Grund- und Ersatz­versorgung: Wärme­strom für Gewerbe

Haben Sie kürzlich ein Gewerbe erworben? Oder haben Sie bereits länger ein Gewerbe und werden von Ihrem Energie­versorger nicht mehr mit Wärme­strom versorgt? Kein Problem! Denn als Gewerbe­kunde mit einem Jahresver­brauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Nieder­spannung haben Sie Anspruch auf die Grundver­sorgung mit Wärme­strom. Sie müssen Ihrem Grundver­sorger lediglich Ihre Gewerbe­daten wie unter anderem den Namen des Gewerbetrei­benden, die Gewerbe­anschrift und die Wärme­strom­zähler-Angaben mitteilen.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

Ihr Heizgerät

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Profitieren Sie von der Wärme­strom Grund- und Ersatz­versorgung für Nicht-Haus­halte

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    Sicher
    Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbe­kunde unter bestimmten Voraus­setzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatz­versorgung mit Wärme­strom haben.
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    Komfortabel
    Als Gewerbe­kunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energie­versorgung einfach und bequem in unserem Kunden­portal Meine EnBW erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Vertrag für Ihre Grund­versorgung jeder­zeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Sind Sie Privat­kunde?

Auch als Privatkunde haben Sie Anspruch auf eine sichere Versorgung mit Wärmestrom in der Grund- und Ersatzversorgung.

Häufige Fragen rund um die Grund- und Ersatz­versorgung mit Wärme­strom für Nicht-Haushalte

Downloads

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar 2025)

.pdf80 KB

EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)

.pdf56 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)

.pdf56 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)

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Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmePro

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmePro

.pdf35 KB

Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (Ein- und Zweitarif; getrennte Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

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Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (gemeinsame Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem

.pdf82 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

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