Flexibler mit Smart Metering
Fit für die Energiewende
Bis 2032 werden alle deutschen Haushalte mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – ein Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende – vor. Je nach Stromverbrauch bekommen einige Haushalte sogar ein intelligentes Messsystem (iMS oder iMSys) - auch Smart Meter oder intelligenter Stromzähler genannt.
Warum ein intelligentes Messsystem für mehr Transparenz sorgt, wie Sie Ihren Stromverbrauch ganz einfach im Blick behalten und wie der Wechsel zum Smart Meter funktioniert - all das und noch viel mehr zeigen wir Ihnen hier.
Was sind intelligente Messsysteme?
Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) ausgestattet ist. Über das Kommunikationsmodul können die Daten Ihres Stromverbrauchs und Ihrer Stromerzeugung automatisch in 15-Minuten-Intervallen erfasst werden. Diese werden dann in der Regel einmal pro Tag an Ihren Messstellenbetreiber, und über diesen auch an Ihren Energieversorger übermittelt.
Ein intelligentes Messsystem ist auch die technische Voraussetzung, um unseren dynamischen Stromtarif nutzen zu können. Dieser ermöglicht es Ihnen, Ihren Stromverbrauch gezielt und kostenbewusst zu steuern.
Woran erkenne ich ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem unterscheidet sich optisch und funktional von modernen Messeinrichtungen und konventionellen Ferraris-Zählern. Hier finden Sie die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Intelligentes Messsystem (Smart Meter)
- digitaler Zähler mit Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway)
- erfasst automatisch Ihre Verbrauchsdaten
- übermittelt diese digital über Ihren Messstellenbetreiber an Ihren Energieversorger, so dass keine manuelle Ablesung mehr erforderlich ist
Weitere Zähler im Überblick
Konventioneller Stromzähler
Konventionelle Stromzähler funktionieren analog. Sie haben keine Kommunikationseinheit und erfordern daher eine jährliche Ablesung. Die sogenannten Ferraris-Zähler werden nicht mehr verbaut und bis 2032 durch moderne Messeinrichtungen ersetzt.
Moderne Messeinrichtung
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit. Messdaten werden nicht automatisch übertragen, eine jährliche Ablesung ist notwendig.
Was bringt mir ein intelligenter Stromzähler?
Ein intelligenter Stromzähler übermittelt Ihre Verbrauchsdaten automatisch über Ihren Messstellenbetreiber an Ihren Energieversorger. Eine jährliche Ablesung ist damit nicht mehr erforderlich.
Sicher
Die Datenübertragung erfolgt unter Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, um Ihre persönlichen Informationen zu schützen.Flexibel
In Kombination mit unserem dynamischen Tarif können Sie Ihren Stromverbrauch und die Kosten optimieren.Transparent
Sie sehen, wie viel Strom Sie verbraucht haben und erhalten so Transparenz über Ihren Verbrauch.
Die perfekte Ergänzung für Ihren Smart Meter: EnBW Strom dynamisch
Mit einem Smart Meter als technische Grundvoraussetzung können Sie unseren dynamischen Stromtarif nutzen und Ihren Stromverbrauch ganz einfach selbst managen.
- Nutzen Sie günstige Börsenpreise und senken Sie durch Verbrauchsverlagerung Ihre Stromkosten.
- Behalten Sie volle Transparenz über Ihre Stromkosten durch eine exakte monatliche Abrechnung.
- Bleiben Sie maximal flexibel dank monatlichem Kündigungsrecht.
- Behalten Sie Verbrauch und Kosten mit der EnBW zuhause+ App jederzeit im Blick.
Wann und wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?
Für den Einbau eines intelligenten Messsystems ist Ihr Messstellenbetreiber zuständig. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt genau fest, wer wann mit welcher Messtechnik ausgestattet wird. So erhalten Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, einer dezentralen Erzeugungsanlage oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein intelligentes Messsystem. Diese Umrüstung ist verpflichtend. Wichtig: Wenn Sie nicht auf eigenen Wunsch vorzeitig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen möchten, müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Sie werden rechtzeitig von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber über einen möglichen Zählertausch informiert.
In diesen Fällen kommt Ihr Messstellenbetreiber aktiv auf Sie zu:
- Ihr Stromverbrauch liegt über 6.000 kWh pro Jahr.
- Sie erzeugen Ihren eigenen Strom mit einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 7 kW.
- Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox/E-Ladestation.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat den Einbau des intelligenten Messsystems dann in den nächsten Jahren, jedoch spätestens 2032, vorzunehmen.
Sie wünschen einen früheren Einbau eines intelligenten Messsystems?
Sie möchten sich gern schon vorher auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem installieren lassen, beispielsweise weil Sie unseren dynamischen Tarif nutzen möchten? Ab 2025 haben Sie das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems von Ihrem Messstellenbetreiber vor Ort zu verlangen. Alternativ können Sie auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber dafür beauftragen. Innerhalb von vier Monaten ab Antragstellung muss das intelligente Messsystem dann bei Ihnen installiert sein. Ihr örtlicher Messstellenbetreiber darf Ihnen für den Einbau maximal einmalig 30 Euro zusätzlich in Rechnung stellen.
Was kostet ein intelligentes Messsystem?
Ist eine intelligente Messeinrichtung für Sie Pflicht, übernimmt der Messstellenbetreiber Kosten für den Austausch und den Einbau. Sie tragen jedoch die Kosten für die Miete des Zählers. Die Tatsache, dass für den Stromzähler Kosten erhoben werden, ist nicht neu. Auch für Ihren aktuellen Stromzähler bezahlen Sie ein Entgelt, welches in Ihrem monatlichen Grundpreis enthalten ist.
Die Preise reichen je nach Jahresverbrauch oder Einspeiseleistung von 20 bis 120 Euro pro Jahr. Wir als EnBW wollen unsere Kund*innen bei diesen Schritten in die Energiezukunft weiter unterstützen, und verzichten, vorbehaltlich weiterer Änderungen des Gesetzgebers, seit 1. November 2023 auf die Weitergabe der erhöhten Messtellenbetriebskosten.