Photovoltaik-Anlagen effizient nutzen – auch nach Ende der EEG Förderung
Bislang haben Photovoltaik (PV)-Anlagenbetreiber von der gesetzlich festgelegten Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitiert, welche nun für die ersten Anlagen ausläuft. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Post-EEG-Anlage auch ohne Förderung in den nächsten Jahren effizient nutzen können? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden
Wir arbeiten mit voller Energie daran, Ihnen passende Lösungen für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage anzubieten. Zwischenzeitlich hat der Bundestag im Dezember 2020 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet, die zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist und unter anderem die Nutzung ausgeförderter Ü20 Solaranlagen regelt. Diese Entwicklung wirft für Sie als Anlagenbetreiber neue Fragen auf:
- Was passiert nach dem Ende der Übergangslösung im Jahr 2028?
- Gibt es wirtschaftlichere Alternativen als die Übergangslösung?
- Welche weiteren politischen Entscheidungen werden bis dahin getroffen?
Informieren Sie sich hier über relevante Entwicklungen.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien – beispielsweise Photovoltaik – zu fördern. Hierfür wurde im Rahmen des EEG eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vereinbart. Diese Einspeisevergütung lief nun am 31.12.2020 für die ersten Anlagen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die ihre gesamte Erzeugung in das Netz einspeisen (Volleinspeisung).
Wann läuft die EEG-Förderung für (m)eine Anlage aus?
Der Vergütungsanspruch des eingespeisten Solarstroms nach EEG endet nach Ablauf von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Haben Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beispielsweise am 03.02.2003 in Betrieb genommen, läuft die Förderung am 31.12.2023 aus.
Was passiert nach Ablauf des Förderzeitraums?
Der Gesetzgeber hat vorerst mit der EEG-Novelle eine Anschlusslösung inklusive Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen getroffen. Diese Lösung ermöglicht es, den (Überschuss-)Strom ihrer PV-Anlage bis 2027 weiter ins Stromnetz einzuspeisen und ihre Anlage vorerst wie gehabt zu belassen. Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Herausforderung des verbotenen „wilden Einspeisens“ umgehen können.
Alle Details über die EEG Novelle 2021 und die Auswirkungen auf die Weiterbetriebsoptionen können Sie in unserem Energieblog nachlesen.
Netzbetreiber ist nicht gleich Energieversorger
Als Energieversorger sind wir für die Bereitstellung und den Vertrieb, nicht jedoch für die Netzanschlusspunkte beim Kunden zuständig. Ihre PV-Anlage und deren Einspeisung haben Sie bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet. Aufgrund der bestehenden gesetzlich geregelten „Unbundling“-Verordnung (zur Entflechtung verschiedener Marktrollen in der Energiewirtschaft) haben wir derzeit keine Angaben zu Ihrer PV-Anlage. Diese Daten liegen nur Ihrem Netzbetreiber, beispielsweise der Netze BW, vor.
Die Unbundling-Regeln fordern eine strikte Trennung von Energieversorgern, Energielieferanten und Netzbetreibern, da Strom- und Gasnetze als natürliches Monopol gelten, die auf diese Wiese reguliert werden. Die gesetzlichen Regelungen erlauben daher keinen Austausch von Daten zwischen den Institutionen, die über die vorgesehene Marktkommunikation hinausgehen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir als Energieversorger nicht mit individuellen Angeboten auf Basis bestehender Verträge mit Ihrem Netzbetreiber auf Sie zukommen können.
Auch nach Förderende vom Solarstrom profitieren
Läuft die Förderung der PV-Anlage durch das EEG aus, zeichnen sich für Sie als Anlagenbetreiber folgende Möglichkeiten ab:
- Sie speisen den Strom weiterhin in das Stromnetz ein.
- Sie nutzen einen Teil Ihres Solarstroms für den Eigenverbrauch.
- Sie rüsten Ihre Anlage nach oder tauschen sie aus, um sie für den neuen Bedarf anzupassen.
- Sie vermarkten Ihren Strom über einen Direktvermarkter.
Eine Übersicht über Ihre Möglichkeiten aus Sicht eines Netzbetreibers finden Sie zum Beispiel auf der Website der Netze BW.
1. Weiterhin in das Stromnetz einspeisen
Bei Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz erhalten Sie für Ihre Strommengen den Marktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Die Verrechnung erfolgt dabei – wie gehabt – über Ihren Netzbetreiber, bei dem Sie Ihre Anlage angemeldet haben.
Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?
Der Marktwert Solar wird erst rückwirkend für das Jahr 2021 ermittelt werden. Aus den Werten des letzten Jahres würde sich für eine 5 kWp-Photovoltaikanlage und einer Erzeugungsmenge von 4.500 kWh pro Jahr beispielsweise bei Volleinspeisung eine Vergütung von rund 100 bis 120 Euro pro Jahr ergeben. Diese Berechnung basiert auf einem Marktwert Solar aus 2020 abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh. Daraus würde sich eine Vergütung von rund 2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde ergeben.
Nachgefragt: Interview mit Familie Schneider
„Unsere Anlage ist sieben kWp groß. Laut dem Internet könnten wir maximal 15% des produzierten Stroms direkt nutzen, was sich erstmal nach nicht besonders viel anhört. Man muss aber auch bedenken, dass unser Stromverbrauch mit 2500 kWh im Jahr verhältnismäßig niedrig ist. Nach einer Umrüstung könnten wir jährlich über 1000 kWh selbstproduzierten Strom kostenlos nutzen. Anders gesagt würden wir unsere Stromrechnung um 300 € senken. Und den überschüssigen Strom könnte man ins Netz einspeisen, was nochmal ungefähr 2-3 Ct pro kWh bringen würde. Das wären im Jahr auch nochmal über 150 € Erlös. Also ja, Eigenverbrauch wäre eine interessante Lösung. Nicht so schlecht, oder?“
2. Auf Eigenverbrauch umstellen und zum Selbstversorger werden
Indem Sie Ihre Solaranlage auf Eigenverbrauch umrüsten lassen und den erzeugten Strom selbst nutzen, können Sie Ihre Stromkosten je nach Gegebenheit um ca. 15 bis 30% senken. Mit Hilfe eines Batteriespeichers lässt sich der Eigenverbrauchsanteil sogar auf bis zu 70% erhöhen. Führen Sie selbst den Anlagencheck durch und schauen Sie, ob die SENEC.PionierCloud ein interessantes Angebot für Sie darstellt. Sie sparen sich den Stromeinkauf und können den von Ihrer Anlage produzierten Strom zu Hause nutzen.
Das EEG 2021 legt auch fest, dass Anlagenbetreiber bis auf Weiteres ihre bestehende Messtechnik verwenden dürfen und keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erhoben wird (für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp und einer geringeren Eigenverbrauchsmenge als 30 MWh pro Jahr).
Ist eine Umstellung auf Eigenverbrauch sinnvoll?
Ob sich eine Umrüstung auf Eigenverbrauch für Sie lohnt, ergibt sich demnach aus der Stromkostenersparnis und den Kosten für die Umrüstung. Für genauere Informationen zur Umrüstung des Messkonzepts und Anpassungen Ihrer Bestandsanlage können Sie sich bei ihrem zuständigen Netzbetreiber erkundigen. Für das Netzgebiet der Netze BW finden Sie auf deren Webseite weitere Informationen.
Die Ersparnis hängt dabei von der Erzeugungsmenge, Ihrem Stromverbrauch und dem Verbrauchsprofil ab. Sollten Sie steuerbare Verbraucher besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken (z.B. eine elektrische Wärmepumpe, einen Batteriespeicher, eine Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs), dann könnte außerdem ein Energiemanagementsystem zu einer weiteren Erhöhung Ihres Eigenstromverbrauchs beitragen. Für die Umrüstung auf Eigenverbrauch wenden Sie sich an bitte an Ihren Solarteur sowie Ihren Messstellen- bzw. Netzbetreiber wie die Netze BW.
Nachgefragt: Ein Interview mit Familie Wenninger
„Unsere Anlage ist zwei kWp groß und erzeugt ungefähr 1.800 kWh Strom im Jahr. Momentan sind wir noch ein dreiköpfiger Haushalt und haben einen Stromverbrauch von 4.000 kWh. Wir gehen davon aus, dass wir um die 40% des erzeugten Stroms direkt nutzen können. Damit sparen wir uns jährlich über 200 € Stromkosten. Zusätzlich können wir den ungenutzten Strom ins Netz einspeisen. So könnten wir bis zu 200 € Gewinn mit unserer Anlage machen – das wird ein netter kleiner Zuschuss zum Studium für unsere Tochter.“
3. Austausch oder Nachrüstung Ihrer Anlage
Für den Fall, dass Ihre bisherige PV-Anlage Ihren jetzigen oder zukünftigen Strombedarf nicht deckt, können Sie bei uns auch eine neue PV-Anlage erwerben oder Ihre bestehende Anlage durch ein Repowering erweitern lassen. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie bei unserem Tochterunternehmen Senec.
4. Sonstige Direktvermarktung
Sie besitzen eine große PV-Anlage über 30 kWp und interessieren sich für die Direktvermarktung Ihres Stroms an der Börse? Im Energieblog der Interconnector GmbH finden Sie weitere Informationen und einen Wirtschaftsrechner.
Ihr starker Partner für einen effizienten Anlagebetrieb
Das aktuelle EEG 2021 bietet bis 2027 eine Anschlusslösung für PV-Dachanlagen, die 20 Jahre nach EEG gefördert wurden. Die Anschlusslösung gilt für die Volleinspeisung und für die Überschusseinspeisung bei Eigenverbrauch. Dabei werden an die Anlagen vorerst kaum neue technische Anforderungen gestellt und die Anlage kann wirtschaftlich weiterbetrieben werden. Ein Umbau der Anlage auf Eigenstromnutzung vor Ort muss unter Berücksichtigung der Übergangslösung nicht direkt im Januar umgesetzt werden, sondern kann auch später stattfinden. Auf diese Weise wird es dem Anlagenbetreiber ermöglicht, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlage in Ruhe zu prüfen und die beste Option ermitteln. Weiteres dazu lesen Sie in unserem Energieblog.
Mit Blick auf die gesetzlichen Entwicklungen als Übergangslösung und mit eventuell weiteren Verordnungen im Laufe des Jahres arbeiten wir als EnBW weiter an attraktiven Produktlösungen für PostEEG-Anlagen und unsere Kunden. Während der Nutzung der Übergangslösung eignet sich, unabhängig vom PostEEG Angebot, auch ein üblicher Stromtarif für Sie. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Tarife der EnBW.
Kundenorientierte Produktentwicklung im „Pilotprojekt“
Seit Mai 2020 läuft unser einjähriges Pilotprojekt, bei dem sowohl PostEEG-Lösungen als auch ein Vorprodukt, das während des EEG-Förderzeitraums genutzt werden kann, verprobt werden. Die Testphase findet unter realen Bedingungen mit zehn Pilothaushalten und PV-Bestandsanlagen unterschiedlicher Generationen statt. Ziel des Projektes ist es vorrangig ein Produktangebot zu entwickeln, das die Kunden optimal auf die Zeit nach der EEG-Förderung vorbereitet und sie auch im Nachgang weiterhin begleiten soll.
Gestartet wurde das Pilotprojekt mit einer allgemeinen Kundenbefragung. Anschließend wurde in den Pilothaushalten eine Monitoringlösung verbaut, um vor Ort die Energieflüsse der Anlage und des Haushaltes transparent zu machen. Verprobt werden zusätzlich unter anderem eine Perfomance-Überwachung der PV-Anlagen sowie Batteriespeichersimulationen mit Echtzeitdaten. Durch regelmäßige Kundenfeedbacks richten wir somit die Gestaltung und Entwicklung unseres Produktangebots an den Anforderungen unserer Kunden aus.