Grund- und Ersatz­versorgung: Strom für Gewerbe

Haben Sie kürzlich ein Gewerbe angemeldet, sich aber noch nicht für einen Energie­lieferanten entschieden? Kein Problem! Denn als Gewerbe­kunde mit einem Jahresver­brauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Nieder­spannung haben Sie Anspruch auf die Grundver­sorgung mit Strom. Sie müssen Ihrem Grundver­sorger lediglich Ihre Gewerbe­daten wie unter anderem den Namen des Gewerbetrei­benden, die Gewerbe­anschrift und die Strom­zähler-Angaben mitteilen.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatz­versorgung für Nicht-Haus­halte

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    Sicher
    Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbe­kunde unter bestimmten Voraus­setzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatz­versorgung haben.
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    Komfortabel
    Als Gewerbe­kunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energie­versorgung einfach und bequem in unserem Kunden­portal Meine EnBW erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Vertrag für Ihre Grund­versorgung jeder­zeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatz­versorgung für Gewerbe­kunden

Allgemeine Downloads

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem

.pdf812 KB

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

.pdf82 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)

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Ersatzversorgung Strom (01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Februar 2023)

.pdf81 KB

Ersatzversorgung Strom (15. August 2022 bis 31. Januar 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 15. August 2022)

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (Juli bis 14. August 2022)

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)

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