Die Basis für den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Stakeholdern bilden unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien und Grundsätze, denen wir uns verpflichtet haben.
Unsere Richtlinien legen unsere Positionen und Mindeststandards dar, denen wir uns als Gesamtunternehmen verpflichtet haben. Unabhängig von den jeweils gültigen Gesetzen in den Ländern, in denen wir tätig sind, sind dies unsere verbindlichen Grundsätze im Umgang mit unseren in- und externen Stakeholdern. Nachfolgend finden Sie die Richtlinien zu einigen unserer wichtigsten und am häufigsten zitierten Positionen.
Darüber hinaus sind wir seit 2010 Mitglied des UN Global Compacts und verpflichten uns zur Einhaltung der 10 Prinzipien:
Menschenrechte
- 1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
- 2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
- 3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
- 4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
- 5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
- 6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten
Umwelt
- 7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
- 8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
- 9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
Korruptionsprävention
- 10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.