Berater berät Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten

EnBW Zahlhilfe

Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnungen oder Ihren monatlichen Abschlag fristgerecht zu zahlen?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Deshalb haben wir Lösungen entwickelt, um Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen. Werden Sie daher schnell aktiv und kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Rechnung nicht zahlen können, eine Mahnung erhalten haben oder bereits die Versorgungs­unterbrechung angekündigt wurde. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Was Sie tun können

  • Icon Ziffer 1
    Um Sie anhand Ihres aktuellen Verbrauchs beraten zu können, lesen Sie bitte Ihren Zählerstand ab.
  • Icon Ziffer 2
    Rufen Sie uns unter 0721 72586-001 an und halten Sie Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
  • Icon Ziffer 3
    Wir ermitteln Ihren Betrag und finden im gemeinsamen Gespräch eine Lösung.

Wer bietet kostenfrei Hilfe?

In Deutschland gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen kann. Träger der Einrichtungen sind oft gemeinnützige Organisationen wie Caritas oder Diakonie. Auch die Verbraucherzentralen und kommunale Stellen bieten Schuldnerberatungen an. Wir haben einige davon aufgelistet.

Jobcenter
Sind Sie Kunde eines Jobcenters? Dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an, er kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Finden Sie hier ein Jobcenter in Ihrer Nähe. Bei Hartz IV-Empfängern werden die steigenden Energiepreise vom Jobcenter übernommen. Ähnliches gilt für sogenannte Aufstocker, deren Gehalt allein nicht zum Leben reicht. Diese bekämen anteilig die gleichen Leistungen wie Hartz IV-Empfänger. Auch hier gilt: Rechtzeitig kümmern. Wenn der Gas- oder Stromanschluss einmal gesperrt ist, kann kein Antrag mehr gestellt werden, denn rückwirkend ist keine Übernahme möglich.

Sozialamt
Sind Sie Rentner oder Student? Dann können Sie im Unterschied zum Jobcenter beim Sozialamt einen Antrag stellen. Es werden aber nur Einmalzahlungen übernommen, also etwa eine zu hohe Nachzahlung oder aufgelaufene Schulden, die nicht mehr zu leisten sind. Das heißt: Zu hohe monatliche Abschlagszahlungen werden nicht übernommen. Das für Sie zuständige Sozialamt finden Sie unter folgendem Link.

Schuldenberatung
Die Experten der Caritas, Diakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.

Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen neben zahlreichen Energiespartipps auch eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Energiesparfragen. Hier geht es direkt zur Verbraucherzentrale.

Paar betrachtet sorgenvoll Rechnung

Häufig gestellte Fragen

Ihnen droht bereits eine Versorgungs­unterbrechung?

In diesem Fall haben Sie als Haushaltskunde in der Grund- oder Ersatzversorgung sowie im Rahmen eines Sonderkundenvertrages nach § 118b des Energiewirtschaftsgesetzes (aktuell befristet bis Ende April 2025) die Möglichkeit, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf bestehende Zahlungsrückstände bei der EnBW. Weitere Informationen zur Abwendungsvereinbarung können Sie den FAQ´s entnehmen. Ein konkretes Angebot können Sie unter der Rufnummer 0721 72586-590 anfordern oder Sie schreiben eine E-Mail an rm-abwendungsvereinbarung@enbw.com. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung (hier beispielhaft für die Grund- und Ersatzversorgung) können Sie vorab hier einsehen: