Netzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben. Neben den vier großen Übertragungsnetzbetreibern, die sich um die „Stromautobahnen“ kümmern, gibt es rund 900 Verteilnetzbetreiber, die den Strom zu den Haushalten bringen. Da jedes Netzgebiet individuelle Besonderheiten hat, gibt es bei den Netzentgelten für Strom große regionale Unterschiede. Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte haben beispielsweise die Menge an Solaranlagen, Wallboxen und Wärmepumpen, die ans Netz angeschlossen werden müssen und wie stark das Netz dafür ausgebaut werden muss. Dadurch ist der Strom bei ländlichen Netzbetreibern mit viel Erneuerbaren Energien, also insbesondere in Nord- und Ostdeutschland meist teurer als im Rest der Republik. Doch es gibt Planungen, die Kosten in Zukunft gleichmäßiger zu verteilen.
Was sind Netzentgelte?
Strom-Netzentgelte sind Gebühren, die von den Netzbetreibern für die Nutzung von Stromnetzen erhoben werden. Sie haben mit der Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken oder Windkraft- bzw. Photovoltaikanlagen sowie der Strombeschaffung erst einmal nichts zu tun. Die Entgelte werden für die Durchleitung bzw. Verteilung der Energie fällig. Dafür müssen die Stromnetze gewartet, ausgebaut und modernisiert werden. Diese Kosten werden von der Bundesnetzagentur geprüft. Die Netzbetreiber stellen diese Kosten den Versorgungsunternehmen über die Strom-Netzentgelte in Rechnung.
Die Versorger ihrerseits dürfen die Kosten an ihre Kund*innen weitergeben, wobei private Haushalte meist höher belastet werden als gewerbliche und industrielle Kund*innen. Bei Anschluss an Mittel- oder Hochspannungsnetze müssen diese für niedrigere Ebenen nicht aufkommen. Zudem erhalten Industrieunternehmen mit einem hohen Stromverbrauch einen erheblichen Nachlass auf die Netzentgelte. Dieser Betrag wird ebenfalls auf private Kund*innen umgelegt.
Zwei Arten von Strom-Netzentgelten
Das Stromnetz in Deutschland ist aufgeteilt in Übertragungs- und Verteilnetz. Deshalb gibt es auch zwei Arten von Netzentgelten: die Übertragungsnetzentgelte und Verteilnetzentgelte.
- Die Übertragungsnetzentgelte finanzieren den Stromtransport über lange Strecken. Es gibt vier große Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland: 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW. Jeder ist für einen bestimmten geografischen Bereich verantwortlich. Seit 2023 sind diese Netzentgelte bundesweit einheitlich geregelt. Der gemeinsame Preis soll für ausgewogene Preisverhältnisse sorgen.
- Die Verteilnetzentgelte variieren regional und beinhalten die Übertragungsnetzentgelte. In Deutschland gibt es rund 900 Verteilnetzbetreiber, die jeweils eigene Netzentgelte festlegen. Neben den unterschiedlichen Kosten für Ausbau und Instandhaltung der Infrastruktur macht sich auch die Bevölkerungsdichte bemerkbar. In Regionen, in denen die Netze weitläufiger sind und weniger Kund*innen sich die Kosten teilen, können die Entgelte höher ausfallen.
Erlösobergrenze reguliert Höhe der Netzentgelte
Mit einem Anteil von durchschnittlich rund 27 Prozent am Strompreis sind die Netzentgelte ein nicht unerheblicher Bestandteil der Gesamtkosten. Wie hoch sie sein dürfen, bestimmt die Bundesnetzagentur. Sie gibt den Netzbetreibern die sogenannte Erlösobergrenze vor, die anhand einer Kostenprüfung und eines Effizienzvergleichs ermittelt wird. Für die Netzbetreiber bedeutet dies: Die Summe der gesamten Netzentgelte darf den festgelegten Wert nicht übersteigen.
Netzentgelte steigen 2024 – Strom wird teurer
Mitte Dezember 2023 teilten die Übertragungsnetzbetreiber mit, dass für 2024 eine deutliche Erhöhung der Netzentgelte geplant ist. Als Grund nennen die Betreibergesellschaften, dass die Bundesregierung geplante Subventionen für Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro komplett streichen musste.
Die Subventionen wurden bisher aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert. Dieser darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht mehr für diese Zwecke genutzt werden. Die Finanzierung des Netzausbaus und des Netzmanagements muss vollständig über die Netzentgelte erfolgen. Die bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte verdoppeln sich daher auf 6,43 ct/kWh. Damit steigen 2024 die Strompreise für private Kund*innen.
Allerdings, könnte sich die Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte weniger stark als befürchtet auf die Strompreise auswirken, wie kürzlich die Tagesschau berichtete: Von den zusätzlichen 3,3 Cent pro Kilowattstunde würden im Schnitt nur 1,1 Cent von den Verteilnetzbetreibern an die Kund*innen weitergegeben. Damit falle die Erhöhung für Privatkunden glimpflicher aus als zunächst befürchtet. Im Schnitt bedeute das für einen typischen Familienhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch aber dennoch eine Mehrbelastung von knapp 38 Euro pro Jahr.
Netzentgelte im Norden tendenziell weiterhin höher als im Süden
Im Vergleich der Bundesländer waren 2023 die Netzentgelte in Schleswig-Holstein am höchsten. Verbraucher*innen mussten durchschnittlich 595 Euro pro Jahr allein für den Netzbetrieb bezahlen. Die Kosten sind deshalb so hoch, weil hier in den vergangenen Jahren der Ausbau von Wind- und Solarkraftanlagen forciert wurde und die Integration in die Netze hohe Kosten verursacht hat, die die Netzbetreiber auf ihre Kund*innen umlegen.
Ähnlich gestaltet sich die Lage in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Dabei sind hier die Kostensätze zuletzt sogar leicht gesunken. Daran ändert sich auch 2024 nur wenig, wenngleich der Zuwachs deutlich geringer ausfällt als im Bundesdurchschnitt. In Schleswig-Holstein erhöhen sich die Netzentgelte 2024 beispielsweise nur um 2 Prozent erhöhen.
Gerechtere Verteilung der Netzentgelte geplant
Angesichts der großen regionalen Unterschiede bei den Netzentgelten will die Bundesnetzagentur die Verteilung der Netzkosten teilweise reformieren und die finanzielle Belastung durch den Ausbau erneuerbarer Energien gerechter verteilen. Betroffene Netzbetreiber sollen durch eine bundesweite Umlage entlastet werden. Haushalte in Regionen mit hohen Kosten für die Integration erneuerbarer Energien können von sinkenden Netzentgelten profitieren.
Auch die EnBW-Tochter Netze BW macht sich für bundesweit einheitliche Verteilnetzentgelte stark. Denn so würde der Aus- und Umbau der Stromnetze in Deutschland als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gleichmäßig auf alle Schultern verteilt.
Dafür braucht es aber eine fairere Finanzierung, an der alle Stromverbraucher*innen beteiligt werden. Dazu soll die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die bereits ein Bestandteil des Strompreises ist, von 0,403 ct/kWh auf 1,008 ct/kWh steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies zusätzliche Kosten von etwa 21 Euro pro Jahr.
Die Bundesnetzagentur plant, die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten im dritten Quartal 2024 zu erlassen. Die Umsetzung könnte frühestens zum 1. Januar 2025 erfolgen.