Bitte beachten Sie, dass nur Elektrofahrzeuge mit den Fahrzeugklassen M oder N1 für die THG-Prämie in Frage kommen. Sie finden die Fahrzeugklasse im Feld "J" des Fahrzeugscheins.
Für die Auszahlung Ihrer THG-Prämie fordert der Gesetzgeber von uns als Nachweis ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheines von Ihrem Elektrofahrzeug. Mit diesem können wir die komplette Abwicklung für Sie übernehmen. Sie erhalten Rückmeldung nach Prüfung durch das Umweltbundesamt, umweltfreundlich per E-Mail.
Falls Sie Ihr E-Fahrzeug gebraucht erworben haben, lassen Sie sich bitte von dem Verkäufer über in Anspruch genommene THG-Prämien / gestellte Anträge informieren. Die THG-Prämie kann immer nur einmal für das entsprechende Auftragsjahr beantragt werden. Wurde für Ihr Fahrzeug bereits ein Antrag für das laufende Antragsjahr gestellt, können Sie leider keinen Antrag auf Prämienerhalt mehr stellen bzw. erhalten eine Ablehnung für den gestellten Antrag.