Grund- und Ersatzversorgung: zuverlässig Strom beziehen
Sind Sie vor kurzem umgezogen und haben noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen? Kein Problem! Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich Zeit – denn als Privatkunde haben Sie Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Stromzähler) übermitteln.
Sobald Sie sich für einen Lieferanten entschieden haben oder wenn Sie einen anderen Strom-Tarif abschließen möchten, können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Strom Grund- und Ersatzversorgung.
Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatzversorgung
- Sicher
Als Privatkunde haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. - Komfortabel
In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen. - Flexibel
Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Ihr Licht bleibt an
Denn die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt, dass jeder Haushalt – unabhängig von seinem Standort – sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden muss.
Jetzt entdecken: Faire Ökostromtarife für Ihren Haushalt
Die Alternativen zur Grund- und Ersatzversorgung
Der einfachste Weg aus der Grundversorgung: die Entscheidung für einen unserer EnBW Ökostromtarife EnBW Grün und Sicher oder EnBW Planbar und Sicher. Ganz egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, Sie können nur profitieren – von 100 % Ökostrom, von fairen Konditionen und langen Preisgarantien.
Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeine Downloads
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)
EnBW Stromkennzeichnung
Woher stammt der Strom der EnBW?
Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation
Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Downloads Grundversorgung
EnBW Komfort – Preisübersicht Grundversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preisübersicht Grundversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
EnBW Komfort - Preiszusammensetzung Grundversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort - Preiszusammensetzung Grundversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Ergänzende Tarifinformationen Grundversorgung Strom
Stand 01. März 2024
Downloads Ersatzversorgung
EnBW Komfort – Preisübersicht Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
EnBW Komfort – Preisübersicht Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. April 2024
Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024
Ergänzende Tarifinformationen Ersatzversorgung Strom
Stand 01. März 2024
Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)
Ersatzversorgung Strom (01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023)
Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Februar 2023)
Ersatzversorgung Strom (15. August 2022 bis 31. Januar 2023)
Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 15. August 2022)
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (Juli bis 14. August 2022)
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)
¹Netto-Preisgarantie: Ihr Strompreis bleibt während der Geltungsdauer der Netto-Preisgarantie unverändert - mit Ausnahme von Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie evtl. neuen Steuern und Abgaben.