material ist die Radioaktivität bis in das Innere der jeweiligen Struktur vorgedrungen. Solche Materialien können nicht mehr von ihrer Radioaktivität befreit werden. Sie gehen deshalb nicht in die Reststoffbearbeitung, sondern werden direkt als schwach- bis mittelaktiver Abfall klassifiziert und entsprechend für die Zwischen- und Endlagerung verpackt.
Grundlage all dieser Prozesse sind stetig stattfindende Mess- und Kategorisierungsverfahren, die die EnBW unter behördlicher Kontrolle durchführt.
Insgesamt trägt die Reststoffbearbeitung dazu bei, dass von der gesamten Masse unserer Kernkraftwerke am Ende nur 1 Prozent radioaktiver Abfall ist. Gleichzeitig steigt der Anteil der Wertstoffe, die wieder in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden können, auf bis zu 98 Prozent. Das schont Ressourcen.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur Verwertung und Entsorgung.
In den Reststoffbearbeitungszentren findet mehr als nur die Dekontamination von Abbau-Material statt. Dort kommen auch weitere Verfahren und Einrichtungen zum Einsatz, die die Logistik rund um Bearbeitung, Verwertung und Entsorgung unterstützen.
Reststoffe können mit Hilfe eines Krans in eine Großbandsäge eingebracht, auf den Sägetisch gespannt und dann zersägt werden. Zerlegt werden können beispielsweise Rohrleitungen, größere Behälterteile (Böden, Deckel, Abschirmungen), Zylinderköpfe und Motorblöcke. Bei der thermischen Zerlegung findet die Nachzerlegung von Reststoffen in einer geschlossenen Stahlkabine statt. Das Dach der Kabine kann geöffnet werden, um größere Teile mit Hilfe des Krans ein- und auszubringen. Häufig eingesetzte thermische Verfahren sind das Plasmaschneiden sowie das autogene Brennschneiden.
Einrichtungen zur Zerlegung von Reststoffen (z.B. Großbandsäge, thermische Zerlegung)
Bei Verfahren zur Dekontamination wird die an Reststoffen bislang anhaftende Radioaktivität entfernt. Beispielsweise wird beim sogenannten Trockenstrahlen mit Hilfe von Druckluft beschleunigtes Strahlmaterial (z.B. Stahlkies) auf die Oberflächen gerichtet. Anhaftende Partikel werden so abgetragen. Ähnlich funktioniert auch das sogenannte Nassstrahlen, bei dem die Oberfläche von Reststoffen mit Hilfe eines Wasserstrahls abgetragen wird. Beide Verfahren werden in hierfür geeigneten geschlossenen Kabinen durchgeführt. Das während des Strahlens abgetragene Oberflächenmaterial wird abschließend gesammelt und in dafür vorgesehene Behälter gefüllt. Das anfallende Wasser wird aufgefangen und aufbereitet.
Einrichtungen zur Dekontamination (z.B. Nass- und Trockenstrahlanlagen)
Nach der Bearbeitung werden die Reststoffe, die einer Entscheidungsmessung zugeführt werden sollen, zunächst vorgemessen. Ergibt die Messung, dass die Reststoffe die vorgeschriebenen Kriterien einhalten, werden sie über die angrenzende Materialschleuse aus dem Kontrollbereich in die Messhalle zur Entscheidungsmessung ausgeschleust. Die Reststoffe, die die strengen Kriterien einhalten und eine uneingeschränkte behördliche Freigabe erhalten, können nach der finalen Messung wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden.
Messanlage für das Freigabeverfahren
Reststoffe, die als radioaktiver Abfall übrig bleiben, müssen für die Zwischen- und Endlagerung aufbereitet und verpackt werden. Diese Arbeitsschritte werden als Konditionierung bezeichnet. Beispielsweise können in einer Hochdruckpresse Mischabfälle (z.B. Kabel, Kunststoffe, Isoliermaterial und Bauschutt), die sich in so genannten Presstrommeln befinden, zusammengepresst werden. Wenn die Abfälle dann zu festen Presslingen verarbeitet wurden, werden sie in standardisierten, dafür zugelassenen Behältern verpackt. Dies trägt zur Volumenreduzierung bei.
Einrichtungen zur Konditionierung von Abfällen für das Endlager Schacht Konrad (Hochdruckpresse, Trocknungseinrichtungen, Konrad-Container-Befülleinrichtung)
Für sämtliche im Rahmen des Rückbaus anfallenden Reststoffe und Abfälle gibt es klar geregelte Entsorgungs- bzw. Verwertungspfade. Bevor Abbaumaterial einer bestimmten Kategorie zugeordnet wird, durchläuft es einen festgelegten Prozess, bei dem immer wieder gemessen, bearbeitet, kategorisiert und dokumentiert wird. Diese Prozeduren sind mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt und werden von unabhängiger Seite überwacht. Die EnBW hält sich strikt an alle rechtlichen Vorgaben und geht bei allen Bearbeitungs- und Konditionierungsschritten mit höchster Sorgfalt und Präzision vor.