Sind Sie gerade am Umziehen und haben keine Zeit, sich schnell nach einem neuen Energielieferanten umzusehen? Das müssen Sie auch nicht. Denn als Privatkund*in werden Sie immer mit Gas versorgt – und zwar in der Grund- und Ersatzversorgung. Somit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Alles was Sie oder Ihr*e Vermieter*in tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Gaszähler) übermitteln.
Mit der Zeit können Sie flexibel entscheiden, ob Sie in der Grund- und Ersatzversorgung bleiben oder einen alternativen Gastarif wählen möchten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Gas Grund- und Ersatzversorgung.

