Grund- und Ersatzversorgung: Wärmestrom für Gewerbe
Haben Sie kürzlich ein Gewerbe erworben? Oder haben Sie bereits länger ein Gewerbe und werden von Ihrem Energieversorger nicht mehr mit Wärmestrom versorgt? Kein Problem! Denn als Gewerbekunde mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Niederspannung haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung mit Wärmestrom. Sie müssen Ihrem Grundversorger lediglich Ihre Gewerbedaten wie unter anderem den Namen des Gewerbetreibenden, die Gewerbeanschrift und die Wärmestromzähler-Angaben mitteilen.
Profitieren Sie von der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte
- Sicher
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbekunde unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom haben. - Komfortabel
Als Gewerbekunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem in unserem Kundenportal Meine EnBW erledigen. - Flexibel
Sie können den Vertrag für Ihre Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Sind Sie Privatkunde?
Auch als Privatkunde haben Sie Anspruch auf eine sichere Versorgung mit Wärmestrom in der Grund- und Ersatzversorgung.
Häufige Fragen rund um die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom für Nicht-Haushalte
Downloads
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar 2025)
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
Preiszusammensetzung EnBW Komfort WärmeKompakt (Zweitarif, getrennte Messung)
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Preiszusammensetzung EnBW Komfort WärmeKompakt (Eintarif, getrennte Messung)
Stand 1. Januar 2024
Preiszusammensetzung EnBW Komfort Gewerbe WärmeKompakt (gemeinsame Messung)
gültig ab 01. April 2024
Preiszusammensetzung EnBW Komfort Gewerbe WärmeKompakt (gemeinsame Messung)
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Preiszusammensetzung EnBW Komfort WärmePro
Stand 1. Januar 2024
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmePro
Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmePro
Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (Ein- und Zweitarif; getrennte Messung)
Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt
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Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt
Ergänzende Tarifinformationen Grundversorgung Wärmestrom
Stand 01. März 2024
Ergänzende Tarifinformationen Ersatzversorgung Wärmestrom
Stand 01. März 2024
EnBW Stromkennzeichnung
Woher stammt der Strom der EnBW?
Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation
Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar bis 31. März 2024)
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023)
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022)
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