Grund- und Ersatzversorgung: Strom für Gewerbe
Haben Sie kürzlich ein Gewerbe angemeldet, sich aber noch nicht für einen Energielieferanten entschieden? Kein Problem! Denn als Gewerbekunde mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Niederspannung haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung mit Strom. Sie müssen Ihrem Grundversorger lediglich Ihre Gewerbedaten wie unter anderem den Namen des Gewerbetreibenden, die Gewerbeanschrift und die Stromzähler-Angaben mitteilen.
Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte
- Sicher
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbekunde unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung haben. - Komfortabel
Als Gewerbekunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem in unserem Kundenportal Meine EnBW erledigen. - Flexibel
Sie können den Vertrag für Ihre Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Sind Sie Privatkunde?
Sie möchten als Privatkunde die Grund- und Ersatzversorgung der EnBW in Anspruch nehmen? Kein Problem! Sie können auch für Ihren Haushalt die Grund- und Ersatzversorgung für Strom nutzen.
Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatzversorgung für Gewerbekunden
Allgemeine Downloads
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
EnBW Stromkennzeichnung
Woher stammt der Strom der EnBW?
Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation
Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Downloads Grundversorgung
EnBW Komfort – Preisübersicht Grundversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preisübersicht Grundversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
EnBW Komfort – Preiszusammensetzung Grundversorgung
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preiszusammensetzung Grundversorgung
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Ergänzende Tarifinformationen Grundversorgung Strom
Stand 01. März 2024
Downloads Ersatzversorgung
EnBW Komfort – Preisübersicht Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preisübersicht Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
EnBW Komfort – Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Ergänzende Tarifinformationen Ersatzversorgung Strom
Stand 01. März 2024
Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)
Ersatzversorgung Strom (01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023)
Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Februar 2023)
Ersatzversorgung Strom (15. August 2022 bis 31. Januar 2023)
Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 15. August 2022)
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (Juli bis 14. August 2022)
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)