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Klär­schlamm­heizkraft­werk Walheim

Häufige Fragen - unsere Antworten

Fragen zu Umwelteinflüssen

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Eine gutachterliche Untersuchung des tagsüber zu erwartenden Baulärms hat ergeben, dass die gesetzlichen Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen in allen Bauphasen eingehalten werden.

Bei nächtlichen Arbeiten, wie dem Betongleiten, wird der Beurteilungspegel unter Einhaltung der Schallschutzmaßnahmen an der planrechtlich zulässigen Wohnbebauung auf maximal 47 Dezibel nach der Bewertungskurve A (dB(A)) begrenzt. Nach gängiger Rechtsprechung wird auch nachts keine Gesundheitsgefährdung durch den Baulärm erwartet, selbst ohne Schallschutzmaßnahmen.

Wie laut ist der Bau der Anlage?
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Die Bauphase (Errichtung und Inbetriebnahme) dauert in Abhängigkeit der Genehmigung ca. 3 Jahre.

Wie lang ist die Bauphase?
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Eine umfassende Schallprognose hat ergeben, dass der Lärm, der durch den Betrieb der Anlage entsteht, alle gesetzlichen Anforderungen einhält. Die Schallemissionen liegen dabei mindestens 6 Dezibel (dB) unter den Grenzwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Es werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten, darunter eine Lärmschutzwand für den Containerumschlagplatz.

Wie laut ist die Anlage in Betrieb?
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Die Anlage wird rund um die Uhr in Betrieb sein. Die Anlieferung des Klärschlamms erfolgt planmäßig von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr. Eine Anlieferung samstags erfolgt nur nach Feiertagen, wie bspw. bei der Müllabfuhr, oder in Ausnahmefällen.

Zu welchen Zeiten wird die Anlage in Betrieb sein?
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Die Anlage ist sicher, da sie nach allen gesetzlichen Vorschriften geplant wird, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Brand-, Explosions- und Hochwasserschutz werden durch verschiedene Gutachten geprüft und die Anlage entsprechend gebaut und betrieben:

  • Bei Störungen, die die Luftqualität beeinflussen, wird der Betrieb der Anlage vorübergehend gestoppt. Dadurch werden Umweltschäden vermieden.
  • Brände und Rauchentwicklung werden effektiv verhindert und im Notfall sicher gelöscht. Ein Brandschutznachweis bestätigt die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben.
  • Explosionen werden ebenfalls verhindert. Das zugrundeliegende Explosionsschutzkonzept entspricht allen gesetzlichen Anforderungen.

Die von der Anlage verwendeten oder erzeugten Betriebsstoffe und Chemikalien fallen nicht unter die „gefährlichen Stoffe“ der Störfallverordnung (StörfallVO). Durch die Stilllegung der Kohleblöcke wird die Anlage weiterhin zu einem Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß StörfallVO (bisher war sie im Betriebsbereich der oberen Klasse eingeordnet).

Ist die Anlage sicher?
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Die Gebäude der Anlage werden bis zu 36 Meter (m) hoch sein. Ihr Schornstein wird eine Höhe von 50 m haben, gemessen vom neuen Kraftwerksniveau von 180,2 m über Normalnull (N.N.).

Wie hoch wird die Anlage?
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Die Anlage riecht nicht, dank ihrer ausgeklügelten Technik: Die Luft, die für die Verbrennung des Klärschlamms benötigt wird (sogenannte „Verbrennungsluft“), wird aus allen geruchsintensiven Bereichen der Anlage abgesaugt, wodurch ein Unterdruck entsteht. Dieser Unterdruck verhindert, dass geruchsbeladene Luft entweicht.

Der Klärschlamm wird wiederum über Schleusen angeliefert, die ebenfalls abgesaugt werden. Die gesamte abgesaugte Luft wird dann dem Verbrennungsprozess zugeführt, bei dem alle Gerüche zerstört werden. Bei Anlagenstillständen, z. B. für Revisionen, wird die entstehende Abluft durch Filter gereinigt, sodass auch dann keine Gerüche entstehen können.

Riecht die Anlage?
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Durch den Betrieb des KHKWs entstehen Emissionen. Gleichzeitig entfallen mit der Stilllegung der Kohleblöcke am Standort sämtliche Emissionen, die der Betrieb der Kohleblöcke bisher verursacht. Damit werden zukünftig weniger Luftschadstoffe an die Umgebung abgegeben.

Die neue Anlage wurde bereits vorausschauend nach den neuesten Standards der 2024 novellierten 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ausgeschrieben und sie übertrifft deren Anforderungen.

Die geplante Anlage erfüllt zudem alle gesetzlichen Anforderungen der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), wodurch schädliche Umweltauswirkungen und Bodenveränderungen ausgeschlossen werden. Dies wurde durch unabhängige Gutachten im Genehmigungsverfahren nachgewiesen und wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde überprüft.

Welchen Einfluss hat die Anlage auf die Luftqualität?
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Untersuchungen durch ein Gutachterbüro haben ergeben, dass die an wenigen Stellen festgestellten erhöhten Analysewerte keine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Diese Einschätzung beruht auf Basis der Ergebnisse eines akkreditierten Labors und der gesetzlich geltenden Schadstoffgrenzwerte.

In einer Bodenprobe aus 4 bis 5 Metern Tiefe, die von außerhalb des Baufeldes und der Kohlelagerfläche entnommen wurde, wurden leicht erhöhte Schwermetallwerte gefunden. Diese stammen vermutlich von Gießereisanden in der künstlichen Auffüllung. Sie können keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben, da eine direkt darunter entnommene Probe wiederum unauffällige Schwermetallgehalte aufweist. Grundwasser wurde bei den Bohrungen nicht angetroffen.

Die Bodenproben aus dem Baufeld wurden ebenfalls untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass der Boden durch die Vermischung mit dem Kohlestaub mehr Kohlenstoff enthält, was den TOC-Gehalt (gesamter organischer Kohlenstoff) und den Glühverlust (Anteil organischer und brennbarer Stoffe) der Probe erhöht. Da diese natürlich vorkommenden Stoffe jedoch als ungefährlich gelten, stellt das Eindringen des Kohlestaubs in den Boden kein schadstofftoxisches Problem dar. Es bedeutet aber, dass der Boden nicht frei weiterverwendet werden kann. Eine Beeinträchtigung des Bodens durch die Kohlelagerung im Baufeld konnte somit nicht nachgewiesen werden.

Die Kohlereste aus der vormaligen Nutzung als Kohlelager wurden vor den eigentlichen Aushubarbeiten abgeschoben und auf Haufwerken außerhalb des Baufeldes zur Deklaration bereitgestellt.

Wie wirkt sich das ehemalige Kohlelager auf das Grundwasser aus?
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Sämtliche Immissionen der Anlage unterschreiten die Beurteilungswerte gemäß der Technischen Anordnung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sehr deutlich. Sie wirken sich also nicht relevant auf die Weinbauflächen, die landwirtschaftlichen Böden und die Gebiete der Gemeinden Walheim und Gemmrigheim aus. Es entstehen somit keine negativen Auswirkungen für Mensch, Tier und Umwelt.

Wie wirkt sich die Anlage auf den örtlichen Weinbau und die landwirtschaftlichen Böden in der Umgebung aus?

Fragen zur Verkehrssituation

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Der nach Walheim gelieferte und in der Anlage verwertete Klärschlamm kommt größtenteils von kommunalen Kläranlagen aus dem nordöstlichen Baden-Württemberg, in denen dieser als Abfallprodukt anfällt.

Von wo wird der benötigte Klärschlamm angeliefert?
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Das bei der Klärschlammverwertung entstehende Abwasser, sogenanntes „Brüdenabwasser“, wird erst vorbehandelt und dann mit LKW nach Heilbronn transportiert, wo es über die dortige Kläranlage aufbereitet wird. Optional würde die EnBW den Bau einer Brüdenabwasserleitung unterstützen.

Wie wird das entstehende Brüdenabwasser entsorgt?
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Klärschlamm wird bereits heute transportiert, daher handelt es sich um eine Umverlagerung der Transportwege und nicht um zusätzliche Transporte. Der Bau der Anlage in Walheim führt insgesamt zu einer erheblichen Reduktion der insgesamten Transportkilometer, da Klärschlamm derzeit über sehr weite Strecken, teilweise bis zu 500 km, ins Braunkohlekraftwerk Lippendorf bei Leipzig transportiert werden muss.

Viele der Klärschlämme, die zukünftig nach Walheim gebracht werden sollen, werden bereits heute schon über die B27 transportiert. Daher wird nicht erwartet, dass sich das Verkehrsaufkommen vor Ort merklich erhöht. Vor allem wird kein Anlieferverkehr durch den Ortskern von Walheim führen. Im Durchschnitt werden pro Tag etwa 60 LKW das Kraftwerksgelände anfahren, um Klärschlamm anzuliefern und Betriebsstoffe, insbesondere Brüden, abzutransportieren. Mehr erfahren Sie in der Antwort der Frage zur Routenführung.

Die EnBW hat die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf den lokalen Verkehr auch durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen lassen. Dieses hat mehrere Verkehrszählungen und behördliche Daten ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass zwar zusätzlicher Verkehr entsteht, aber die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte nicht beeinträchtigt wird. Die EnBW ist außerdem bereit, mit den Gemeinden über eine Abwasserdruckleitung zur Kläranlage Nesselwörth zu sprechen, um den LKW-Verkehr zu reduzieren.

Was bedeutet der An- und Abtransport von Klärschlamm für den Verkehr?
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Da eine Verkehrszunahme für die betroffenen Anwohner*innen belastend sein kann, wurden in einem Verkehrsgutachten die notwendigen Fahrten und Routen der LKW untersucht. Ein Vergleich der geschätzten zusätzlichen Transporte mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die zusätzliche Belastung im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt und damit als nicht erheblich bewertet wird. Die meisten Fahrten verlaufen von der A81 über Landstraßen:

  • In Walheim selbst wird der Ort nicht durchfahren, sondern die Fahrten führen von der B27 und der Mühlstraße direkt zur Zufahrt des Kraftwerksgeländes.
  • In Gemmrigheim wird der Ort ebenfalls nicht durchfahren, sondern die Transporte verlaufen auf der K1625 nördlich des Ortes über die Neckarbrücke.
  • In Kirchheim wird der Großteil der Transporte nur das südliche Gewerbegebiet berühren und von der Neckarbrücke kommend über die Max-Eyth-Straße auf die B27 abbiegen. Nur ein kleiner, unvermeidbarer Teil der Fahrten wird die B27 im Bereich der Ortsdurchfahrt nutzen
Wie verläuft die Routenführung der LKW-Transporte?
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Der Klärschlamm kann derzeit nur mit LKW angeliefert werden, da die Kläranlagen, die den Klärschlamm abgeben, nicht über die nötige Infrastruktur für den Transport per Schiff oder Bahn verfügen. Der Aufwand, den Klärschlamm an anderer Stelle auf Schiff oder Bahn umzuladen, ist sehr hoch, da der Zulieferradius zur Anlage in Walheim gering ist. Dennoch prüft die EnBW eine Transportmöglichkeit per Bahn. Auch für den Abtransport der Asche werden alternative Möglichkeiten geprüft und, wenn möglich, dann andere Transportwege genutzt.

Gibt es Alternativen zur Anlieferung und Abholung mit dem LKW?

Fragen zum Projekthintergrund

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Die Kommunen sind als Betreiber von Kläranlagen, in denen der Klärschlamm als Abfallprodukt anfällt, für seine Entsorgung verantwortlich und stehen vor der Herausforderung, bundesweit pro Jahr 7 bis 8 Millionen Tonnen entsorgen zu müssen.

Wer ist für die Entsorgung des Klärschlamms verantwortlich?
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Eine dezentrale Behandlung oder Verbrennung von Klärschlamm in vielen kleinen Anlagen ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. In Baden-Württemberg gibt es bisher nicht genug Kapazitäten für eine Verbrennung des Klärschlamms, weshalb dieser derzeit noch über weite Strecken transportiert werden muss. Die Mengen an entwässertem Klärschlamm und Trockenschlamm, die mit dem Partnerunternehmen für die Weiterverwertung der Klärschlammasche abgestimmt wurden, entsprechen zudem dem Schlammaufkommen aus unserem Einzugsgebiet und spiegeln den tatsächlichen Anteil wider, der in kommunalen Kläranlagen anfällt.

Die gewählte Wirbelschichtofentechnologie der neuen Anlage ist sicher, zuverlässig, wirtschaftlich und entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung. Weiter hat sie gegenüber älteren Anlagen Verbesserungen, die Umweltbelastungen wie Geruchs- und Schadstoffemissionen reduzieren. Dazu gehören die Annahme des Klärschlamms im Gebäude mit Schleusen, Aktivkohlefilter für die Bunkerluftabsaugung und die Aufbereitung des Brüdenabwassers. Alternative Verfahren wie Pyrolyse oder hydrothermale Karbonisierung sind meist nur im kleinen Maßstab erprobt. Sie benötigen zusätzliche Energie, sind daher weniger effizient und haben weitere Nachteile in Bezug auf Zuverlässigkeit und die Verwertbarkeit der Aschen.

Wieso wird die Klärschlammverwertung nicht auf mehrere Standorte verteilt?
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Die EnBW hat alle ihre Standorte im nördlichen Baden-Württemberg geprüft, bei denen das Planungsrecht für eine Kraftwerksanlage gegeben ist, um den Klärschlamm möglichst regional zu verwerten. Dabei hat sich Walheim als der beste Standort für die neue Anlage herausgestellt:

  • Da bereits ein Kraftwerk am Standort existiert, verfügt der Standort über eine hervorragende Infrastruktur.
  • Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen, was unnötige Transporte für die Entsorgung des Klärschlamms reduziert.
  • Durch den bevorstehenden Kohleausstieg wird das bestehende Kraftwerk am Standort zukünftig nicht mehr benötigt, wodurch er für eine neue Nutzung frei wird.
  • Die neue Klärschlammverwertungsanlage ermöglicht eine sinnvolle Nachnutzung des Standorts, ohne neue Flächen zu verbrauchen.
  • Am Standort befinden sind bereits qualifizierte Mitarbeiter*innen, die den Betrieb der neuen Anlage übernehmen können.
Warum wurde Walheim als Standort ausgewählt?
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Die EnBW hat sich bei ihrer Standortsuche auf das nordöstliche Viertel von Baden-Württemberg konzentriert. In dieser Region besteht ein bislang ungedeckter Bedarf für die Verwertung regionaler Klärschlämme. Betrachtet wurden sowohl industriell geprägte Standorte als auch bereits vorhandene Kraftwerke im Besitz der EnBW. Dies hat den Vorteil, dass keine neuen Flächen versiegelt werden, vorhandene Infrastruktur weiter genutzt kann und Investitionskosten möglichst gering ausfallen. Geprüft wurden demnach die Standorte Marbach, Obrigheim, Heilbronn und Walheim:

  • Marbach und Obrigheim wurden wegen Platzmangels sowie ungünstiger personeller, planungsrechtlicher und infrastruktureller Bedingungen ausgeschlossen.
  • In Heilbronn fehlen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Aus Platzgründen könnte die Anlage zudem nicht rechtzeitig zum Bau des Fuel-Switch-Projekts (Ersetzen von Kohlekraftwerken durch moderne H2-ready-Gasturbinendampfkraftwerke) realisiert werden.
  • Daher wurde Walheim als geeigneter Standort ausgewählt (siehe Frage weiter oben).

Ein Neubau an einem anderen Standort würde höhere Investitionen und einen größeren Aufwand im Genehmigungsverfahren erfordern – beides Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts negativ beeinflussen. Dies gilt auch für Flächen an Bestandskläranlagen, da die EnBW keine solchen besitzt.

Wurden auch alternative Standorte zu Walheim geprüft?
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Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Wer genehmigt das Projekt?
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Die Anlage wird von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gebaut und betrieben.

Wer baut und betreibt die Anlage?
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Aktuelle Berechnungen gehen von Investitionen im oberen zweistelligen Millionenbereich aus.

Was kostet die Errichtung der Anlage?
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Für den Betrieb der neuen Anlage werden voraussichtlich etwa 20 Arbeitsplätze benötigt. Dazu kommen weitere Arbeitsplätze, um die bereits am Standort vorhandenen Anlagen, wie die Gasturbinenanlage, zu betreiben.

Was bedeutet die neue Anlage für die Zahl der Arbeitsplätze?
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Im Auftrag der Bundenetzagentur ist die EnBW derzeit verpflichtet, das Kohlekraftwerk Walheim in der sogenannten Netzreserve zu betreiben. Dies betrifft gegenwärtig noch den Kohleblock Walheim 2. Diese Verpflichtung endet zum 31.03.2025. Der Block Walheim 1 ist bereits offiziell stillgelegt.

Wird das Kohlekraftwerk parallel zur neuen Anlage weiter betrieben?
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Die neue Anlage wird in einem eigens errichteten Gebäude entstehen, das auf dem Bereich der ehemaligen, freigeräumten Kohlehalde des Standorts gebaut wird. Durch den Status des alten, noch bis Ende März 2025 betriebenen Kraftwerksblocks 2 als Netzreservekraftwerk ist eine Nutzung von bestehenden Gebäuden regulatorisch nicht möglich.

Ist eine Erweiterung oder Umnutzung der bestehenden Anlagen geplant?
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Das gesamte Kraftwerksgelände ist in der Regionalplanung als „Vorrangfläche für regionalbedeutsame Kraftwerksanlagen“ ausgewiesen. Daher sind alle Nutzungen, die dieser widersprechen, nicht erlaubt.

Außerdem wird die Gasturbine auf dem Kraftwerksgelände unabhängig von der Stilllegung der Kohleblöcke weiter betrieben, sodass eine Nutzung als Wohn- oder Gewerbefläche nicht möglich ist.

Könnte das Kraftwerksgelände nach der Stilllegung der Kohleblöcke nicht für Wohn- oder Gewerbegebiete genutzt werden?

Fragen zur Anlagentechnik

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Die Anlage basiert auf der Klärschlammmonoverbrennung mit Wirbelschichttechnik. Diese ist eine zuverlässige und die in Deutschland etablierte Methode zur Klärschlammverwertung. Sie ist in 23 von 29 bestehenden Anlagen im Einsatz und entspricht dem aktuellen technischen Stand.

Die eingesetzte Technologie entwickelt sich zudem stetig weiter, so dass die in Walheim geplante Anlage sehr deutliche Verbesserungen gegenüber älteren Klärschlammmonoverbrennungsanlagen mit einer stationären Wirbelschicht aufweist. Ein Beispiel für eine Verbesserung ist die Rauchgasreinigung, die Schadstoffe wirksam reduziert und die ab 2024 verschärften Emissionsgrenzwerte sicher einhält und teilweise sogar unterschreitet.

Modernere Verfahren, wie z. B. die Pyrolyse, sind technisch noch nicht ausgereift und sehr störungsanfällig, was die sichere Entsorgung des Klärschlamms beeinträchtigen kann. Sie befinden sich meistens noch in der Testphase und können noch nicht im großen Maßstab eingesetzt werden.

Auf welcher Technologie basiert die Anlage?
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Da bei der Klärschlammverbrennung Energie freigesetzt wird, kann die Anlage Energie in Form von ausreichend Strom zur Eigenversorgung und Nutzwärme erzeugen. Dafür ist die Anlage technisch mit einem Abhitzekessel, einer Dampfturbine und einer Möglichkeit zur Wärmeauskopplung ausgestattet. Die Anlage erzeugt dabei einen Überschuss an Strom und Wärme und erfüllt somit laut Genehmigungsantrag die Definition eines Heizkraftwerks gemäß der 4. und 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).

Kann mit der Anlage Energie erzeugt werden?
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Entwässerter Klärschlamm, wie er von den Kläranlagen kommt, ist immer noch ein sehr feuchter Brennstoff (Wassergehalt rd. 75%) und enthält auch Anteile energetisch nicht nutzbarer Stoffe wie Sand. Ein großer Teil der erzeugten Energie wird deshalb direkt in der Anlage genutzt, vor allem die Wärme zur Trocknung des Klärschlamms vor der Verbrennung und der erzeugte Strom für den Eigenbedarf.

Wenn der angelieferte Klärschlamm den notwendigen Kriterien entspricht, kommt die Anlage ohne zusätzliche Brennstoffe aus und erzeugt mehr Strom, als sie selbst benötigt. Das macht das geplante Konzept in Walheim nachhaltig, da andere Techniken zur Klärschlammverwertung nicht energieautark sind und fossile Brennstoffe benötigen

Kann die Anlage einen signifikanten Beitrag zur Energiegewinnung leisten?
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Ein Teil der erzeugten Wärme wird intern zur Effizienzsteigerung genutzt, überschüssige Wärme könnte hingegen extern verwendet werden. Die Anlage wird daher technisch für eine Wärmeauskopplung vorbereitet, inklusive einer Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze. Die Anlage kann bis zu 4 Megawatt thermische Leistung (MWth) in Volllast auskoppeln, die für eine lokale Nahwärmeversorgung genutzt werden könnte.

In Walheim gibt es bisher jedoch kein Nahwärmenetz. Die EnBW bietet deshalb Unterstützung beim Aufbau eines solchen Netzes an, das im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung weitere Vorteile bringen kann. In der Nähe betreibt die EnBW bereits Nahwärmenetze, die gegebenenfalls von der Anlage versorgt werden könnten, sollte in Walheim kein Nahwärmekonzept entwickelt werden können.

Wie kann die bei der Klärschlammverbrennung entstehende Wärme genutzt werden?
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Kommunaler Klärschlamm entsteht hauptsächlich aus den Abfällen, die täglich die Toiletten hinuntergespült werden. Daher ist Klärschlamm ein biogener Brennstoff und die daraus erzeugte Energie (sowohl Strom als auch Wärme) ist weitgehend CO₂-neutral und somit „grün“.

Ist die aus dem Klärschlamm gewonnene Energie „grün“?
Aktuelles, Termine & Kontakt
Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

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