Strompreiszusammensetzung
Die aktuelle Strompreiszusammensetzung
In Deutschland bestehen die Stromkosten aus unterschiedlichen Komponenten. Wir erläutern Ihnen, wie sich der Strompreis 2024 zusammensetzt, wie er sich über die Jahre entwickelt hat und erklären die einzelnen Bestandteile im Detail. Außerdem informieren wir Sie zu unserer Preisgarantie. Berechnen Sie jetzt Ihren Strompreis:
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis auf Ihrer Stromrechnung besteht aus dem Grundpreis und einem variablen, vom Verbrauch abhängigen Preis:
Strompreis = Grundpreis (fest) + Verbrauchspreis (variabel)
Der Grundpreis setzt sich dabei aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Verbrauchsunabhängige Vertriebskosten (unter anderem für die Abrechnung)
- Verbrauchsunabhängige Netzentgelte
- Messstellenbetrieb
- Umsatzsteuer
Der Verbrauchspreis setzt sich wiederum aus Komponenten zusammen, die unterschiedliche Zwecke abdecken:
- Verbrauchsabhängige Vertriebskosten (unter anderem für die Strombeschaffung und den Service)
- Verbrauchsabhängige Netzentgelte
- Staatlich geregelte Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Strompreisbestandteile und deren Auswirkung auf den kWh-Preis haben wir auch in einem Video für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Das Video zeigt lediglich den Zusammenhang der Strompreisbestandteile. Die Werte sind jedoch nicht mehr aktuell, da sie sich im Zeitverlauf geändert haben.
Energiebeschaffung und Vertrieb
Den größten Bestandteil bilden die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, welche Verwaltung, Service und Dienstleistungen des Stromlieferanten umfassen und derzeit 44 % Ihrer Stromrechnung ausmachen. Sie sind die einzigen variablen Strompreisbestandteile und stellen damit einen Kostenblock dar, der vom Stromlieferanten zum Teil beeinflusst werden kann.
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die staatlichen Steuern, Abgaben, Umlagen bilden mit 29 % einen großen Anteil am Strompreis. Neben der Stromsteuer und Umsatzsteuer, die durch das Stromsteuer- (StromStG) bzw. Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt werden, sind dies im Wesentlichen:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage (KWK-Umlage):
Bei der Förderung durch die sogenannte KWK-Umlage werden Anlagen zur Stromerzeugung gefördert, wie zum Beispiel dezentrale Blockheizkraftwerke. Diese Anlagen arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung, die mechanische Energie sowohl in Strom als auch in nutzbare Wärme umwandeln. Die Differenz, die für die Netzbetreiber beim Verkauf an der Strombörse entsteht, wird in Form einer Umlage an alle Stromkunden auf ihren Strompreis pro kWh weitergegeben.
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung:
Die sogenannte Industriekundenumlage gibt es seit dem Jahr 2012. Damit werden große Unternehmen mit hohem Energiebedarf entlastet. Der Staat möchte dadurch insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten. Auch diese Umlage wird auf alle anderen Netzkunden und somit auf fast alle Stromkunden verteilt.
Offshore-Netzumlage:
Diese Umlage wurde Anfang 2013 eingeführt. Um effizient und systematisch die gesetzten Ziele der Energiewende zu erreichen, werden immer mehr Windparks auf hoher See gebaut. Bei der Einspeisung ins bestehende Stromnetz kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Diese haben zu so großen Haftungsrisiken geführt, dass Investitionen in Offshore-Windparks und damit ihr Bau infrage gestellt wurden. Deshalb wurde gesetzlich geregelt, dass der Windparkbetreiber im Falle eines möglichen Ausfalls der Einspeisung eine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erhält. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Form einer Umlage auf den Stromkilowattpreis aller Stromkunden weiterverteilt.
Konzessionsabgabe:
Diese Abgabe erhalten die Gemeinden von den Netzbetreibern für die Nutzung des öffentlichen Grunds, auf dem diese ihr Stromnetz verlegen.
Netzentgelt inklusive Messstellenbetrieb
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Strompreises (27 %) sind die staatlich regulierten Netzentgelte des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers sowie die Messstellenbetriebsentgelte. Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau des Stromnetzes vor Ort, aber auch der überregionalen „Stromautobahnen“. Das starke Wachstum der erneuerbaren Energien erfordert den massiven Aus- und Umbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Im ländlichen Raum liegt der Anteil von ins Netz eingespeister erneuerbarer Energie wesentlich höher als in städtischen Gebieten. Dadurch sind die Anforderungen an das Stromnetz von Region zu Region sehr unterschiedlich. Somit fallen auch ungleiche Kosten für die Netzinfrastruktur an, was sich in den unterschiedlich hohen Netzentgelten widerspiegelt.
Die Strompreis-Entwicklung auf einen Blick
Im Vergleich zu 2014 ist der Strompreis gestiegen. Der größte Anteil dieses Preissprungs ist auf die gestiegenen Kosten für Beschaffung und Vertrieb sowie gestiegene Netz- und Messstellenbetriebsentgelte zurückzuführen (grauer Balken). Steuern, Abgaben und Umlagen haben sich im besagten Zeitraum verringert (orangefarbener Balken).
Netto-Preisgarantie bei den EnBW Stromtarifen
Die Netto-Preisgarantie sorgt für gleichbleibende Preise während des Garantiezeitraums, auch wenn sich die folgenden Kostenbestandteile am Strompreis ändern:
- Stromerzeugung
- Stromverteilung
- Stromvertrieb
- Abgaben und Umlagen
Ausnahme: Es handelt sich um gesetzliche Steuern (Strom- und Umsatzsteuer).
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