Rechnung & Zahlung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ihrer EnBW Rechnung und zum Thema Zahlungen.
EnBW Rechnungen im Detail verstehen
Sie sind EnBW Gas- oder Stromkund*in und möchten Ihre Rechnung im Detail verstehen? Das geht ganz einfach! Anhand von Musterrechnungen erklären wir Ihnen Seite für Seite, welche Daten und Angaben Sie auf Ihrer Rechnung vorfinden. Wählen Sie einfach aus, ob Sie eine Strom- oder eine Gasrechnung genauer unter die Lupe nehmen möchten.
Häufige Fragen zur Rechnung
Ihre EnBW Strom- und/oder Gasrechnung enthält viele wichtige Zahlen, Daten und Informationen wie Angaben zu Ihrem Energieverbrauch und den entstandenen Kosten. Damit Sie alle Positionen nachvollziehen können, finden Sie im Kundenportal „Meine EnBW“ eine ausführliche Rechnungserläuterung mit Beispielen. So verstehen Sie jede Angabe auf Ihrer Rechnung noch besser.
Sie erhalten Ihre Strom- und/oder Gasrechnung von der EnBW in der Regel, wenn Ihr Abrechnungszeitraum, der sogenannte Turnus endet. Die Rechnung wird erstellt, sobald Sie oder Ihr Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand an die EnBW übermittelt haben. Sie bekommen Ihre Rechnung entweder per Post oder, wenn Sie die Online-Rechnung gewählt haben, digital im Kundenportal „Meine EnBW“ zugesendet.
Sie können bei der EnBW ganz einfach vom postalischen Versand auf den Online-Rechnungsversand umstellen. Melden Sie sich dazu im Kundenportal „Meine EnBW“ mit Ihren Zugangsdaten an und wählen Sie die Option für die Online-Kommunikation. So erhalten Sie Ihre Rechnungen künftig digital. Die Umstellung ist selbstverständlich kostenlos.
Mit dem Online-Rechnungsversand der EnBW schonen Sie die Umwelt und haben rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Rechnungen – auch unterwegs. Sie können Ihre Rechnungen bequem und sicher im Kundenportal „Meine EnBW“ einsehen, herunterladen und auf Ihrem Endgerät speichern. Das lästige Abheften entfällt, und Sie drucken bei Bedarf nur die Seiten aus, die Sie wirklich benötigen.
Eine Ratenzahlung ist bei der EnBW ausschließlich für Jahres- oder Schlussrechnungen möglich – nicht für die monatlichen Abschlagszahlungen. Ein Ratenzahlungsplan kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie die EnBW zur Vereinbarung eines Ratenzahlungsplans unter dieser Telefonnummer: [0721 72586-001](tel:0049721 72586001).

Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnungen oder Ihren monatlichen Abschlag fristgerecht zu zahlen?
Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Das Ignorieren von Rechnungen kann jedoch dazu führen, dass Ihre Wohnung nicht mehr mit Strom bzw. Gas versorgt wird. Deshalb haben wir Lösungen entwickelt, um Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen und das Abstellen von Strom oder Gas abzuwenden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Häufige Fragen zur Zahlung
Der Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung bzw. Anzahlung auf den erwarteten Jahresverbrauch von Strom oder Gas. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem voraussichtlichen Strom- und/oder Gasverbrauch. Um den geschätzten Jahresverbrauchs korrekt anzugeben, orientieren sich Kund*innen am besten an ihrer letzten Rechnung oder an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Die EnBW berechnet Ihren monatlichen Abschlag anhand Ihres geschätzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Energiekosten wie folgt:
(Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis pro Jahr (brutto)) / 12 Monate.
Als Beispiel: Bei einem Jahresverbrauch von 3.050 kWh, einem brutto Arbeitspreis von 33 ct/kWh und einem Grundpreis von 106 Euro (brutto) ergibt sich ein Jahresbetrag von 1.112,50 Euro. Geteilt durch 12 Monate ergibt das einen monatlichen Abschlag von 92,70 Euro.
Sollte Ihr aktueller Abschlag nicht zu Ihrem Verbrauch passen, können Sie den Abschlag im Kundenportal „Meine EnBW“, in der EnBW zuhause+ App oder über das Kontaktformular der EnBW anpassen. Bitte beachten Sie: Ist der Abschlag zu niedrig angesetzt, kann bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig werden.
Für die Abschlagszahlung können Kund*innen beim Vertragsabschluss zwischen den Zahlungsarten SEPA-Lastschrift und Banküberweisung wählen. Die gewünschte Zahlungsart kann jederzeit bequem im Kundenportal „Meine EnBW“ geändert werden.
Die EnBW berechnet Ihren monatlichen Abschlag zu Beginn der Strom- und/oder Gaslieferung basierend auf Ihren Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch oder anhand einer Verbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers. Nach Lieferbeginn haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Abschlag individuell anzupassen. Nutzen Sie dafür das Kundenportal „Meine EnBW“, die EnBW zuhause+ App oder das Kontaktformular der EnBW . Bitte beachten Sie: Ist Ihr Abschlag zu niedrig ausgewählt, kann bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung entstehen.
Eine Barzahlung Ihrer Rechnung ist bei der EnBW nicht möglich. Sie können Ihre Rechnung auf Wunsch gerne selbst überweisen oder den bequemen SEPA-Lastschrifteinzug nutzen. Das SEPA-Lastschriftmandat richten Sie ganz einfach über das Kundenportal „Meine EnBW“ oder die EnBW zuhause+ App ein.
Wenn Sie als Selbstzahler*in einen zu hohen Betrag an die EnBW überwiesen haben, verrechnet die EnBW Ihre zu viel geleistete Zahlung automatisch mit der nächsten Rechnung. Entsteht dabei ein Guthaben, überweist die EnBW dieses automatisch an Sie zurück. Damit die Auszahlung eines Guthabens reibungslos funktioniert, pflegen Sie bitte Ihre aktuelle Bankverbindung im Kundenportal „Meine EnBW“ oder in der EnBW zuhause+ App.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die automatische Abbuchung Ihrer Abschläge und Rechnungen erteilen Sie ganz einfach über das Kundenportal „Meine EnBW“ oder über die EnBW zuhause+ App an die EnBW. So zahlen Sie bequem und pünktlich, ohne selbst an die Überweisungen denken zu müssen.
Die EnBW erstellt Ihre Rechnung, nachdem der Zählerstand durch Sie oder Ihren Netzbetreiber an die EnBW übermittelt wurde. Sie erhalten Ihre Rechnung entweder per Post oder als Online-Rechnung im Kundenportal „Meine EnBW“. Wenn Sie Ihre Rechnung selbst überweisen möchten, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Kreditinstitut: BW Bank
IBAN: DE56600501017402051588
BIC: SOLADEST600
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7402051588
Geben Sie bei Überweisungen bitte im Verwendungszweck immer Ihre Vertragsnummer an. Noch bequemer wird es für Sie, wenn Sie der EnBW ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen – so werden Ihre Rechnungen automatisch pünktlich abgebucht.
Nein, solche Anrufe stammen nicht von der EnBW und ihren Mitarbeiter*innen. Es handelt sich um Betrugsversuche. Mitarbeiter*innen der EnBW fordern Sie niemals telefonisch zur Herausgabe Ihrer Bankdaten für die Auszahlung eines Guthabens auf. Seien Sie bitte vorsichtig und geben Sie Ihre Bankdaten am Telefon nicht weiter, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten.
Der GiroCode ist ein QR-Code, der das Bezahlen per Überweisung einfacher und schneller macht. Öffnen Sie Ihre Online-Banking-App auf Ihrem Smartphone, scannen Sie den GiroCode und bestätigen Sie die bereits ausgefüllte Überweisung. Weitere Informationen zum GiroCode finden Sie hier.
Zum Begleichen Ihrer Nachzahlung an die EnBW stehen Ihnen verschiedene Zahlungswege zur Verfügung. Am einfachsten ist es, wenn Sie der EnBW im Kundenportal „Meine EnBW“ oder in der EnBW zuhause+ App ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen – dann wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Alternativ können Sie den Betrag der Nachzahlung auch selbst überweisen. Verwenden Sie dazu bitte folgende Bankverbindung:
Kreditinstitut: BW Bank
IBAN: DE56600501017402051588
BIC: SOLADEST600
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7402051588
Geben Sie bitte bei jeder Überweisung immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck an. Des Weiteren können Sie auch den GiroCode nutzen, um die Überweisung noch schneller und einfacher auszuführen.
Mahnung – einfach erklärt
Häufige Fragen zu Mahnungen
Wenn die EnBW nach Fälligkeit einer Rechnung oder einer Abschlagszahlung keinen Zahlungseingang verbuchen konnte, erhalten Kund*innen zuerst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Bleibt der Zahlungseingang weiterhin aus, versendet die EnBW anschließend eine Mahnung, die mit Mahngebühren verbunden ist.
Können Sie eine vereinbarte Ratenzahlung mit der EnBW nicht fristgerecht leisten und die EnBW damit keinen fristgerechten Zahlungseingang verbuchen können, deaktiviert die EnBW Ihre Ratenzahlungsvereinbarung. In diesem Fall müssen Sie den gesamten, noch offenen Rechnungsbetrag sofort begleichen.
Häufige Fragen zur Abwendungsvereinbarung
Eine Abwendungsvereinbarung ist ein Angebot der EnBW an Haushaltskund*innen in der Grund- oder Ersatzversorgung, um eine drohende Versorgungsunterbrechung zu vermeiden. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihre Zahlungsrückstände in zinsfreien Ratenzahlungen begleichen oder Ihre Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- bzw. Abschlagsbasis fortsetzen. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie hier. Ein individuelles Angebot können Sie bei der EnBW per E-Mail an rm-abwendungsvereinbarung@enbw.com anfordern. Spätestens acht Werktage vor einer möglichen Versorgungsunterbrechung erhalten Sie von der EnBW automatisch ein konkretes Angebot, sollten Sie nicht schon selbst eines angefordert haben.
Wenn Sie die Bedingungen der Abwendungsvereinbarung – also die vereinbarten Zahlungen wie einzelne Raten-, Voraus- oder Abschlagszahlungen – nicht fristgerecht leisten, ist die EnBW berechtigt, Ihre Energieversorgung zu unterbrechen. Dies geschieht unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nach §19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung nach §19 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV).
Die EnBW kann Ihre Energieversorgung unterbrechen, wenn Sie wiederholt Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt haben. Vor einer Unterbrechung erhalten Sie eine Benachrichtigung, danach folgt eine vierwöchige Frist. Eine Unterbrechung der Energieversorgung ist nur möglich, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und es sich dabei um mindestens zwei Monatszahlungen (Abschläge) handelt. Die Versorgung darf außerdem nicht unterbrochen werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre, zum Beispiel bei konkreter Gefahr für Leib und Leben. Sie können der EnBW in Textform oder telefonisch unter 0721 72586-590 mitteilen, wenn Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Versorgungsunterbrechung vorliegen.
Spätestens acht Werktage vor der geplanten Versorgungsunterbrechung erhalten Sie von der EnBW eine Abwendungsvereinbarung für die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Sollten Sie die Abwendungsvereinbarung nicht abschließen bzw. nicht erfüllen können – also einzelne Raten, Voraus- oder Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten können – ist die EnBW berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben nach §19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung nach §19 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV), die Versorgung zu unterbrechen. Sobald der Grund für die Versorgungsunterbrechung nicht mehr besteht und Sie die offenen Beträge sowie die Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung bezahlt haben, muss die EnBW die Energieversorgung wieder herstellen.
