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Klär­schlamm­heizkraft­werk Walheim

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Projekttagebuch

Die EnBW plant am bestehenden Kraftwerks­standort in Walheim ein hoch­modernes Klär­schlamm­heiz­kraftwerk. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Projekt.

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11. November 2024: EnBW startet mit vorbereitenden Maßnahmen am Standort in Walheim

Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart den sogenannten vorzeitigen Beginn mit Bescheid vom 30.10.2024 zugelassen hat, beginnen wir in Kürze mit den dadurch erlaubten Maßnahmen vor Ort. Die Anwohner*innen von Walheim und Gemmrigheim wurden darüber mit einem Schreiben informiert, das am Freitag, den 08.11.2024 an die jeweiligen Haushalte verteilt wurde. Dieses Schreiben können Sie auch gerne hier als PDF herunterladen.

Die EnBW hat zum vorzeitigen Beginn auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung finden Sie unter folgendem Link: Pressemitteilung vom 07.11.2024

Weiterhin stellen wir Ihnen die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn zur Verfügung.

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14. August 2024: Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Umsetzung von Zaun- und Mauereidechsen erteilt

Die EnBW AG hatte ergänzend zu Ihrem Genehmigungsantrag, der erstmals am 23.02.2023 eingereicht wurde, unter anderem den vorzeitigen Beginn für naturschutzfachliche Maßnahmen beantragt. Diese wurden seitens des Regierungspräsidium Stuttgart zumindest teilweise zugelassen. Die Maßnahme zur Umsetzung von Zaun- und Mauereidechsen beginnt am Mittwoch, den 21.08.24. Dabei werden die Tiere von erfahrenen Wildtierökologen fachgerecht eingefangen und in das bereits errichtete Ersatzhabitat am Rande des Kraftwerksgeländes umgesiedelt. Die Durchführung dieser Arbeiten kann nur zu bestimmten Jahreszeiten erfolgen. Für die EnBW stellen sie einen ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung des KHKW dar.

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09. Februar 2024: Abschluss der Belastungstests an den Probepfählen

Ende Januar und Anfang Februar 2024 fanden auf den beiden Testfeldern auf der Kohlehalde des Kraftwerks Walheim die Belastungstests für die inzwischen ausgehärteten Probepfähle statt. Dabei wurde, wie im Bild zu sehen, mit Hilfe der sogenannten Reaktionspfähle über eine hydraulische Presse auf die Probepfähle Druck ausgeübt. Die Reaktionspfähle bildeten dabei über den roten Stahlträger das Gegenlager. Der Druck wurde langsam über verschiedene Laststufen und Zyklen aufgebracht und dabei die Verschiebung und die Neigung des Probepfahles über Messeinrichtungen registriert und aufgezeichnet. Momentan werden die Messdaten aufbereitet, so dass sie in die statischen Berechnungen für die Fundamentpfähle des zukünftigen KHKW eingehen können. Die Probepfahl-Arbeiten am Standort selbst sind mit Abschluss der Belastungstests damit abgeschlossen.

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26. Januar 2024: Start der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen

Die EnBW hat am 23. Februar 2023 beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) als Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung der 1. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für Errichtung und Betrieb des auf dem Kraftwerksgelände in Walheim geplanten Klärschlammheizkraftwerkes gestellt.

Daraufhin hat das RPS die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit überprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass noch Ergänzungen im Antrag erforderlich waren, die nachgefordert und zwischenzeitlich durch die EnBW ergänzt wurden. Nun hat die Genehmigungsbehörde die Vollständigkeit der eingereichten und zwischenzeitlich ergänzten Antragsunterlagen festgestellt und bestätigt. Damit kann das Genehmigungsverfahren nunmehr in die nächste Phase gehen.

Am 19.01.2024 wurde das Vorhaben im Staatsanzeiger sowie auf den Internetseiten des RPS und den Gemeinden Walheim und Gemmrigheim sowie über das zentrale Internetportal www.uvp-verbund.de/bw öffentlich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext kann auf der RPS-Internetseite unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Umweltangelegenheiten abgerufen werden.

Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt bei der Gemeinde Walheim, bei der Gemeinde Gemmrigheim und beim RPS von Freitag den 26. Januar, bis einschließlich Montag, 26. Februar 2024. Die Unterlagen werden zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Dienststellen an folgenden Stellen ausgelegt:

  • Rathaus Walheim, Hauptstraße 68 in 74399 Walheim, Zimmer 12,
  • Rathaus Gemmrigheim, Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim, Bauamt, Zimmer 12,
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Zimmer B 1081.

Parallel zu der Auslegung der Antragsunterlagen werden die entscheidungserheblichen Unterlagen im UVP-Portal eingestellt: www.uvp-verbund.de/bw

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Freitag, 26. Januar, bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, schriftlich beim RPS oder den Gemeinden Walheim und Gemmrigheim unter den zuvor genannten Adressen oder elektronisch per E-Mail an erhoben werden. Bei der Erhebung von Einwendungen ist der Name und die vollständige Adresse des Einwenders/der Einwenderin anzugeben und das Schreiben zu unterzeichnen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Parallel zur Bekanntmachung und der Auslage der Antragsunterlagen wird das RPS die vom Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben bitten. Der Erörterungstermin zu dem geplanten Klärschlammheizkraftwerk in Walheim wird am Montag, 24. Juni 2024, im Forum in Ludwigsburg stattfinden, soweit im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens Einwendungen erhoben werden sollten.

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15. November 2023: Beginn der Arbeiten zum Bau von Probepfählen

Am 15.11.2023 haben erstmals Arbeiten mit schweren Baumaschinen auf der Kohlehalde des Walheimer Kraftwerksgeländes begonnen. Ein Beginn der Bauarbeiten am geplanten Klärschlammheizkraftwerk ist diese Maßnahme noch lange nicht - das Vorhaben befindet sich gegenwärtig ja noch im Genehmigungsprozess und ohne eine erteilte Genehmigung kann mit der Errichtung der Anlage nicht begonnen werden. Die jetzt begonnenen Arbeiten sind noch dem Planungsprozess des Klärschlammheizkraftwerks zuzurechnen. Die Bodenverhältnisse am Standort erfordern für das Fundament der zukünftigen Anlage eine sogenannte Pfahlgründung. Das bedeutet, dass der Baugrund durch Stahlbetonpfähle stabilisiert wird, auf denen dann die Fundamentplatte für das eigentliche Gebäude errichtet werden kann. Zwar wurden die Untergrundverhältnisse bereits durch entsprechende Baugrunduntersuchungen erfasst, zur genauen Planung der erforderlichen Tiefe dieser Stahlbetonpfähle ist aber die Errichtung von Probepfählen im realen Baugrund sinnvoll, an denen Belastungstests durchgeführt werden. Diese Tests liefern entsprechende Kennwerte, die dann in die statischen Berechnungen eingehen. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese bauvorbereitende Maßnahme hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG als Vorhabensträger am 27.10.2023 vom Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Behörde erhalten. Konkret werden in zwei Probefeldern im südlichen Teil der derzeitigen Kohlehalde insgesamt zwölf Pfähle eingebracht, die Durchmesser bis zu 1,2 Meter und Tiefen bis zu 26 Metern aufweisen werden. Für die Tiefgründung setzt die EnBW auf sogenannte Bohrpfähle statt der alternativ möglichen Rammpfähle, wodurch auch die Schall- und Erschütterungsbelastung auf ein kaum spürbares Minimum begrenzt wird. „Im ersten Schritt werden mittels eines Drehbohrgeräts Löcher bis in die erforderliche Tiefe des Bodens gebohrt. In diese Löcher werden dann Bewehrungskörbe aus Stahlgeflecht eingesetzt. In einem letzten Schritt werden die Löcher dann mit Beton ausgegossen, nach dessen Aushärtung dann Stahlbetonsäulen im Untergrund entstehen“, erläutert Projektleiter Michael Kübel das eingesetzte Verfahren. Durch die erforderliche Aushärtungszeit für den Beton von rund 4 Wochen erklärt sich auch eine mehrwöchige Bauzeit für diese Maßnahme. Erst nach vollständiger Aushärtung können die Belastungstests durchgeführt und damit die Daten für die Auslegung der späteren Fundamentpfähle gesammelt werden.

Mit Abschluss der Belastungstests haben die Probepfähle dann ihre Aufgabe auch bereits erfüllt. Da die Probefelder außerhalb des Bereichs der zukünftigen Fundamentplatte liegen, können sie auch nicht als Bestandteil des zukünftigen Fundaments genutzt werden.